Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

I/B/2009


Beschluss:

 

Abwägung und Abwägungsbeschluss:

Ziel und Inhalt der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70: „Elter Straße“, der Stadt Rheine ist die planungsrechtliche Festlegung der Neuen Stiege zwischen Dechant-Römer-Straße und der westlichen Grenze des neuen Waldfriedhofs als öffentliche Verkehrsfläche zur Erschließung der angrenzenden Nutzungen.

 

Der rechtsverbindliche Bebauungsplan weist in diesem Bereich der Neuen Stiege lediglich eine „Zuwegung“ aus, eine Umsetzung dieser planungsrechtlichen Festsetzung wurde nie realisiert.

 

Mit dieser planungsrechtlichen Definition einer öffentlichen Verkehrsfläche wird nicht die detaillierte Ausbauplanung festgesetzt, sondern lediglich die erforderliche Fläche zur ordnungsgemäßen Erschließung der angrenzenden Nutzungen benannt.

 

Zur detaillierten Ausbauplanung der Neuen Stiege in diesem Bereich wurde eine Beteiligung der Öffentlichkeit in der Zeit vom 20. März bis 4. April 2006 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen durchgeführt. Zu dieser Ausbauplanung wurden vonseiten der Öffentlichkeit Änderungswünsche vorgetragen und diskutiert.

Zwischenzeitlich sind diese Änderungswünsche mit den Anliegern abgestimmt worden, sodass eine geänderte abgestimmte Ausbauplanung beschlossen wurde (vgl. Bau- und Betriebsausschuss 27. April, 11. Mai und 1. Juni).

 

Die Änderungswünsche vonseiten der Öffentlichkeit zur Ausbauplanung Neue Stiege werden zum Bebauungsplanänderungs- und –ergänzungsverfahren wiederholt und betreffen somit nur mittelbar die Bebauungsplanung.

 

Folgendes ist inhaltlich zu der Eingabe der 41 Bürger anzumerken:

 

Zur ordnungsgemäßen Erschließung der angrenzenden Nutzungen (Wohnbebauung, Kinderspielplatz und Friedhof) ist die Ausweisung einer öffentlichen Verkehrsfläche unabdingbar (Ziel der Bebauungsplanänderung und Ergänzung).

 

Änderungswünsche zur Ausbauplanung „auf der Basis des gültigen Bebauungsplanes“ ist ein Widerspruch, da bislang planungsrechtlich lediglich eine „Zuwegung“ festgelegt ist.

 

Die mit dieser Änderung und Ergänzung des Bebauungplanes festgelegte Erschließung der angrenzenden Nutzungen berücksichtigt alle verkehrlichen Belange, auch die Verkehrssicherheit (vor allem für Kinder).

Zudem ist der Kinderspielplatz auf ganzer Straßenlänge mit einem Stabgitterzaun bzw. mit einem Lattenzaun eingefriedigt.

 

Die Neue Stiege wird eine Anliegerstraße; sie ist für den motorisierten Verkehr nur an der Dechant-Römer-Straße an das öffentliche Verkehrsnetz angebunden. Eine Fortführung für den Kfz-Verkehr bis zur Industriestraße wird durch bauliche Maßnahmen verhindert.

 

Mit der 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine wird die planungsrechtliche Voraussetzung geschaffen, die Erschließung der angrenzenden Nutzungen in diesem Bereich der Neuen Stiege zu gewährleisten.

 

Da die Eingabe von 41 Bürgern vorgelegt wurde, wird Herr Hemsing gebeten, die Mitunterzeichner dieser Eingabe zu informieren.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

 

1.2    Es wird festgestellt, dass aus der Öffentlichkeit keine weiteren abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.“

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

2       Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 BauGB i. V. m. § 4 Abs. 2 BauGB

 

Es wird festgestellt, dass von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen eingegangen sind.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

Der Stadtentwicklungsausschuss „Planung und Umwelt“ der Stadt Rheine empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die folgenden Beschlüsse zu fassen:

 

 

II.     Bestätigung der Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Stadtentwicklungsausschusses „Planung und Umwelt“ zu den während der Beteiligungen gemäß § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen abwägungsrelevanten Stellungnahmen zur Kenntnis und bestätigt diese.

 

Abstimmungsergebnis:           einstimmig

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß den §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414) sowie den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), werden die 10. Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. M 70, Kennwort: „Elter Straße“, der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 


Abstimmungsergebnis:           einstimmig