Herr Brauer begrüßt Frau Heimann und Herrn Pier vom Landesbetrieb Straßenbau NRW.

 

Frau Heimann stellt die Planung für die Querschnittsumgestaltung und den Ausbau der Salzbergener Straße von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Unterquerung der B 70 vor.

 

Herr Weßling fragt, ob es ein Überholverbot (durchgezogene Linie) in der Zone gebe, wo 50 km/h angeordnet werde und ob, wie an anderen Ausfallstraßen auch, eine stationäre Blitzanlage eingerichtet werden könne.

 

Herr Elbers erklärt, dass man nach dem Ausbau eine Verkehrserhebung durchführen werde, um zu prüfen, ob an der Stelle temporär Verkehrsüberwachungen stattfinden müssen.

 

Herr Beckmann unterstützt die Anregung von Herrn Weßling, die Ausfallstraße mit einer festen Blitzanlage beidseitig zu versehen.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass er die Anregungen der Anwohner vermisse, den Übergang mit entsprechender Beleuchtung und einer Ampelanlage zu versehen. Dies sei etwas, was er als Vorschlag noch nicht gesehen habe. Weiter fragt Herr Dr. Konietzko, ob mit der Querungshilfe (Randelbach) vor Salzbergen die Grenze nach Niedersachsen erreicht sei.

 

Herr Pier erklärt, dass man nur das Gebiet in NRW beplanen könne. Aktuell stehe man im Austausch mit der Gemeinde Salzbergen, inwiefern man im Zuge der Baumaßnahme auf Niedersächsischem Gebiet, ca. 330 m bis zum Anschluss an den nächsten Wirtschaftsweg der gleichzeitig Radverkehrsnetz sei, diese Maßnahme vorziehen könne, sodass man dann auf die Querungshilfe verzichten könne. Vom Grundsatz her müsse man dies erst einmal so planen, da man nur bis zur Landesgrenze gehen könne.

 

Herr Dr. Konietzko weist darauf hin, dass der Radverkehr von Salzbergen nach Rheine sehr umfassend sei, weshalb die Anbindung der Radwege an das städtische Netz schon Sinn mache.

 

Herr Schaper weist darauf hin, dass nicht alle Ziele der SPD, die in der Vergangenheit dargestellt wurden,  berücksichtigt wurden. Man hätte gerne eine Lichtsignalanlage am Kreuzherrenweg gesehen, wobei sie aber glauben, dass die geplanten Maßnahmen zu einer Verbesserung der Verkehrssicherheit beitragen werden.

 

Frau Schauer erläutert, dass durch die Anbringung von Hochborden der Charakter der Straße in einen Ortscharakter verändert werde und man dadurch die Möglichkeit erhalte, 50 km/h anzuordnen. Ihr Dank geht an den Landesbetrieb Straßenbau NRW, der dies ermögliche, obwohl es nicht die günstigere Ausbauvariante sei. 

 

Herr Tahmaz fragt, ob man nicht noch eine bessere Sicherheit durch bauliche Maßnahmen erreichen könne, damit die Fahrzeugnutzer zu langsamerer Fahrweise gezwungen werden.

 

Herr Weßling weißt noch einmal darauf hin, dass es hier um einen sensiblen Bereich gehe und man, um das Unfallrisiko zu minimieren, für den gesamten Bereich 50 km/h anordnen solle. Er fragt, wie lange sich die Bauzeit hinziehen werde.

 

Herr Pier erklärt, dass, wenn, nach dem Ausschreibe- und Vergabeverfahren, ein Unternehmer zügig den Zuschlag bekäme, die Maßnahme vor den Sommerferien beginnen und in diesem Jahr noch fertiggestellt werden könne.

 

Herr Dr. Konietzko erklärt, dass er die Einbindung der Anlieger in das Verfahren vermisse. Ihm sei wichtig, dass dies alles mit den Anliegern besprochen werde. Wenn man dann meine, man müsse nach Gesetz und Ordnung gegen den Bürger handeln, dann stimme etwas nicht.

 

Herr Heeke regt an, mit der Gemeinde Salzbergen zu sprechen, damit die gesamte Strecke nur noch mit 70 km/h befahren werden dürfe. Was die Querungshilfen betreffe, verweist Herr Heeke auf die ausgereiften Modelle in den Niederlanden, wo die Radfahrer in der Mitte der Querungshilfe ein „Z“ fahren müssen, um auf der anderen Seite wieder weiterfahren zu können.

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die geplante Querschnittsumgestaltung und den Ausbau der Salzbergener Straße (L 501) von der Landesgrenze zu Niedersachsen bis zur Unterquerung der B 70 des Straßenbaulastträgers Landesbetrieb Straßenbau NRW zur Kenntnis und begrüßt das Vorhaben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  Kenntnisnahme