II/A/1455
Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil B“.
S
a t z u n g
über die Herstellungsmerkmale
für den
Ausbau der Wieckstraße,
einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31)
der Stadt Rheine
vom _______________
Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV. NRW. S. 514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Wieckstraße, einschl. Nadigstraße (Hausnr. 21-31) im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 298, Kennwort: „Wohnpark Dutum – Teil B“ erlassen.
Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine
über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der
z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:
Wieckstraße,
einschl. Nadigstraße (Hausnummer 21-31)
(Verkehrsberuhigter
Bereich)
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und ei-
ner Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung sowie Grünbeeten ohne Baumbepflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertiger elektrischer
Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die
Kanalisation
Abstimmungsergebnis: einstimmig