1)      Herr Dr. Vennekötter berichtet, dass die EGST aktuell den gesamten Entsorgungspark in Saerbeck betrachte und überlege wie sie diesen energetisch anders aufbauen könne, u. a. die BHKWs dort nicht mehr zu betreiben und Biogas zu erzeugen. Ein anderes Thema dort sei die Klärschlammtrocknung. Derzeit werde der Klärschlamm bei der TBR direkt vermarktet. Die EGST stellt sich vor, über eine Klärschlammverwertungsgesellschaft diesen Klärschlamm im Kreisgebiet zu bündeln und zu vermarkten und zuvor mit der überschüssigen Wärme, die im Energiepark anfällt, zu trocknen. Der Fachbereich Entwässerung habe sich das Thema angesehen und habe die beiden Vorteile Entsorgungssicherheit und Preis beleuchtet. Der Preis, der von der EGST kalkuliert wird, entspricht in etwa dem derzeitigen Marktpreis. Das Thema Entsorgungssicherheit sei besonders wichtig, denn Klärschlamm kann nur unter bestimmten Bedingungen entsorgt werden. Zudem darf Klärschlamm demnächst auch nicht ohne weiteres verbrannt werden, weil eine Phosphorrückgewinnung erfolgen muss.

 

2)      Ferner berichtet Herr Dr. Vennekötter zu sogenannten Miniregenrückhaltebecken. Die Idee basiere auf dem Schwammstadtprinzip. Ziel sei es hierbei, bei Starkregenereignissen weiteres Rückhaltevolumen zu schaffen, damit der Regen keinen Schaden auf Grundstücken anrichte. Das erste Baumbeet mit Versickerungstechnik sei in der Dutumer Straße fertiggestellt worden. Im Frühjahr 2022 haben die TBR ein ca. 12 m² großes Baumbeet mit zwei unterirdischen Rigolen errichtet. Das Rückhaltevolumen betrage ca. 3,3 m³. Im Sinne des Schwammstadtprinzips werde Regenwasser, welches auf die Straße fällt, den Rigolen zugeführt und dort gespeichert. Danach werde es verzögert an den Boden abgegeben und stehe somit dem Baum für einen längeren Zeitraum zur Verfügung als es in Baumbeeten in normaler Ausführung der Fall sei. Da das realisierbare Rückhaltevolumen für stärkere Regenereignisse keinen nennenswerten Effekt habe, sei der Begriff „Miniregenrückhaltebecken“ unzutreffend. Vorrangig dienen derartige Versickerungsbeete der längeren Bereitstellung von gesammeltem Regenwasser für die Beet-Vegetation. Somit kann durch eine ortsnahe Versickerung ggf. eine optimierte Wasserversorgung der Bäume erreicht werden.

Die Kosten für den Bau eines Versickerungsbeetes betragen ca. 12.000,00 €, wovon ca. 8.000,00 € auf die eigentliche Rigolentechnik entfielen.

Um die Wirkung eines solchen Versickerungsbeetes im Unterschied zu normalen Beeten zu untersuchen, wurden Feuchtigkeitssensoren in dem Versickerungsbeet und einem in der Nähe befindlichen normalen Referenzbaumbeet installiert. Die Messwerte werden mittels LoRaWAN Technik übertragen und können online jederzeit eingesehen und ausgewertet werden. Diese Messtechnik soll auch bei drei weiteren geplanten Versickerungsbeeten im Schotthock zur Anwendung kommen. Die Entwicklung wird über den Zeitraum von ca. 3 Jahren beobachtet. Die Ergebnisse der Messungen und der daraus abgeleiteten weiteren Vorgehensweise werden dann im Betriebsausschuss der TBR präsentiert.

Von außen betrachtet ist die Versickerungs- und Messtechnik nicht zu erkennen. Das Beet erfüllt seine normale Funktion im Straßenraum.

 

3)      Zum jährlich wiederkehrenden Thema Eichenprozessionsspinner berichtet Herr Dr. Vennekötter, dass diese mit der eigenen Spritzkanone bereits massiv bekämpft wurden und jetzt auch wie in den Vorjahren kontinuierlich abgesaugt werden.

Auf die Frage von Herrn Willers nach einem Effekt der gesetzten Brutkästen antwortet Herr Dr. Vennekötter, dass dies keine nennenswerte Auswirkung habe.

Die Bekämpfung mit dem Biozid führe jedoch dazu, dass ca. 80-90% Bäume danach EPS-frei sind.

 

Herr Dr. Vennekötter avisiert, dass vor der nächsten BA-Sitzung am 13.09.2022 ca. 14 Uhr eine Exkursion zur Kläranlage Nord geplant sei und die BA-Sitzung im Anschluss wie gewohnt im Ratssaal stattfindet.