Sitzung: 08.03.2022 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 101/22
Herr Christian Jansen bezieht sich darauf, dass in der
Vorlage beschrieben werde, dass jedes Telekommunikationsunternehmen trotz einer
Nichtmeldung weiterhin die Möglichkeit habe, jederzeit eigenwirtschaftlich
einen Glasfaserausbau in Rheine vorzunehmen. Bis zum Antrag des endgültigen
Förderbescheids müssten überschneidende Adressen aus dem Förderantrag
gestrichen werden.
Herr Christian Jansen fragt, wie das Risiko einzuschätzen sei, wenn noch ein Telekommunikationsunternehmen einsteigen würde.
Herr Ventker teilt mit, dass es für die Stadt Rheine nicht entscheidend sei, ob eigenwirtschaftlich ein Dritter einen Glasfaserausbau vornehme. Die Anzahl der förderfähigen Adressen würde sich reduzieren, aber ein Ausbau würde stattfinden. Die Bürger würden trotzdem mit Glasfaser versorgt werden, nur nicht über Fördermittel.
Herr Christian Jansen fragt, ob die Höhe der Vorleistungen einschätzbar sei, wenn ein Dritter einsteigen würde.
Herr Ventker informiert, dass sobald der Ratsbeschluss
vorliege, Beratungsleistungen beim Fördergeber beantragt werden können. Diese
liegen bei 50.000 €. Sollten im Worst Case alle Adressen nicht mehr förderfähig
sein, würden die folgenden Ausschreibungen gar nicht mehr nötig sein. Die
vorhandenen internen Kosten können relativ gering eingeschätzt werden.
Beschluss:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt, auf der Grundlage des Berichts zum
Betreibermodell, den Gesellschaftervertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH (SWR), Herrn Dr. Peter
Lüttmann, nachfolgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der SWR weist die Geschäftsführerin der SWR, Frau
Dorothee Heckhuis, an, nachfolgenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung
der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung der EWR weist den Geschäftsführer der EWR, Herrn
Dieter Woltring an, alle im Rahmen der „Graue-Flecken-Förderung“ förderfähigen
Adressen im Wege des Betreibermodells mit Glasfaser zu erschließen und die
hierfür notwendige vollständige Fördermittelbewirtschaftung (von der
Beantragung bis zur Schlussverwendung) zu übernehmen.
2.
Der
Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der atene KOM GmbH, dass
keine förderrechtlichen Bedenken gegen die Aufgabenübertragung an die EWR
bestehen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig