Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Christian Jansen bezieht sich darauf, dass in der Vorlage beschrieben werde, dass jedes Telekommunikationsunternehmen trotz einer Nichtmeldung weiterhin die Möglichkeit habe, jederzeit eigenwirtschaftlich einen Glasfaserausbau in Rheine vorzunehmen. Bis zum Antrag des endgültigen Förderbescheids müssten überschneidende Adressen aus dem Förderantrag gestrichen werden.

Herr Christian Jansen fragt, wie das Risiko einzuschätzen sei, wenn noch ein Telekommunikationsunternehmen einsteigen würde.

 

Herr Ventker teilt mit, dass es für die Stadt Rheine nicht entscheidend sei, ob eigenwirtschaftlich ein Dritter einen Glasfaserausbau vornehme. Die Anzahl der förderfähigen Adressen würde sich reduzieren, aber ein Ausbau würde stattfinden. Die Bürger würden trotzdem mit Glasfaser versorgt werden, nur nicht über Fördermittel.

 

Herr Christian Jansen fragt, ob die Höhe der Vorleistungen einschätzbar sei, wenn ein Dritter einsteigen würde. 

 

Herr Ventker informiert, dass sobald der Ratsbeschluss vorliege, Beratungsleistungen beim Fördergeber beantragt werden können. Diese liegen bei 50.000 €. Sollten im Worst Case alle Adressen nicht mehr förderfähig sein, würden die folgenden Ausschreibungen gar nicht mehr nötig sein. Die vorhandenen internen Kosten können relativ gering eingeschätzt werden. 


Beschluss:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine beauftragt, auf der Grundlage des Berichts zum Betreibermodell, den Gesellschaftervertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH (SWR), Herrn Dr. Peter Lüttmann, nachfolgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der SWR weist die Geschäftsführerin der SWR, Frau Dorothee Heckhuis, an, nachfolgenden Beschluss in der Gesellschafterversammlung der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH (EWR) zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung der EWR weist den Geschäftsführer der EWR, Herrn Dieter Woltring an, alle im Rahmen der „Graue-Flecken-Förderung“ förderfähigen Adressen im Wege des Betreibermodells mit Glasfaser zu erschließen und die hierfür notwendige vollständige Fördermittelbewirtschaftung (von der Beantragung bis zur Schlussverwendung) zu übernehmen.

 

2.        Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Bestätigung der atene KOM GmbH, dass keine förderrechtlichen Bedenken gegen die Aufgabenübertragung an die EWR bestehen.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig