Frau Friedrich begrüßt die Überarbeitung der bisherigen Regelung zu den Ermächtigungsübertragungen.


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine stimmt der Dienstanweisung über die Grundsätze der Ermächtigungsübertragungen gemäß § 22 Abs. 1 Kommunalhaushaltsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (KomHVO NRW) zu.

 


Abstimmungsergebnis:       einstimmig