Frau Dr. Hovestadt bittet um Zustimmung, da die Nutzungs- und Entgeltordnung einstimmig im Sozialausschuss beschlossen worden sei.

 

Herr Doerenkamp teilt mit, dass sich bei der CDU-Fraktion folgende Fragestellungen ergeben haben, die bei der Beratung im Sozialausschuss noch nicht erörtert worden seien:

 

Zu Punkt 3 der Nutzungsordnung: Die Trägerschaft und das Hausmanagement:

Das Hausmanagement werde zunächst bis zum 31.12.2023 durch den Fachbereich Schulen, Soziales, Migration und Integration übernommen. Die zeitliche Festlegung sei sinnvoll, da sie ein ganzes Jahr des Vollbetriebes abdecke. Es fehle die Angabe, wie es danach weitergehe. Absicht sei es immer, dass das Hausmanagement danach von Ehrenamtlichen weitergeführt werde. Diese Zielvorstellung sollte in der Nutzungsordnung niedergeschrieben sein, da es auch die Arbeit des bis dahin eingesetzten Teams beeinflusse. Ehrenamtliche müssen gefunden und eingearbeitet werden, Arbeitsumfänge und –abläufe müssen dokumentiert werden, damit die Arbeit zum Jahreswechsel 2023/2024 auch nahtlos weitergehen könne.

 

Zu Punkt 5 der Nutzungsordnung: Überlassung der Räumlichkeiten:

Eine Änderung bestehe darin, dass nunmehr keine Antragsformulare mehr auszufüllen seien, sondern formlose aber schriftliche Anfragen zu stellen seien. Dies sei zu begrüßen, wenn hierdurch der Verwaltungsaufwand vermindert und damit bürgernäher gestaltet werde.

Der explizite Hinweis auf die Anmietung von Räumlichkeiten für Großveranstaltungen sei verwirrend. Die Räumlichkeiten seien auch in der Summe zu klein, um dort Großveranstaltungen stattfinden zu lassen. Großveranstaltungen seien Veranstaltungen mit mehr als 5.000 Personen. Bei der Mitte 51 handele es sich nicht einmal um eine Versammlungsstätte im Sinne der Versammlungsstättenverordnung, bei der die Personenobergrenze mit 200 Personen festgelegt sei. Es sei daher zu prüfen, welche besonderen Veranstaltungen hier gemeint seien, und dies sei dann in der Nutzungsordnung einzubringen.

Unter Punkt 5.5 sei niedergeschrieben, dass Anfragen geprüft und anschließend genehmigt werden. Dieser Automatismus der Genehmigung sei sicherlich nicht gewollt. Es sei wohl gemeint, dass die Anträge nach der Prüfung entschieden werden.

 

Zu Punkt 7 der Nutzungsordnung: Nutzungsentgelt

Es fehle die Festlegung, für wen das nichtkommerzielle Nutzungsentgelt gelte. Nach Vorstellungen der CDU-Fraktion seien die durch bürgerschaftliches Engagement getragenen Vereinigungen und gemeinnützigen Vereine dem nichtkommerziellen Bereich zuzuordnen, auch dann, wenn sie für eine in der Mitte 51 stattfindende Veranstaltung Eintrittsgelder nehmen.

 

Zu Punkt 8 der Nutzungsordnung: Anrechnung von Eigenleistungen und Entgeltermäßigungen

Der Punkt 8.1 beziehe sich inhaltlich auf Entgeltermäßigungen und sollte daher im zweiten Teil des Kapitels niedergeschrieben werden. Er bedürfe darüber hinaus einer weiteren Erläuterung. Er sei nicht verständlich.

 

Zu Punkt 12 der Nutzungsordnung: Ordnungsbestimmungen

Bei der Auflistung der Vorschriften sei die Gefährdungsanalyse und ggf. die Vorschriften des Bundesgesetzes über Versammlungsstätten zu entfernen. Die Begründung ergebe sich aus den zu Punkt 5 gegebenen Hinweisen.

 

Zur Entgeltordnung

Bereits bei der vergangenen Beratung und Beschlussfassung zur Nutzungsordnung und Entgeltordnung für den 1. Bauabschnitt habe Herr Doerenkamp angemerkt, dass nicht alle Räumlichkeiten erfasst worden seien. Es handele sich hier explizit um die im Bestand befindlichen Lagerräume, von denen mindestens einer von der Niederdeutschen Bühne genutzt werde. Diese Nutzung sei nach seinem Kenntnisstand kostenfrei. Nicht einmal ein symbolischer Euro werde hierfür gezahlt. 2019 habe man zugesagt, die Räumlichkeiten in die Entgeltordnung noch mit aufzunehmen. Bis heute sei dies nicht geschehen. Um eine Gleichbehandlung mit den anderen Nutzern der Mitte 51 herzustellen sei die Aufnahme der Lagerräume zwingend erforderlich.

 

Herr Doerenkamp schlägt vor, den Entwurf der Nutzungsordnung und der Entgeltordnung zur Überarbeitung an die Verwaltung zurückzugeben.

 

Frau Floyd-Wenke teilt mit, dass sie sich gewünscht hätte, dass die Anmerkungen in der Sitzung des Sozialausschusses vorgetragen worden wären. Die Fraktion DIE LINKE folge den Ausführungen von Herrn Doerenkamp. Man habe sich ähnliche Gedanken gemacht. Frau Floyd-Wenke merkt an, dass Herr Gausmann zugesagt habe, in der Auflistung in der Entgeltordnung die kostenfreie Schnupperstunde für Interessierte aufzunehmen. Dies sei der Vorlage nicht zu entnehmen.

 

Frau Schauer weist auf den Beschluss des Sozialausschusses vom 9. Juni hin. Dort sei explizit beschlossen worden, wie es nach Ablauf der Zeit weitergehen soll. Frau Schauer bezieht sich auf die Großveranstaltungen und teilt mit, dass dort möglich sei, dass Versammlungen mit mehr als 199 Personen stattfinden wenn der Brandschutz etc. abgeklärt sei.

Frau Schauer macht deutlich, dass gemeinnützige Einrichtungen gestärkt werden sollen. Auch wenn von einer gemeinnützigen Einrichtung ein Schulungsentgelt gefordert werde, sei das unproblematisch.

Frau Schauer informiert, dass es verschiedene Schulräumlichkeiten im gesamten Stadtgebiet gebe, bei denen Lagerräume auch von anderen Nutzergruppen kostenlos genutzt werden können.

 

Herr Hewing merkt an, dass er bereits im Sozialausschuss beantragt habe, den Tagesordnungspunkt zu vertagen. Herr Gausmann habe in der Sitzung mitgeteilt, dass der Beschluss nicht verschoben werden könne, weil es zwingend notwendig sei, jetzt eine Entscheidung zu treffen.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor, da es noch Beratungsbedarf gebe, die Beschlussfassung auf die nächste Sitzung des Rates zu verschieben.

 

Die Ratsmitglieder sind mit dem Verfahren einverstanden.