Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 1, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

 


5.

 

Fahrzeugbeschaffung 2022/2023
Vorlage: 073/22

Herr Kleene verweist auf die Vorlage.

Herr Weßling meint, es müsse die Umstellung von Dieselantrieb auf elektrische Antriebe oder Wassetstoff geprüft werden, da es entsprechende Angebote gibt, die allerdings doppelt so teuer sind, und die Möglichkeit von Fördermitteln. Seine Fraktion befasse sich zurzeit mit einem Antrag zur nachhaltigen Beschaffung. Zu dessen Umsetzung wäre hier der richtige Ansatz, auch im Hinblick auf die Klimaziele, die Unabhängikeit von fossilen Brennstoffen und einen Imagegewinn der Stadt. Es gibt Internet-Videos, die solche Müllfahrzeuge vorstellen, die leicht sind, und leise im Betrieb. Er schlägt eine weitere Prüfung und Vertagung des TOP vor.

Fau Starke informiert, das die TBR dies bereits prüft, diverse Kleinfahrzeuge bereits auf Elektromotor umgestellt wurden und eine Elektro-Kehrmaschine in Kürze ausgeschrieben wird, die Ladeinfrastruktur allerdings noch nicht stimmt und die Kosten nicht zu unterschätzen sind. Für 2023 gibt es noch keine Förderauftruf für alternative Antriebe. Sie weist auf die veraltete Sturktur des TBR-Furhparkes hin und befürwortet ausdrücklich die jetzige Bestellung der Fahrzeuge; für die Zukunft wäre auch Biogas als Alternative möglich.

Herr Weßling teit die Ansicht zur Ladestruktur und den höheren Kosten nur bedingt und meint, dass angesichts der aktuellen Situation und der Zielsetzung der Umstellung von fossilen Brennstoffen innerhalb der nächsten fünf Jahre die Förderprogramme wieder aufgelegt werden.

Herr Auth schlägt als Alternative zu den Fahrzeugen mit herkömmlichen Dieselmotoren vor, für Biodiesel geeignete LKWs auszuschreiben Herr Beckmann befürwortet grundsätzlich die Beschaffung von Elektro-Fahrzeugen, auch unter dem Aspekt der Mehrkosten. Er verweist auf die in der letzten Sitzung des Betriebsausschusses angekündigte Studienarbeitt „Alternative Antgriebe“ hin. Aktuell ist jedoch über die Beschaffung von drei Fahrzeugen zu entscheiden, deren Lieferzeiten unklar sind. Falls das nicht geschieht, besteht die Gefahr, dass die Müllabfuhr nicht mehr funktioniert.

Herr Moritzer gibt zu bedenken, dass bei einer langfristigen Investition mit einer Laufzeit von ca. zwölf Jahren kurzfristig die Möglichkeit alternativer Energieformen, der Kosten und Fördermittel geprüft werden sollte, und lehnt eine schnelle Entscheidung ab. Dazu erklärt Frau Starke, dass die Fahrzeuge durch widrige Umstände zwölf Jahre alt sind. Damit ein Müllwagen sich rentiert, fährt man diesen wirtschaftlich maximal sechs bis acht Jahre; bei zwölf Jahren ist er kaum noch einsatzfähig. Mit dreizehn Fahrzeugen ist die TBR grundsätzlich für Rheine passend ausgestattet, allerdings sind davon fünf über zehn und davon zwei sogar über zwölf Jahre alt.

Auf die Frage von Herrn Moritzer nach der Möglichkeit, Fahrzeuge zu leasen, habe man sich aus wirtschaftlichen Gründen bewusst dagegen entschieden, so Frau Starke.

Herr Jansen betont, dass man besonders bei Neuanschaffungen im Hinblick auf die Klimaziele zukunftsorientierter denken, auf regenerative Antriebsmodelle setzen und die Vorbildfunktion der Kommunen berücksichtigen sollte.

Herr Weßling fragt, ob man sich nach den Lieferzeiten von Elektro-Fahrzeugen und künftigen Fördermöglichkeiten erkundigt hat, da die Nachfrage noch nicht so groß sei. Diese Chance könne man nutzen. Es gebe wohl keine Gewähr, wann die Fahrzeuge nicht mehr einsatzfähig sein werden.

Herr Kleene weist darauf hin, dass bei Reparaturen von sieben bis acht Jahre alten Fahrzeugen die Kosten enorm sind.

Herr V. Brauer geht von einer Lieferung der auszuschreibenden Fahrzeuge nach 08/2023 aus; bei dreimonatiger Verschiebung frühestens in 2024, und fragt, wie hoch die geschätzte prozentuale Gefahr von Ausfällen dann wäre. Frau Starke: Insgesamt sind in der Müllabfuhr aktuell dreizehn Fahrzeuge im Einsatz. Fünf der Fahrzeuge sind allerdings über zehn und davon zwei über zwölf Jahre. Die Fahrzeuge können damit jederzeit langfristig ausfallen. Die Lieferzeiten für Fahrzeuge liegen zudem aktuell generell bei ein bis eineinhalb Jahren. Die jetzt ausgeschriebenen Fahrzeuge sind bereits der Ersatz für die jetzt zwölfjährigen und werden frühestens im Sommer 2023 geliefert; die Lieferzeiten für E-Fahrzeuge sind ähnlich. Nach Aussage der Hersteller: Lieferzeit ebenfalls mindestens zwölf Monate. Für die Müllabfuhr sollten aufgrund der kritischen Situation daher in diesem Durchgang noch einmal herkömmlich Antriebe ausgeschrieben werden. In der Straßenreinigung hingegen wolle man aber bereits alternative Antriebe nutzen. Vorbereitungen für eine E-Kehrmaschine laufen hier zum Beispiel schon. Wenn jetzt die Ausschreibung gestoppt würde und erneut ausgeschrieben werden müsste, so Herr K.-H. Brauer, würde sich die Laufzeit um mindestens drei Monate verzögern. Das Risiko, dass dann die Müllabfuhr nicht mehr gewährleistet ist, solle man nicht eingehen. Aufgrund der Prüfung im Rahmen der Semesterarbeit zur Umstellung sollten dann keine Diesel-Fahrzeuge mehr ausgeschrieben werden.

Herr Beckmann weist darauf hin, dass in der nächsten Sitzung das Konzept “Alternative Antriebe“ vorgestellt wird. Er befürwortet für die Zukunft alternative Antriebe, um die „tickende Zeitbombe“ zu vermeiden, jedoch jetzt den Beschluss gem. Vorlage zu fassen.

Herr Kleene lässt abstimmen:

Beschluss:

Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe von drei Fahrzeugen mit einer voraussichtlichen Gesamtsumme in Höhe von 790.000 € in 2022 zur Lieferung in 2023 zu.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:      mehrheitlich beschlossen, 1 Enthaltung, 1 Gegenstimme