Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1.
Änderungssatzung
Satzung zur
Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt
Rheine vom 12. Januar 2009
Aufgrund der §§ 7
Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für
das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW. S.
666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner
Sitzung am ___________________ die folgende Änderungssatzung zur Satzung
über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine erlassen:
Art. I
§ 3 wird um
folgenden Absatz 6 ergänzt:
(6) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und
Begleithunde.
Art. II
§ 7 wird um
folgenden Absatz 1 Buchstabe e ergänzt:
e) wer einen Hund auf Spielplätzen,
ausgenommen Blindenhunde und Begleithunde, mit sich führt.
Art. III
Inkrafttreten
Diese Satzung
tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
2.
Änderung
einer ordnungsbehördlichen Verordnung
Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur
Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt
Rheine vom 15. Dezember 2011
Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse
der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai
1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), in der zurzeit gültigen Fassung, wird von
der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der
Stadt Rheine vom __________________ für das Gebiet der Stadt Rheine die
vorgenannte Verordnung wie folgt geändert:
Art. I
§ 5 wird um folgenden
Absatz 5 ergänzt:
(5) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen
ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und
Begleithunde.
Art. II
Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig