Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen (gemäß Fraktionsantrag)

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 1

Herr Weßling macht deutlich, dass es strittig sei, ob es zulässig sei oder nicht, das Ortseingangsschild zu versetzen. Das Verkehrsministerium habe signalisiert, dass eine Versetzung des Schildes möglich sei. Herr Weßling fordert, dass im Sinne einer bürgerorientierten Politik das Schild versetzt werde.

 

Herr Dr. Lüttmann teilt mit, dass er den Beschluss beanstanden müsste.

 

Herr Ortel bemängelt, dass das Land Signale setze, dass eine Versetzung des Schildes möglich sei, eine untergeordnete Behörde aber eine andere Rechtsauffassung vertrete.

 

Herr Bems informiert, dass die SPD-Fraktion dem Antrag der BfR-Fraktion zustimmen werde. Durch Versetzen des Ortsschildes gebe es sehr zeitnah eine Maßnahme für mehr Sicherheit.

 

Herr Christian Jansen fasst zusammen, dass es zwei verschiedene Rechtsauffassungen gebe. Sollte das Versetzen nicht zu Schadensersatzforderungen führen, sei es fraglich, warum man das Schild nicht einfach versetze.

 

Herr Hachmann bedauert, dass die Straßenverkehrsbehörde der Stadt Rheine nicht zu einer anderen Entscheidung gekommen sei, sondern weiterhin der Meinung sei, dass das Schild dort nicht aufgestellt werden könne. Es sei unverständlich, dass die Straßenverkehrsbehörde in einem sensiblen Bereich nicht in der Lage sei, im Sinne des Willens der Bürgerschaft, im Sinne der gesamten Verwaltung und des Rates das Ermessen so auszuüben, dass man das Schild dort versetze. Wenn es eine Klage geben würde, wüsste man für die Zukunft wenigstens sicher, was richtig und was falsch sei.

 

Herr Karl-Heinz Brauer weist auf ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Braunschweig vom 27. September 2011 zur Anerkennung einer geschlossenen Ortschaft mit einseitiger Bebauung an einer Straße hin. An der Salzbergener Straße sei eine einseitige Bebauung vorhanden.

 

Herr Fühner zitiert aus einem Vermerk des Ministeriums, dass die Verlegung des Ortseingangsschildes nach Einschätzung des Ministeriums möglich sei. Der Vermerk müsste der Verwaltung vorliegen. Es sei sehr verwunderlich, was zwischen den zuständigen Stellen erfolge. Kompetenzgerangel sollte nicht im Vordergrund stehen.

 

Herr Dr. Lüttmann informiert, dass die Verwaltung Kenntnis von der Haltung des Ministeriums habe. Um eine sachgerechte, juristische Prüfung habe es sich aber nicht gehandelt. Sowohl die Straßenverkehrsbehörde als auch das Straßenverkehrsamt des Kreises haben in dem sog. Vermerk keine juristische Begründung gesehen. Die genannten Urteile seien der Verwaltung ebenfalls bekannt. Es wurde versucht, auf eine Behörde politisch Druck auszuüben. Auf Nachfrage von Herrn Bems teilt Herr Dr. Lüttmann mit, dass es keinen direkten Kontakt zwischen Verwaltung und Verkehrsministerium gegeben habe.

 

Frau Friedrich fragt, warum man nicht pragmatisch mit der Situation umgehen könne. Es sei auch möglich, die Geschwindigkeitsbegrenzung der Straße aufgrund des schlechten Zustandes der Straße auf Tempo 50 zu setzen.

 

Herr Dr. Lüttmann weist darauf hin, dass der Straßenbaulastträger darüber entscheidet.

 

Herr Heinz-Jürgen Jansen teilt mit, dass hinter dem „Frieden“ seiner Ansicht nach eine geschlossene Bebauung vorliege und dass das Straßenverkehrsministerium signalisiert habe, dass eine Versetzung des Ortsschildes möglich sei. Es seien alle Kriterien erfüllt, sodass die Fraktion DIE LINKE dem Antrag der BfR zustimmen werde.

 

Herr Brunsch merkt an, dass auch die FDP-Fraktion dem Antrag der BfR-Fraktion zustimmen werde.

 

Herr Hachmann macht deutlich, dass der Kontakt zum Verkehrsministerium nicht gesucht worden sei, um politisch Druck auszuüben. Dass der Antrag der BfR-Fraktion inhaltlich richtig sei, wurde deutlich gemacht. Formal gebe es das Problem, dass eine unabhängige Behörde nicht angewiesen werden könne und der Beschluss dadurch im Zweifel beanstandungsfähig sei. Der Rat der Stadt Rheine könne hier ein Signal setzen und zeigen, was er von der Entscheidung der Straßenverkehrsbehörde halte. 


Beschluss:

 

Die Fraktion Bürger für Rheine (BfR) beantragt, das Ortseingangsschild an der Salzbergener Straße zu versetzen. Die neue Positionierung des Ortseingangsschildes soll im Bereich der von Straßen NRW geplanten Querungshilfe an der Hohen Allee erfolgen.

 


Abstimmungsergebnis:                  42          Ja-Stimmen

                                                           1          Nein-Stimme