Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

II/A/1550


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bauausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“.

 

 

S a t z u n g

über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östliche Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ der Stadt Rheine

vom ___________________

 

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24. Juni 2008 (GV.NRW S.514), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom 28. Oktober 2008 folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des östlichen Gehweges und des daran angrenzenden Parkstreifens der Straße „Am Hilgenfeld“ im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 287, Kennwort: „Am Hilgenfeld - Ost“ erlassen.

 

Die o. g. Straße ist abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

 

Am Hilgenfeld (östlicher Gehweg und daran angrenzender Parkstreifen)

 

a)    Gehweg mit einer Decke aus Betonsteinpflaster mit Unterbau

   

b)    Parkstreifens mit Unterbau und einer Decke aus Betonstein-

     pflaster

                    

                      c)    Grünbeete mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig