Frau Friedrich begrüßt die Überarbeitung der bisherigen
Regelung zu den Ermächtigungsübertragungen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine stimmt der Dienstanweisung über die Grundsätze der
Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung für
das Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) zu.
Abstimmungsergebnis: einstimmig