Beschluss:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. §§ 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlagen 1 a und b) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss
gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass
a) durch die Verschiebung des südlichen
Baufeldes in östlicher Richtung um 3,00 m und die Anpassung der vorgelagerten
Stellplatzanlage an diese Baugrenzenverschiebung die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden,
b) die
Öffentlichkeit durch diese marginale Korrektur nicht betroffen wird
sowie
c) die
Interessen anderweitiger Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
durch diese Änderung nicht berührt werden.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes des der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss
nebst Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung werden die 7. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 190, Kennwort: "Engernstraße–Teil A ", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig