Herr Fühner führt in die Vorlage kurz ein und
übergibt zur weiteren Ergänzung direkt an Frau Sauerland.
Frau Sauerland ergänzt, dass die Idee daraus
entstanden sei, dass sowohl Eltern als auch Einrichtungsleitungen mit der
aktuellen Testsituation sehr unzufrieden gewesen seien. Seit Weihnachten habe
sich die Möglichkeit der Auswertung von PCR-Tests nochmals erheblich
verschlechtert. In den Vorbereitungen zu dieser Sitzung sei eine weitere
Ergänzung besprochen worden.
Frau Sauerland führt dazu aus, dass sie Kontakt zu
Herrn Prof. Volk von der tiermedizinischen Hochschule Hannover sowie Herrn
Ebbers, der in Hörstel und Münster Polizeisuchhunde ausbilde, habe. Es gebe die
Möglichkeit, Hunde zu Corona-Spürhunden ausbilden zu lassen. Es gebe eine noch
nicht veröffentlichte Studie von Herrn Prof. Volk mit einer 99%igen
Trefferquote. Dies sei u. a. auf einer Großveranstaltung mit 5.000 Personen,
die einen PCR-Test abgeben mussten, umfangreich getestet worden. Die
ausgebildeten Hunde würden tatsächlich sogar zwei Tage vor dem PCR-Test
nachweislich anschlagen. Im Internet gebe es mittlerweile bereits entsprechende
Videos, wie die Hunde genau arbeiten würden.
Herr Ebbers habe sich bereit erklärt, für die
Verwaltung als Ansprechpartner zur Verfügung zu stehen. Sein mögliches Szenario
wäre, dass die Hunde an zwei Stellen in Rheine geparkt würden, wo
Räumlichkeiten vorhanden seien. Ihm sei wichtig, dass die Kinder keinen Kontakt
zu den Hunden hätten. Die Kinder würden sich nur mit einem Wattepad über den
Arm, die Stirn und den Nacken wischen. Die Wattepads würden dann als Pool in
einer Tüte etc. gesammelt. Anschließend würden diese Tests von den Hunden
beschnuppert. Die Hunde würden dann entweder anschlagen oder auch nicht. Die
sei eine neue innovative Lösung, die die Auswertungskapazitäten der Labore
nicht weiter belasten würde. Darüber hinaus würde sich in dieser Option auch
der Müll erheblich verringern, wenn diesbezüglich auch einmal an Nachhaltigkeit
gedacht werde.
Herr Gausmann erklärt, dass er strukturiert zunächst
gerne auf die Vorlage und dann auf die Corona-Spürhunde eingehen wolle.
Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Es sei
unstrittig, dass grundsätzlich die Trefferquote und die Qualität der
Selbsttests große Sorge bereiten würden. Herr Jüttner-von der Gathen habe sich
intensiv um eine kreiseinheitliche Lösung bemüht. Letztlich bleibe es bei der
Grundproblematik, dass es keine Verpflichtung zum Test in
Kindertageseinrichtung gebe. Einerseits gebe es die Problematik der Eltern, die
ihr Kind nicht testen lassen möchten und andererseits die deutliche
Einschränkung der PCR-Testlaborkapazitäten. Es gebe heute eine neue Schul-Mail
auf die hingewiesen werde, dass der Kreis Steinfurt entschieden habe, dass es
keine Cluster-Quarantäne mehr gebe. Dies bedeute, dass sofern es im Pool-Test
eine positive Meldung gebe, alle Schüler über einen Selbsttest den eigenen
Status herausfinden sollten. Das positive Kind solle dann in die Quarantäne und
die anderen negativ getesteten Kinder weiter zur Schule gehen. Dies sei die Reaktion
auf die fehlenden Laborkapazitäten, die derzeit keine zeitnahen Ergebnisse
sicherstellen könnten. Im Kreis Steinfurt müssten zusätzlich rund 30.000
PCR-Tests a dreimal wöchentlich auswertet werden. Aufgrund dieser aktuellen
Gesamtsituation werde diese Initiative der Eltern und des
Jugendamtselternbeirates sehr begrüßt. Gemeinsames Ziel sei es, dafür zu
sorgen, dass es bei den Eltern eine hohe Bereitschaft zur freiwilligen Testung
gebe und die Sicherheit der Kinder sowie des Personal gewährleistet werde.
Herr Jüttner-von der Gathen ergänzt, dass mit dem
Kreis Steinfurt zur kreiseinheitlichen Regelung ein PCR-Pool-Test-Angebot eines
etablierten Labors eingeholt worden sei. Beim Kreisjugendhilfeausschuss läge
ein vergleichbarer Antrag bereits vor. Der Kreis Steinfurt sei letztlich zu dem
Entschluss gekommen, dass die PCR-Pooltestung nicht umsetzbar sei. Die
Schnelltestungen sollten weiterhin genutzt werden und das Land NRW solle
aufgefordert werden, verpflichtende und bindende Regelungen diesbezüglich zu
treffen. Letztlich sei das Land NRW dafür zuständig und in der Verantwortung.
Das kalkulierte Angebot des Testlabors entsprechend den Antrag über Gruppen-
und Tagespflegestellen und Einsparung von Schnelltests habe bei einer
PCR-Pooltestung pro Woche einen Kostensatz von 20.000 Euro ausgewiesen.
Herr Fühner ergänzt, dass dies nicht nur eine
Kostenfrage, sondern auch eine inhaltliche Frage sei. Er habe heute Nachmittag
aus dem Landtag NRW gehört, dass eine Testpflicht in Kindertageseinrichtungen
nicht vorgesehen sei.
Frau Overesch bedankt sich beim
Jugendamtselternbeirat für den Einsatz für die Sicherheit der Kinder, deren
Familien und der Beschäftigten in den Kitas. Es gebe verschiedene Möglichkeiten,
die Sicherheit in den Kitas zu steigern. Neben den PCR-Pooltests könne auch
eine verstärkte Nutzung der Selbsttests oder die Einführung einer Testpflicht
eine Lösung sein. Bei der PCR-Pool-Testung seien auch der logistische Aufwand
und die pädagogische, zwischenmenschlich schwierige Situation zu berücksichtigen.
Daneben wären auch noch haftungsrechtliche Fragen zu klären. Das
Kapazitätsproblem und daraus resultierenden Folgeprobleme habe Herr Gausmann
bereits dargestellt. Deshalb sollten die Potenziale der Schnelltests besser
genutzt werden. Ein Großteil der Eltern nutze bereits die freiwillige Testmöglichkeit.
Festzustellen sei, dass viele Eltern diese Möglichkeit leider nicht nutzen
würden, und deshalb solle an diesen Personenkreis entsprechend appelliert
werden. Darüber hinaus sei die Transparentmachung der Ergebnisse ein wichtiger
Baustein. Es könne nur gemeinschaftlich das Ziel erreicht werden, die Kinder
und Beschäftigten zu schützen.
Bei den derzeit fast alternativlosen Schnelltest
solle die Qualität in den Blick genommen werden. Alle Anwesenden stimmen hier
zu, da in der Praxis nachweislich die Erfahrung unterschiedlicher Ergebnissen
je nach Testeinsatz gemacht worden sei. Es finde daher ein Hopping zwischen den
Teststellen statt, die der unterschiedlichen Qualität geschuldet sei. Es gebe
gute Listen über die Aussagequalität von Schnelltests, so dass damit noch
einmal nachjustiert werden könne. Bei alledem, was hier diskutiert werde, dürfe
nicht vergessen werden, dass das Land NRW die Regeln mache. Deshalb solle dort
sehr deutlich aus den einzelnen Runden entsprechend auf verlässliche Regeln
eingewirkt werden.
Frau Fettich gibt die Rückmeldung, dass der Wunsch
der Eltern nach mehr Sicherheit geteilt werde. Aufgrund der bekannten und
bisher hier genannten Gründe sei es fraglich, ob das Ziel mit den PCR-Pooltests
auch erreicht werden könne. Neben den belasteten Laboren sei nach fast zwei
Jahren auch das Kita-Personal mehr als belastet und die Personalressourcen am
Rande der Kapazitäten. Ob das Personal PCR-Pooltest überhaupt leisten könne,
sei fraglich. Auch gebe es nicht wie in Schulen eine feste Beginnzeit, sondern
fließende Anfangszeiten als zusätzliche Herausforderung. Es obliege dem Land
NRW, den Kitas hier Vorgaben zu geben, um so mehr Handlungssicherheit haben zu
können. Die Testbereitschaft bei den
noch fehlenden Eltern könne schon dadurch erhöht werden, wenn alle Kitas
Selbsttests mit neuer Qualität erhalten würden. Es gebe Träger, die kreisweit
aktiv seien, und daher wären kreisweite Regelungen immer erstrebens- und auch
wünschenswert.
Herr Evers verweist auf eine Studie zu den
Schnelltests aus dem Ärzteblatt. Dort werde mehr oder weniger nachgewiesen,
dass die Wirksamkeit der Test bei 50 % liegen würde. Es gebe in einer
Einrichtung den Fall eines Kindes, der zu einer hochgradigen schnellen Ansteckung
beim Personal und auch weiteren Kindern geführt habe.
Herr Evers gibt die Anregung, über Kooperationen und
Kompromisse nachzudenken. Dies würde bedeuten, dass wenn ein Kind in einer
Einrichtung positiv sei, die Kontaktkinder zum Testzentrum; z. B. am ehemaligen
Toom Baumarkt; fahren könnten und dort kostenlos einen PCR-Test durchführen zu
lassen. Sein Träger würde die Eltern derzeit zur Sicherheit dort hinschicken.
Hier stelle sich die Frage zu Möglichkeiten der Kooperation. Auch solle über
Pool-Testungen bei Einrichtungen, die nachweislich zwei bis drei Positivfälle
hätten, nachgedacht werden. So könne auch den Mitarbeiter(inne)n eine gewisse
Sicherheit gegeben werden. Die große Gefahr sei die Dunkelziffer bei den
Kindern, die positiv seien, aber negative Schnelltests hätten und auch keine
Symptome zeigen würden. Es sei daher wünschenswert, über Kompromissvorschläge
nachzudenken.
Herr Fühner fasst zusammen, dass im Zentrum aller
Aussagen die Sicherheit der Kinder, der Mitarbeiter(innen) und des Umfeldes
stehen würden. Kindertageseinrichtungen würden zur kritischen Infrastruktur
zählen. In der Konsequenz könnten nur alle Beteiligten alles dafür tun, um
infektionslos zu bleiben. Letztlich sei zu überlegen, welche Zuständigkeit,
aber auch welche Möglichkeiten dieser Ausschuss habe. Es sei in Zuständigkeit
des Landes NRW, für Regularien zu sorgen, die die Sicherheit soweit wie möglich
gewährleisten sollten. Rheine könne nur im Rahmen der Möglichkeiten die
Sicherheit unterstützen, jedoch nicht bestimmen und vorgeben, da die rechtliche
Kompetenz dazu fehle. Es sei deshalb wichtig und richtig, auch diese Variante
mit den Corona-Spürhunden in den Blick zu nehmen. Deshalb solle diese Vorlage
um die Thematik der Corona-Spürhunde ergänzt werden. Darüber hinaus sei es
unabdingbar, dass jedes Mitglied des JHA, durch Resolution oder welche
Möglichkeiten auch vorhanden seien, entsprechend auf die Politik und das Land
NRW einwirken müsse. Es möge nicht nur dafür geworben, sondern entsprechend
eingefordert werden, dass mehr Testmöglichkeiten zur Verfügung gestellt würden.
Diese Tests sollten dann auch die größtmögliche Validität haben.
Herr Hewing ergänzt, dass verhindert werden müsse,
dass Kitas geschlossen würden. Es gebe ein Stück Hilflosigkeit, da
PCR-Testergebnisse womöglich erst vier Tage später vorliegen würden. Er sei
dankbar für jede gute Idee, wie z. B. die der Corona-Spürhunde. Auch die
Anmerkung von Herrn Evers, zu differenzieren und die PCR-Tests dort anzuwenden,
wo nachweislich positive Fälle vorliegen würden, sei sehr gut. Ganz wichtig sei
die Einflussnahme auf das Land. Die Studie im Ärzteblatt könne ein Anhaltspunkt
sein, gute von weniger guten Schnelltests zur Nutzung auszuwählen, um so eine
höhere Validität zu erzielen.
Herr Fühner ergänzt, dass eine Bewertung einer
Studie nicht in die Kompetenzen dieses Ausschusses falle, zumal es fast täglich
neue Studienergebnisse gebe. Im Zweifel dürfe es ratsam sein, sich an das
Gesundheitsamt zu wenden.
Frau Leskow führt aus, dass die Sicherheit und nicht
die Kosten im Vordergrund stehen würden. Dass Kapazitätsprobleme vorliegen
würden und auch die Ergebnisse der Schnelltest nicht 100%ig seien, könne nur
bestätigt werden. Deshalb sehe sie auch den verstärkten Einsatz von Schnelltest
als dringend erforderlich. Bei Schwerpunkten mit mehreren positiven Kindern
solle ausnahmsweise über einen PCR-Pooltest nachgedacht werden. Letztlich sei
auf das Land NRW entsprechend energisch einzuwirken.
Herr Fühner stellt fest, dass es bei allen
Wortmeldungen keinen Dissens gebe. Ganz im Gegenteil, alle hätten das gleiche
Ziel, die Sicherheit für alle Beteiligten in den Kitas zu erhöhen. Die Rückfrage
bei den Anwesenden, in der Beschlussvorlage die Variante der Corona-Spürhunde
entsprechend zu ergänzen und abzustimmen, fiel einstimmig positiv aus. Die
Verwaltung werde sicherlich diese Variante ergänzend prüfen, da sie ein
höchstes Eigeninteresse an der Problemlösung habe. Es gäbe über die Kita hinaus
viele Umfelder, wie Spielgruppen und die Kindertagespflege, die von diesem
Thema berührt werden.
Frau Sauerland bedankt sich für die anregende
Diskussion und erklärt sich mit der vorgesehenen Ergänzung einverstanden.
Herr Gausmann führt aus, dass aufgrund der hier
geschilderten dramatischen Gesamtsituation etwaige Gruppen- oder ganze
Kita-Schließungen in den nächsten Wochen nicht ausgeschlossen werden könnten.
Herr Fühner führt die Beschlussfassung inklusive der Ergänzung bezüglich der Corona-Spürhunde durch.
Beschluss:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss nimmt das Schreiben des Jugendamtselternbeirates der Stadt
Rheine vom 22. Dezember 2021 zur Kenntnis.
2.
Die
Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den anderen Jugendämtern im Kreis
Steinfurt eine Lösung zur Verringerung der Infektionsrisiken und zur
Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der Kindertagesbetreuung
eingesetzten Testverfahren, einschließlich der Möglichkeit durch
Corona-Spürhunde, anzustreben.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt beim Land darauf hinzuwirken einheitliche,
verbindlichen und kostendeckende Regelungen zur Verringerung der
Infektionsrisiken und zur Verbesserung der Ergebnisgenauigkeit der in der
Kindertagesbetreuung eingesetzten Testverfahren zu erlassen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig