Herr Gausmann informiert, dass sich zwischenzeitlich 419 Personen bei der Ausländerbehörde angemeldet hätten. Hiervon hätten 362 Personen bei der Stelle für Asylbewerberleistungen vorgesprochen. 48 Personen seien im Kita-Alter, 27 im Grundschulalter und 41 im Alter für die Sekundarstufe I.

Es würden hier pauschal Aufenthaltserlaubnisse ausgestellt, ohne vorhergeschaltetes Asylverfahren. Erst bei Zuweisung an eine Schule entstände eine Schulfpflicht. Diese Zuweisung erfolge über den Kreis Steinfurt - die endgültige Aufnahmeentscheidung träfen die Schulleitungen gemeinsam mit dem Schulträger. Das Verfahren werde derzeit in Abstimmung mit der Schulaufsicht strukturiert. Herr Gausmann macht jedoch deutlich, dass es derzeit die oberste Priorität sei, den Personen mit Fluchthintergrund Schutz, Wohnungen und Verpflegung zu bieten und sich der Schulbesuch dann daran anschließe. Der Runderlass Sprache ist diesem Protokoll als Anlage 2 beigefügt.