Herr Roling stellt die einzelnen Varianten vor.

 

Herr Jansen erklärt, dass sie die Variante 3 favorisieren und wenn möglich, die Querungshilfe gerne noch dazu hätten. Er möchte wissen, ob dies verkehrstechnisch möglich sei.

 

Herr Roling erwidert, dass diese Kombination auch abgewogen worden sei, wobei man eine Signalanlage nur installiere, wenn diese auch tatsächlich genutzt werde. Wenn man beides anlegen würde, verteile sich der Fußgängerverkehr auf Signalanlage und Querungshilfe, wobei die Signalanlage dann vom Autofahrer, aufgrund der wenigen Nutzung, nicht mehr entsprechend wahrgenommen werde. Er erklärt, dass man entweder die Signalanlage oder die Querungshilfe nehmen solle, damit der Fußgängerverkehr an einer Stelle gebündelt werde.

 

Herr Nagelschmidt weist darauf hin, dass der Verkehr dort laufe, seitdem die Ampel außer Betrieb sei. Er schlage eine Querungshilfe, entsprechend der Beschlussvorgabe, vor.

 

Herr Murali erklärt, dass die Mitglieder der SPD keine Notwendigkeit für eine  Ampelanlage sehen.

 

Herr Meier erklärt, dass ihm wichtig sei, dass die Querung nach dem Muster einer Doppelquerung taktil erfassbar sei.

 

Herr Roling erklärt, dass dies so vorgesehen sei. Man werde die neue Querungshilfe, aber auch die bestehende an der Heinrich-Lübke-Straße entsprechend ausstatten.

 

Herr Schomaker erklärt, dass sie sich gefragt haben, ob die Ampel die sicherste Möglichkeit sei, die Straße zu überqueren. Er weist darauf hin, dass sich das Wohngebiet und auch die Altersstruktur der Anwohner verändert haben. Es gebe einen Kindergarten und die Straße werde auch noch als Schulweg genutzt. Ihnen sei wichtig, dass dort viel Sicherheit in die Situation hereingebracht werde.

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, die Lichtsignalanlage am Knotenpunkt Friedrich-Ebert-Ring / Heinrich-Lübke-Straße zurückzubauen und die vorhandene sowie die „provisorische“ Querungshilfe umzubauen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 zu veranschlagen.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei

                                                         4 Gegenstimmen