Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2430

 

Herr Niehues verweist auf eine Eingabe des Herrn Brink vom 30.11.2005 und bittet die Verwaltung, diese Eingabe möglichst zügig zu bearbeiten. Eine Zusage, einen Bebauungsplan für die gegenüberliegende Seite des gerade beschlossenen Geltungsbereiches aufzustellen, sei Herrn Brink gegenüber bereits gemacht worden.

 

Von Seiten der Verwaltung werden weitere Informationen zur nächsten Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses angekündigt.

 


Beschluss:

 

I.       Beratung der Stellungnahmen

 

1.      Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

2.      Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

 

2.1    Kreis Steinfurt, Abteilung Wasserwirtschaft, Tecklenburger Str. 10, 48565 Steinfurt;

Stellungnahme vom 09. Mai 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass der oben beschriebenen Anregung in der Weise gefolgt wird, in dem im Bebauungsplan folgende Festsetzung mit aufgenommen wird:

"Entlang des Gewässers 1005 des Unterhaltungsverbandes "Fischhofsbach" ist ein 3m breiter Uferstreifen von baulichen Anlagen (wie Gartenhäuser, Garagen, Carports, etc.) freizuhalten".

 

2.2     Sonstige Stellungnahmen

 

Es wird festgestellt, dass von Seiten der übrigen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

II.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Stadtentwicklungsausschuss "Planung und Umwelt" der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117, Kennwort: "Auf dem Schloss – Teil A", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes liegt in einem Bereich, der wie folgt umgrenzt wird:

 

im Norden:  durch die nördlichen Grenzen des Flurstückes 328 in der Flur 23;

 

im Osten:    durch die östliche Grenze der Straße Auf dem Schloss

 

im Süden:    durch die nördliche Grenze der Ringstraße

 

im Westen:  durch die westliche Grenze der Straße Schoppenkamp

 

Folgende Flurstücke sind betroffen:

 

Flurstücke  35, 36, 37,39, 184, 245, 328, 336, 335, 354, 355, 360, 378, 379, und zum Teil die Flurstücke 253 (Straße Schoppenkamp) und 254 (Straße Auf dem Schloss). Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 23, Gemarkung Mesum.

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes  geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Für die Belange des Umweltschutzes wird eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt werden und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Umweltprüfung bezieht sich auf das, was nach gegenwärtigem Wissensstand und allgemein anerkannten Prüfmethoden sowie nach Inhalt und Detaillierungsgrad des Bauleitplanes angemessenerweise verlangt werden kann. Das Ergebnis der Umweltprüfung ist in der Abwägung zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig