Frau Schauer führt in das Thema ein und gibt einen Ausblick auf die Thematik. Hintergrund sei, zu sehen, wo und nach welchen Kriterien man Straßen mit Tempo 30 realisieren könne. Sie erklärt, dass dies im Bau- und Mobilitätsausschuss schon mehrfach diskutiert worden sei und man festgestellt habe, dass an die Veränderung der Geschwindigkeit zu Tempo-30-Zonen bestimmte Voraussetzungen geknüpft seien. Deshalb habe man die Beschlussfassung in drei Bereiche unterteilt. Erst der Beschluss des Straßennetzplanes „Funktionale Gliederung des Straßennetzes“, dann die Einarbeitung der genannten Straßen in die Prioritätenliste „Straßenbau“ mit aufwändigeren und weniger aufwändigeren Maßnahmen und letztendlich der Bereich, in dem nur eine Anpassung der Beschilderung mit Tempo 30 erfolgen müsse. Ihr Fazit sei, dass es sich richtig gelohnt habe, dies noch einmal durchzuarbeiten. Man habe festgestellt, dass es schon viele verkehrsberuhigte Zonen und Tempo-30-Bereiche gebe und noch einige Bereiche gefunden wurden, wo man sich in der Zukunft Tempo 30 vorstellen könne. Erforderlich hierfür seien allerdings noch einige bauliche Maßnahmen, die dann nach einer Priorisierung abgearbeitet werden müssen.

 

Herr Roling erklärt anhand von Plänen aus dem Straßennetzplan „Funktionale Gliederung des Straßennetzes“ die Hintergründe zur Vorlage.

 

Herr Dr. Konietzko fragt, wann Tempo 30 in Rheine rechts der Ems z. B. an der Hansaallee, dem Konrad-Adenauer-Ring bis zur Ems eingerichtet werden könne und ob es hierfür einen Masterplan gebe.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass man eine Straßenprioritätenliste vorbereiten und dem Ausschuss vorstellen werde. Man werde dann einen Zeitrahmen in Aussicht stellen, indem man die 3 Phasen abarbeiten könne.

 

 


Beschluss:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „MIV/Straßennetzkonzept“ des kommunalen modularen Mobilitätskonzeptes zur Kenntnis und beschließt den als Anlage 3 vorgelegten Straßennetzplan „Funktionale Gliederung des Straßennetzes“

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung auf der Grundlage des Straßennetzplanes, die erforderlichen baulichen Maßnahmen für die in Anlage 4 genannten Straßen in die Prioritätenliste Straßenbau einzuarbeiten. 

3.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine empfiehlt der Straßenverkehrsbehörde auf der Grundlage des Straßennetzplanes, weitere Bereiche mit Tempo 30 durch Anpassung der Beschilderung auszuweisen.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig