Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Overesch erklärt, sie sei befangen und nimmt an der Beratung und Abstimmung über den folgenden Tagesordnungspunkt nicht teil.

 

 

I/B/2560

 

Herr Niehues bezieht sich auf die zu fassenden Abwägungsbeschlüsse und erklärt, dass er es für bedenklich halte, dass bei der Offenlage des Bebauungsplanes nicht beachtet worden sei, dass während des Umlegungsverfahrens die gestalterischen Festsetzungen den betroffenen Bürgern nicht bekannt waren. Diesen Aspekt gelte es zu berücksichtigen und den Widerstand zur Kenntnis zu nehmen. Aus diesem Grunde stimme die CDU-Fraktion den Beschlussvorschlägen auf Herausnahme der baugestalterischen Festsetzungen zu.

 

Herr Löcken stimmt dem zu, räumt jedoch ein, dass er die gestalterischen Festsetzungen grundsätzlich befürworte. Die Verantwortung für ein vielleicht nicht mehr ausgewogenes Erscheinungsbild müssten nun die Bauherren selbst tragen.

 


Beschluss:

 

I.     Beratung der Stellungnahmen

 

1     Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

 

1.1  Stellungnahme der Eheleute Bärbel und Uwe Bruning, Hohe Heideweg 34, 48432 Rheine, vom 12. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Der Offenlegungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“, sieht baugestalterische Festsetzungen vor, die entlang der Haupterschließungsstraßen sowohl die Firstrichtung wie auch die Farbgestaltung der Gebäude regeln.

 

Da vonseiten vieler Eigentümer in diesem Bereich diese baugestalterischen Festsetzungen abgelehnt werden, wird den vorgetragenen Anregungen entsprochen. Ein Änderungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.

Inhalt dieses Verfahrens ist der Wegfall der baugestalterischen Festsetzungen Nrn. 4 und 5 des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig


1.2      Stellungnahme der Eheleute Magdalena und Ralf Hüls, Rheiner Straße 99, 48432 Rheine, vom 8. April 2006

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Der Offenlegungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“, sieht baugestalterische Festsetzungen vor, die entlang der Haupterschließungsstraßen sowohl die Firstrichtung wie auch die Farbgestaltung der Gebäude regeln.

 

Da vonseiten vieler Eigentümer in diesem Bereich diese baugestalterischen Festsetzungen abgelehnt werden, wird den vorgetragenen Anregungen entsprochen. Ein Änderungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.

Inhalt dieses Verfahrens ist der Wegfall der baugestalterischen Festsetzungen Nrn. 4 und 5 des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.3  Stellungnahme der Frau Hildegard Reeken vom 27. März 2006

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Der Offenlegungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“, sieht baugestalterische Festsetzungen vor, die entlang der Haupterschließungsstraßen sowohl die Firstrichtung wie auch die Farbgestaltung der Gebäude regeln.

 

Da vonseiten vieler Eigentümer in diesem Bereich diese baugestalterischen Festsetzungen abgelehnt werden, wird den vorgetragenen Anregungen entsprochen. Ein Änderungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt.

 

Inhalt dieses Verfahrens ist der Wegfall der baugestalterischen Festsetzungen Nrn. 4 und 5 des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord - I“.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.4  Stellungnahmen von 9 Anwohnern vom 19. März 2006, vorgelegt von Frau Bruning

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Der Offenlegungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – Teil I“, sieht baugestalterische Festsetzungen vor, die entlang der Haupterschließungsstraßen sowohl die Firstrichtung wie auch die Farbgestaltung der Gebäude regeln.

 

Da vonseiten vieler Eigentümer in diesem Bereich diese baugestalterischen Festsetzungen abgelehnt werden, wird den vorgetragenen Anregungen entsprochen. Ein Änderungsverfahren gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB wird durchgeführt. Inhalt dieses Verfahrens ist der Wegfall der baugestalterischen Festsetzungen Nrn. 4 und 5 des Bebauungsplanes Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord-I“.

 

Frau Bruning wird gebeten, Ihre Mitunterzeichner von dieser Abwägung zu unterrichten.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

1.5  Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2     Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB

 

2.1  Stellungnahme des Staatlichen Umweltamtes Münster vom 4. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass von Seiten des Staatlichen Umweltamtes keine Anregungen vorgetragen werden.

 

Das von Stadt Rheine vorgelegte Geruchsgutachten berücksichtigt alle Belange von Seiten der Landwirtschaft.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

2.2  Stellungnahme der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen

        vom 7. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Vonseiten der Industrie- und Handelskammer Nord Westfalen wird angeregt, „sonstige nicht störende Betriebe (Betriebe aus dem tertiären Bereich)“ nicht grundsätzlich auszuschließen.

Dieser Anregung wird nicht gefolgt, da sich hieraus städtebauliche Fehlentwicklungen nicht unterbinden lassen.

Vielmehr sind die beispielhaft aufgeführten Betriebe „Verkauf über Internet, Versicherungsvertretungen, Handelsvermittlungen, Schreibbüros, Softwareentwicklungen etc.“ soweit sie der § 13 BauNVO zulässt innerhalb des festgesetzten WA-Gebietes zulässig.

Gebäude und Räume für freie Berufe und solcher Gewerbetreibender, die Ihren Beruf in ähnlicher Art ausüben sind innerhalb des WA- Gebietes „Mesum Nord – I“ erwünscht. Darüber hinaus alle „nicht störenden Betriebe“ zuzulassen wird von Seiten der Stadt Rheine abgelehnt.

Insofern wird der Anregung der Industrie- und Handelkammer Nord Westfalen nicht gefolgt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.3  Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen vom 11. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Vonseiten der Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen wird darauf hingewiesen, dass „ der Tierbestand des Betriebes Deitermann im Geruchsgutachten nicht berücksichtigt wird.

 

Nach Angabe von Herrn Deitermann wird auf seiner Hofstelle kein Vieh mehr gehalten, sodass diese Hofstelle lediglich als Wohngebäude im Außenbereich zu werten ist.

 

Der Hinweis der Landwirtschaftskammer nicht unverständlich und wird nicht berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.4  Stellungnahme Die Bahn, DB Services Immobilien GmbH, vom 5. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Die von der DB Services Immobilien GmbH vorgetragenen Auflagen sind bereits Bestandteil des Bebauungsplanes.

 

Zu den Bahnstrom-Leitungen wird ein grundsätzlicher Abstand von 20 m eingehalten.

 

Zudem wird im Hinweis Nr. 2 darauf hingewiesen, dass sämtliche geplanten Maßnahmen den Bestand und Betrieb der Leitungen nicht beeinträchtigen oder gefährden dürfen und der Zustimmung der DB bedürfen.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.5  Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine, Energie- und Wasserversorgung Rheine, vom 10. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Es wird festgestellt, dass von Seiten der Stadtwerke für Rheine, Energie- und Wasserversorgung grundsätzlich keine Anregungen vorgetragen werden.

 

Dien Stadtwerke werden bei Durchführung der Planung – wie auch im Vorfeld bereits - zu den einzelnen Maßnahmen gehört bzw. beteiligt. 

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.6  Stellungnahme der Deutschen Telekom AG, T-Com, Münster, vom 6. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Die Telekom fordert eine rechtszeitige Bekanntgabe von Tiefbaumaßnahmen zwecks besserer Koordinierung sowie den Schutz von vorhandenen Anlagen während der Bauzeiten.

 

Die Telekom wurde und wird frühzeitig über Tiefbau-Maßnahmen informiert, sodass koordinierte Arbeitsabläufe gewährleistet werden können.

 

Ebenfalls werden die entsprechenden einschlägigen Merkblätter bei der Durchführung von tiefbautechnischen und unterirdischen Maßnahmen berücksichtigt.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.7  Stellungnahme der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH, Dortmund, vom 13. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Die RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH fordern eine Beteiligung im Bereich Ihrer Hochspannungs-Leitungen.

 

Dies ist bereits Bestandteil des Bebauungsplanentwurfes (Hinweis Nr. 2).

 

Alle Maßnahmen im Bereich der Hochspannungsleitungen werden bzw. wurden mit der RWE Westfalen-Weser-Ems Netzservice GmbH abgestimmt; dies gilt vor allem für die Anlegung des Regenrückhaltebeckens im nördlichen Teil des Bebauungsplanes.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.8  Stellungnahme WLV, Landwirtschaftlicher Kreisverband Steinfurt, vom 13. April 2006

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Die WLV, Landwirtschaftlicher Kreisverband Steinfurt unterstellt der Stadt Rheine, bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 286 die Belange der landwirtschaftlichen Betriebe Renger und Reinke nicht genügend zu berücksichtigen; da der Abstand aufgrund der Richtlinien der VDI 3474 nicht eingehalten wird und zudem keine Emissionen vom Betrieb Deitermann im Geruchsgutachten berücksichtigt werden.

 

Das Geruchsgutachten, erstellt durch das Büro Meodor Immissionsschutz GmbH nahm zunächst eine Beurteilung auf der Basis der einschlägigen VDI-Richtlinien (VD 3471 und Entwurf VDI 3474) vor und zwar für die Betriebe Renger und Reinke.

 

Nach Angabe von Herrn Deitermann wird auf seiner Hofstelle kein Vieh mehr gehalten, sodass diese Hofstelle lediglich als Wohngebäude im Außenbereich zu werten ist.

 

Da auf der Basis der VDI – Richtlinie der Abstand zur vorhandenen Wohnbebauung als auch zur geplanten Wohnbebauung nicht ausreichend ist, wurde eine Einzelfallprüfung auf der Basis der Geruchsimmissions-Richtlinie (GIRL) für die Betriebe Renger und Reinke durchgeführt.

 

Die GIRL ist in NRW behördenverbindlich und wird auch von den Gerichten als Entscheidungshilfe für die Beurteilung der Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen herangezogen.

 

Die Ausbreitungsberechnung mit dem Modell AUSTRAL2000G für den Bebauungsplan „Mesum Nord“ zeigt, dass die Einhaltung der GIRL-Richtwerte für Wohngebiete von 10% der Jahres-Stunden eingehalten werden; auch unter Berücksichtigung einer jeweils angemessenen Erweiterung der Tierhaltungen auf den Hofstellen Renger und Reinke.

 

Zudem wird vom Staatlichen Umweltamt Münster bestätigt, dass entsprechend dem Geruchsgutachten des Büros MEODOR davon „auszugehen ist, dass erhebliche Belästigungen durch Gerüche im Plangebiet auszuschließen sind. Im Rahmen der Ausbreitungsberechnung sind die konkreten Erweiterungsabsichten der Landwirte berücksichtigt worden“.

 

Aus den vor genannten Gründen werden die vorgetragenen Anregungen der WLV nicht berücksichtigt; eine nochmalige immissionsschutzrechtliche Beurteilung ist nicht erforderlich.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2.9  Es wird festgestellt, dass vonseiten der Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

II.   Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.  Änderungsbeschluss gemäß § 4 a Abs. 3 BauGB

 

Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB wird festgestellt, dass

 

a)    durch die Ergänzung folgender textlichen Festsetzung:

 

Gem. § 1 (10) BauNVO sind im WA-Gebiet Erweiterungen, bauliche Änderungen und Erneuerungen des vorhandenen Gartenbaubetriebes allgemein zulässig.

 

b)    die Öffentlichkeit durch diese Korrektur nicht nachteilig betroffen wird und

 

c)     die Interessen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht berührt werden.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die unter Punkt a beschriebene Änderung des Entwurfes der Bebauungsplanänderung und Ergänzung.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

IV.   Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW S. 498), wird der Bebauungsplan Nr. 286, Kennwort: „Mesum Nord – I“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig