Frau Schauer erklärt zum Arbeitsauftrag der Verwaltung, dass man den Kreisverkehr so verschoben habe, dass man weniger Grunderwerb benötige. Das Ergebnis sei gewesen, dass man dann nur von drei Eigentümern Flächen erwerben müsse, wobei man trotzdem keinen optimalen Kreisverkehr erhalten werde. Aufgrund dessen bleibe der Verwaltungsvorschlag einer zusätzlichen Querungshilfe bestehen.

 

Herr Roling erklärt, dass man drei Maßnahmen untersucht habe. Einmal sei dies der Kreisverkehr und als zweites eine große Lichtsignalanlage, mit der Berücksichtigung alle Straßenäste, gewesen, was allerdings die Umlauf- und Wartezeiten extrem verlängern würde. Als Alternative könnte man zwei einzelne Fußgängeranlagen installieren, die nur die Querung der Rheiner Straße ermöglichen, aber weiter auseinander liegen würden. Als dritte Variante eine Querungshilfe „An der Kolge“ und noch eine direkt am Hohe Heideweg, sodass Fußgänger und Radfahrer dann auf der richtigen Straßenseite Richtung Ortskern weiterfahren können.

 

Frau Achterkamp erklärt, dass sie nicht glaube, dass eine weitere Querungshilfe entsprechend frequentiert werde. Ihre Idee sei, dass man auf die weitere Querungshilfe verzichte und dann die vorhandene Querungshilfe durch eine Lichtsignalanlage ersetze.

 

Herr Roling erklärt, dass die weitere Querungshilfe verhindern solle, dass Radfahrer wie auch Fußgänger nicht auf der falschen Straßenseite zur schon bestehenden Querungshilfe fahren bzw. laufen müssten, um dann die Fahrbahn dort zu queren.

 

Frau Schauer erklärt, dass sie mit dem Kreis als Baulastträger den Bau der Querungshilfe und alternativ den Bau einer zusätzlichen Lichtsignalanlage abstimmen müsse. Das Gesprächsergebnis mit dem Kreis werde sie dann erneut dem Ausschuss vorstellen.

 

Frau Friedrich weist darauf hin, dass ihr eine zweite Querungshilfe wichtig sei, damit sich die Radfahrer regelkonform verhalten können.

 

 

 

 


Beschluss:

 

1.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, dass die Verwaltung gemeinsam mit dem Kreis Steinfurt als Straßenbaulastträger die Möglichkeit des Baus einer zusätzlichen Querungshilfe und einer Fußgängersignalanlage für die K66 Rheiner Straße untersucht und das Ergebnis dem Bau- und Mobilitätsausschuss in einer der nächsten Sitzungen erneut vorstellt.

2.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt zur Kenntnis, dass eine Anordnung von Tempo 30 im gesamten Abschnitt der Rheiner Straße rechtlich nicht zulässig ist.

3.)    Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zur wegweisenden Beschilderung und Sammelbeschilderung zur Kenntnis.

 

            (Beschlussvorschlag der Verwaltung)

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig