Sitzung: 29.03.2022 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 34, Nein: 9
Vorlage: 045/22
Herr Hachmann informiert, dass es im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz eine mehrheitliche Zustimmung gegeben
habe.
Herr Himmler teilt mit, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen werde. Es sei nicht sinnvoll für ein solch überschaubares Baugebiet derartig viele und große Bäume zu fällen und mit den Grundstücken viel zu nah an die schützenswerte Aue heranzurücken.
Herr Weßling weist darauf hin, dass auch die BfR-Fraktion
gegen den Beschlussvorschlag stimmen werde.
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 387/20) sowie § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1 der Vorlage) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß § 2 Abs. 1 und § 10 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
werden der Bebauungsplan Nr. 281, Kennwort: "Zur Heide
- Nord", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu
beschlossen.
Abstimmungsergebnis: 34 Ja-Stimmen
9 Nein-Stimmen