Beschluss:

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1.    Änderungssatzung

Satzung zur Änderung der Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine vom 12. Januar 2009

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 3 Satz 1 und 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für

das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli

1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am ___________________ die folgende Änderungssatzung zur Satzung über die Benutzung der öffentlichen Spielanlagen der Stadt Rheine erlassen:

 

Art. I

§ 3 wird um folgenden Absatz 6 ergänzt:

 

(6) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und Begleithunde.

 

Art. II

§ 7 wird um folgenden Absatz 1 Buchstabe e ergänzt:

 

e) wer einen Hund auf Spielplätzen, ausgenommen Blindenhunde und Begleithunde, mit sich führt.

 

Art. III

Inkrafttreten 

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

2.    Änderung einer ordnungsbehördlichen Verordnung

 

Änderung der ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Gebiet der Stadt Rheine vom 15. Dezember 2011

 

Aufgrund des § 27 des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden –
Ordnungsbehördengesetz (OBG) – in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. Mai 1980 (GV. NRW. S. 528/SGV NRW 2060), in der zurzeit gültigen Fassung, wird von der Stadt Rheine als örtliche Ordnungsbehörde gemäß Beschluss des Rates der Stadt Rheine vom __________________ für das Gebiet der Stadt Rheine die vorgenannte Verordnung wie folgt geändert:

 

Art. I

§ 5 wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

 

(5) Das Mitführen von Hunden auf Spielplätzen ist verboten. Ausgenommen von dieser Regelung sind jedoch Blinden- und Begleithunde.

 

Art. II

Inkrafttreten 

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig