Die neue Koordinatorin für die Seniorenarbeit, Frau Gedicke, stellt sich vor.

 

Flüchtlinge aus der Ukraine

 

Zum Lagebild der Ukraine informiert Herr Gausmann über die aktuellen Zahlen (Anlage 1).

 

Er berichtet, dass keine Wohnung mehr zur Verfügung stehe und die erste Sammelunterkunft (Gartenstraße Nr. 40) zum 10. Mai 2022 in Betrieb genommen worden sei. Von den 83 Plätzen seien 75 bereits belegt und 2 Plätze würden für Notwohnungen vorgehalten. In der mobilen Containeranlage am Helenenweg sei die Erstbelegung für den 1. Oktober 2022 geplant. Die erste Turnhalle (VHS) sei als Sammelunterkunft vorbereitet, jedoch fehle noch der Sicherheitsdienst. Weitere Turnhallen seien in der Planung.

 

Es sei kein Kita-Platz mehr vorhanden. Das Land erteile weder eine Sondergenehmigung noch hebe es die Deckelung (25 Plätze zzgl. max. 2 Überbelegungsplätze ohne Inklusion) auf. Zudem würden die personellen Ressourcen fehlen.

 

Die Schulen seien ebenfalls voll, und es fehle das Personal, um die Kinder in die OGS aufnehmen zu können. Zudem gebe es vom Land dafür kein Geld.

 

Über das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) würden 21 Personen aus der Ukraine zum 30. Mai 2022 und weitere 80 zum 1. Juli 2022 einen Sprachkurs beginnen können.

 

Aufgrund der genannten Problematiken, der Zuweisungs-Erfüllungsquote von 129,26 %, den Belastungen der Mitarbeiter(innen) und ehrenamtlichen Helfer(innen) sei verwaltungsintern entschieden worden, dass die ankommenden Flüchtlinge aus der Ukraine in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Bochum geschickt würden. Dort erfolge die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssels. Es gebe Kommunen im Kreis, deren Erfüllungsquote bei 70 % oder weniger liege. Für außerhalb der Dienstzeit ankommende Flüchtlinge gebe es bis zum nächsten Werktag eine Sonderregelung.

 

Frau Lücke fragt, ob unabhängig von dieser Regelung ein Familiennachzug und besondere Einzelfälle möglich seien. Zudem bezieht sie sich auf die Kritik zur Telefonhotline aus der letzten Sitzung und fragt nach dem aktuellen Stand.

 

Frau Overesch erkundigt sich, ob die mehr als erfüllte Zuweisungsquote in den Gremien und vor allem in den Gruppen der Ehrenamtlichen kommuniziert worden sei.

 

Frau Gaasbeek bittet zum Thema „Überbelegung“ um die Anzahl der aufgenommenen Ortskräfte aus Afghanistan.

 

Herr Gausmann erklärt, dass es neben der Zuweisungsquote aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz die Zuweisungsquote aus der Wohnsitzauflage für afghanische Flüchtlinge mit einem Soll von 400 Personen gebe. Diese werde sich ab dem 1. Januar 2023 um ca. 150 Personen verschärfen, wenn die angerechneten knapp 400 Plätze der ZUE wegfallen würden. Es würden auch Personen aus Afghanistan außerhalb dieser Quote zugewiesen.

 

Frau Gehrke ergänzt, dass zuletzt vor ungefähr 2 Wochen ca. 20 Personen zugewiesen worden seien. Die Zahl liege um die 30 Personen [Stand: 30. Juni 2022 = 26 Personen].

 

Auf die Frage von Frau Lücke antwortet Herr Gausmann, dass es Ausnahmen gebe, die im Einzelfall geprüft würden.

 

Was die Fragestellung der Zuweisungen in die Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum betreffe, würden die ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) am Freitag über einen Rundbrief informiert. Private Unterbringungen würden weiterhin im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes und SGB II behandelt.

 

Auf die Frage von Herrn Hewing antwortet Herr Gausmann, dass mit dem Ministerium abgesprochen worden sei, die Sprachkurse über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ abzurechnen.

 

Frau Gehrke ergänzt, dass durch das große Engagement der gleichen Organisationspersonen, Lehrkräften und Studierenden neben dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ die unter Top „Informationen“ dargestellten Zusatzangebote gemacht werden könnten.

 

Auf die Frage von Frau Lücke erklärt sie, dass die Auslastungen der Hotline vermehrt in den Zeiträumen von 10:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr erkennbar seien. Die Erreichbarkeitszeiten (montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr) würden vorerst nicht zurückgefahren.

 

Ihre Kolleginnen und Kollegen würden zunehmend Menschen beraten, die ukrainische Geflüchtete privat beherbergen würden und an ihre Grenzen gekommen seien. Es existiere bereits eine Warteliste, um diese privat untergebrachten Flüchtlinge in städtische Unterkünfte aufzunehmen.

 

Herr Azevedo fügt hinzu, dass die privaten Unterbringungen nur auf eine bestimmte Zeit möglich seien. Seine Frage, ob daran gedacht worden sei vorzuplanen, habe Frau Gehrke bereits beantwortet.

 

Auf die Frage von Frau Dr. Hovestadt erklärt Herr Gausmann, dass es in Deutschland eine Präsensschulpflicht gebe. Im Rahmen der möglichen Ressourcen würden den Kindern Endgeräte zur Verfügung gestellt, um ihnen zusätzlich die Teilnahme an dem vom ukrainischen Staat angebotenen Online-Unterricht zu ermöglichen.

 

Prävention von Wohnungsnotfällen

 

Herr Hewing bezieht sich auf die Information „Prävention von Wohnungsnotfällen – Fachstelle Wohnraumsicherung“ und fragt nach einer Kontaktstelle.

 

Frau Gehrke informiert, dass eine Kontaktaufnahme bereits über die Mitarbeiter(innen) im Treff 100 (Tel.-Nr. 13104) möglich sei. Anfang Juni würden die Kontaktdaten und Erreichbarkeitszeiten über die Presse und der städtischen Internetseite veröffentlicht; die Netzwerke würden ebenfalls informiert.