Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Beckers erklärt sich für befangen.

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Dies sei keine neue Vorlage, da die zur Verfügungsstellung der Festbetragsförderung bereits beschlossen worden sei. Der Beschluss enthalte die Bedingung, dass die anderen Fördergeldgeber ihren entsprechenden Anteil mit einfließen lassen würden. Nunmehr habe das Land den Förderbetrag reduziert gewährt, somit niedriger als in der Beschlussvorlage damals angegeben. Der Träger habe sich jedoch bereit erklärt, diese fehlende Summe zusätzlich zu übernehmen. Damit entstünden nur eine Verschiebung in der Finanzierung und keine Mehrkosten für die Stadt Rheine. Sicherheitshalber sei der damalige Beschluss der neuen Finanzierungssituation anzupassen, da diese eng gekoppelt seien.

 

Herr Hewing fragt nach, dass er im Schulausschuss gehört hat, dass während des Umbaus mobile Raumsysteme für 500.000 Euro eingeplant worden seien. Er bittet um kurze Erklärung dieser relativ hohen Summe.

 

Herr Gausmann erläutert, dass das mobile Raumsystem schon existiere und zum Ziel transportiert werden müsse. Das Grundstück an der Dutumer Straße müsse hergerichtet werden. Glücklicherweise habe dort früher eine mobile Einheit für Flüchtlinge gestanden, so dass das Grundstück bereits erschlossen sei. Jedoch müssten die Dimensionen, wie z. B. das Fundament, geändert werden. Grundsätzlich seien Baumaßnahmen momentan leider sehr teuer.

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:

 

1.)    Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII soll die Kita St. Elisabeth, Windthorststr. 15 in 48431 Rheine, langfristig als fünfgruppige Kita erhalten bleiben.

 

2.)    Der Träger der Kita St. Elisabeth, die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Am Markt 14 in 48431 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.303.000 Euro.

 

3.)    Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Neubaumaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 1.198.000 Euro gefördert wird.

 

4.)    Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen für 2022. Die Verwaltung wird aufgefordert, die erforderlichen Investitionsmittel in den Haushaltsplanentwurf für 2022 einzubringen.

 

5.)    Da unter Ziffer 3 genannte Fördermittel nicht in voller Höhe realisiert werden können, reduziert sich der in Ziffer 2 genannte Investitionskostenzuschuss um den gleichen Betrag.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig