Sitzung: 29.03.2022 Rat der Stadt Rheine
Herr Krümpel teilt mit, dass der Landrat mit Schreiben vom
16.02.2022 zur Haushaltssatzung 2022 verfügt habe, dass er keine
kommunalaufsichtlichen Bedenken erhebe. Der Landrat des Kreises Steinfurt sei
in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine
sowie auf die Entwicklung der Liquidität und der Finanzplanung bis 2025
eingegangen. Dabei weise er darauf hin, dass neben den Liquiditätskrediten auch
die Verbindlichkeiten aus Krediten in den kommenden Jahren sehr stark zunehmen werden.
In dem Schreiben werde auch dargestellt, dass sich die allgemeine Rücklage im
Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bereits 2-mal in Folge verringern
werde und daher künftig die Haushaltssicherungsschwellenwerte nach § 76 Abs. 1
GO NRW stärker in den Fokus rücken sollten, um ggf. rechtzeitig Maßnahmen zur
Haushaltskonsolidierung zu ergreifen.