Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 35, Nein: 11

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses folgende Beschlüsse:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.

 

Abstimmungsergebnis:              35 Ja-Stimmen

                                                       3 Nein-Stimmen

                                                       8 Stimmenthaltungen

 

 

2.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende Änderungen für den Haushalt 2022:

 

Antrag der SPD-Fraktion:

Sonderbereich 0, Produktgruppe 02 Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Ergebnisplan,
Berichtszeile 15 Transferaufwendungen:
Erhöhung Zuschüsse Rheine.Tourismus.Veranstaltungen e.V (Allgemeine Zuschüsse) um 80.000 EUR auf 319.000 EUR in den Jahren 2022 ff.

 

Abstimmungsergebnis:              20 Ja-Stimmen

                                                     26 Nein-Stimmen

 

 

3.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2022 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2022

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346), hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom

                        folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                          235.211.823 EUR

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                             237.670.663 EUR

 

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  208.239.446 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                  224.724.784 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                  31.871.950 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                 54.448.204 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf               48.520.773 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf           29.333.773 EUR

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

23.740.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

102.650.200 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf

 

2.458.840 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

30.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

    1. Grundsteuer               

          1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                    440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                    600 v. H.

 

    2. Gewerbesteuer auf                                                                                      430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

 

Abstimmungsergebnis:                  35 Ja-Stimmen

                                                         11 Nein-Stimmen

 

 

4.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  35 Ja-Stimmen

                                                         11 Nein-Stimmen