Herr Beckers erklärt sich
für befangen.
Herr Gausmann führt in die
Vorlage ein. Dies sei keine neue Vorlage, da die zur Verfügungsstellung der
Festbetragsförderung bereits beschlossen worden sei. Der Beschluss enthalte die
Bedingung, dass die anderen Fördergeldgeber ihren entsprechenden Anteil mit
einfließen lassen würden. Nunmehr habe das Land den Förderbetrag reduziert
gewährt, somit niedriger als in der Beschlussvorlage damals angegeben. Der
Träger habe sich jedoch bereit erklärt, diese fehlende Summe zusätzlich zu
übernehmen. Damit entstünden nur eine Verschiebung in der Finanzierung und
keine Mehrkosten für die Stadt Rheine. Sicherheitshalber sei der damalige
Beschluss der neuen Finanzierungssituation anzupassen, da diese eng gekoppelt
seien.
Herr Hewing fragt nach, dass
er im Schulausschuss gehört hat, dass während des Umbaus mobile Raumsysteme für
500.000 Euro eingeplant worden seien. Er bittet um kurze Erklärung dieser
relativ hohen Summe.
Herr Gausmann erläutert, dass das mobile Raumsystem
schon existiere und zum Ziel transportiert werden müsse. Das Grundstück an der
Dutumer Straße müsse hergerichtet werden. Glücklicherweise habe dort früher
eine mobile Einheit für Flüchtlinge gestanden, so dass das Grundstück bereits
erschlossen sei. Jedoch müssten die Dimensionen, wie z. B. das Fundament,
geändert werden. Grundsätzlich seien Baumaßnahmen momentan leider sehr teuer.
Beschluss:
Der Jugendhilfeausschuss fasst folgende Beschlüsse:
1.) Im Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII soll die Kita St. Elisabeth, Windthorststr. 15 in 48431 Rheine, langfristig als fünfgruppige Kita erhalten bleiben.
2.) Der Träger der Kita St. Elisabeth, die kath. Kirchengemeinde St. Dionysius, Am Markt 14 in 48431 Rheine, erhält vorbehaltlich der nachfolgend genannten Finanzierungsbedingungen einen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2.303.000 Euro.
3.) Der Investitionskostenzuschuss steht unter dem Vorbehalt, dass die Neubaumaßnahme mit Bundes- bzw. Landesmitteln in Höhe von 1.198.000 Euro gefördert wird.
4.) Dieser Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen für 2022. Die Verwaltung wird aufgefordert, die erforderlichen Investitionsmittel in den Haushaltsplanentwurf für 2022 einzubringen.
5.) Da unter Ziffer 3 genannte Fördermittel nicht in voller Höhe realisiert werden können, reduziert sich der in Ziffer 2 genannte Investitionskostenzuschuss um den gleichen Betrag.
Abstimmungsergebnis: einstimmig