Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 zu dieser
Vorlage beigefügten Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.
Dezember 2020 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss
zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.
Abstimmungsergebnis: einstimmig