Sitzung: 18.01.2022 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 35, Nein: 11
Vorlage: 017/22
Beschluss:
Der Rat der
Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses
folgende Beschlüsse:
1.
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt die Einwendungen nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung
NRW zur Kenntnis und beschließt, aufgrund der Einwendungen keine Änderungen des
Haushaltsplanentwurfes vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
3 Nein-Stimmen
8 Stimmenthaltungen
2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende Änderungen für den Haushalt 2022:
Antrag der SPD-Fraktion:
Sonderbereich 0, Produktgruppe 02 Verwaltungsführung,
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit, Ergebnisplan,
Berichtszeile 15 Transferaufwendungen:
Erhöhung Zuschüsse Rheine.Tourismus.Veranstaltungen e.V (Allgemeine Zuschüsse)
um 80.000 EUR auf 319.000 EUR in den Jahren 2022 ff.
Abstimmungsergebnis: 20 Ja-Stimmen
26 Nein-Stimmen
3. Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2022 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2022 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das
Haushaltsjahr 2022
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 1. Dezember 2021 (GV. NRW. S. 1346),
hat der Rat der Stadt Rheine mit Beschluss vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 235.211.823 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 237.670.663 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 208.239.446 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 224.724.784 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 31.871.950 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit
auf 54.448.204 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 48.520.773 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 29.333.773 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
23.740.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
102.650.200 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf
2.458.840
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
30.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2022 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen
4.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung
NRW).
Abstimmungsergebnis: 35 Ja-Stimmen
11 Nein-Stimmen