Herr Gausmann informiert, dass wie aus der Vorlage ersichtlich sei, dass die Mindestgruppenstärke reduziert und die durchschnittliche Finanzierung und der Sachkostenzuschuss angepasst worden seien. Auch wenn die Spielgruppe nicht den Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz erfülle, so gewinne diese zunehmend an Bedeutung.

 

Frau Floyd-Wenke teilt mit, dass sie es bei dem Punkt 2.3 „Beitragsermäßigung“ für bedenklich halte, den Eigenanteil von 10 Euro auf 15 Euro dem BuT anzugleichen. Durch die Inanspruchnahme, in eine Spielgruppe gehen zu dürfen, werde diesen Teilnehmer(inne)n andere Möglichkeiten der kulturellen und sozialen Teilhabe verwehrt werden.

 

Sie fragt, ob die Verwaltung über nicht besetzte Spielgruppenplätze informiert werde und diese den Eltern, die keinen Kita- bzw. Tagesmutterplatz bekommen, anbieten würde.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Verwaltung diese Plätze anbiete, soweit sie Kenntnis davon habe. Der Rechtsanspruch werde dadurch aber nicht erfüllt.

 

Frau Overesch teilt mit, dass die CDU-Fraktion die Vorlage auf jeden Fall mittragen werde. Auch wenn der Rechtsanspruch damit nicht erfüllt werde und es zurzeit Belegungsschwächen gebe, so werde zumindest eine Entzerrung erhofft. Sie nehme auch eine Veränderung wahr, die aber beobachtet werden müsse. Einige Mütter, Väter oder Großeltern entscheiden sich bewusst für die familiäre Erziehung und buchten die Spielgruppe als Ergänzung dazu.

 

Frau Bischoff begrüßt es ebenfalls. Sie fragt, welche Stundenzahl damit verbunden sei und ob eine Aufstockung möglich sei.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Spielgruppen einer Betriebserlaubnis unterliegen und mehr als 15 Stunden kaum möglich seien, da die Anforderungen enorm hoch seien. Zudem müsse der Unterschied zu einer Kita gewahrt werden.

 

Frau Floyd-Wenke bezieht sich auf die Aussage von Herrn Gausmann, dass die geflüchteten Kinder vielleicht in einer Spielgruppe untergebracht werden könnten. Sie möchte wissen, ob diese kostenfrei zur Verfügung gestellt und das BuT-Budget verwenden werden darf.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Verwaltung dieses prüfen werde.  

 


Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss fasst folgenden Beschluss:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Spielgruppen werden gemäß den in Anlage 2 genannten Änderungen angepasst.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig