Herr Krümpel teilt mit, dass der Landrat mit Schreiben vom 16.02.2022 zur Haushaltssatzung 2022 verfügt habe, dass er keine kommunalaufsichtlichen Bedenken erhebe. Der Landrat des Kreises Steinfurt sei in seinem Schreiben besonders auf die finanzielle Situation der Stadt Rheine sowie auf die Entwicklung der Liquidität und der Finanzplanung bis 2025 eingegangen. Dabei weise er darauf hin, dass neben den Liquiditätskrediten auch die Verbindlichkeiten aus Krediten in den kommenden Jahren sehr stark zunehmen werden. In dem Schreiben werde auch dargestellt, dass sich die allgemeine Rücklage im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung bereits 2-mal in Folge verringern werde und daher künftig die Haushaltssicherungsschwellenwerte nach § 76 Abs. 1 GO NRW stärker in den Fokus rücken sollten, um ggf. rechtzeitig Maßnahmen zur Haushaltskonsolidierung zu ergreifen.