Sitzung: 25.05.2022 Sozialausschuss
Die neue
Koordinatorin für die Seniorenarbeit, Frau Gedicke, stellt sich vor.
Flüchtlinge aus der Ukraine
Zum Lagebild
der Ukraine informiert Herr Gausmann über die aktuellen Zahlen (Anlage 1).
Er berichtet,
dass keine Wohnung mehr zur Verfügung stehe und die erste Sammelunterkunft
(Gartenstraße Nr. 40) zum 10. Mai 2022 in Betrieb genommen worden sei. Von den
83 Plätzen seien 75 bereits belegt und 2 Plätze würden für Notwohnungen
vorgehalten. In der mobilen Containeranlage am Helenenweg sei die Erstbelegung
für den 1. Oktober 2022 geplant. Die erste Turnhalle (VHS) sei als
Sammelunterkunft vorbereitet, jedoch fehle noch der Sicherheitsdienst. Weitere
Turnhallen seien in der Planung.
Es sei kein
Kita-Platz mehr vorhanden. Das Land erteile weder eine Sondergenehmigung noch
hebe es die Deckelung (25 Plätze zzgl. max. 2 Überbelegungsplätze ohne
Inklusion) auf. Zudem würden die personellen Ressourcen fehlen.
Die Schulen
seien ebenfalls voll, und es fehle das Personal, um die Kinder in die OGS aufnehmen
zu können. Zudem gebe es vom Land dafür kein Geld.
Über das
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BaMF) würden 21 Personen aus der Ukraine
zum 30. Mai 2022 und weitere 80 zum 1. Juli 2022 einen Sprachkurs beginnen
können.
Aufgrund der
genannten Problematiken, der Zuweisungs-Erfüllungsquote von 129,26 %, den
Belastungen der Mitarbeiter(innen) und ehrenamtlichen Helfer(innen) sei
verwaltungsintern entschieden worden, dass die ankommenden Flüchtlinge aus der
Ukraine in die Erstaufnahmeeinrichtung nach Bochum geschickt würden. Dort
erfolge die Verteilung nach dem sogenannten Königsteiner Schlüssels. Es gebe
Kommunen im Kreis, deren Erfüllungsquote bei 70 % oder weniger liege. Für
außerhalb der Dienstzeit ankommende Flüchtlinge gebe es bis zum nächsten
Werktag eine Sonderregelung.
Frau Lücke
fragt, ob unabhängig von dieser Regelung ein Familiennachzug und besondere
Einzelfälle möglich seien. Zudem bezieht sie sich auf die Kritik zur
Telefonhotline aus der letzten Sitzung und fragt nach dem aktuellen Stand.
Frau Overesch
erkundigt sich, ob die mehr als erfüllte Zuweisungsquote in den Gremien und vor
allem in den Gruppen der Ehrenamtlichen kommuniziert worden sei.
Frau Gaasbeek
bittet zum Thema „Überbelegung“ um die Anzahl der aufgenommenen Ortskräfte aus
Afghanistan.
Herr Gausmann
erklärt, dass es neben der Zuweisungsquote aus dem Flüchtlingsaufnahmegesetz
die Zuweisungsquote aus der Wohnsitzauflage für afghanische Flüchtlinge mit
einem Soll von 400 Personen gebe. Diese werde sich ab dem 1. Januar 2023 um ca.
150 Personen verschärfen, wenn die angerechneten knapp 400 Plätze der ZUE
wegfallen würden. Es würden auch Personen aus Afghanistan außerhalb dieser
Quote zugewiesen.
Frau Gehrke
ergänzt, dass zuletzt vor ungefähr 2 Wochen ca. 20 Personen zugewiesen worden
seien. Die Zahl liege um die 30 Personen [Stand:
30. Juni 2022 = 26 Personen].
Auf die Frage
von Frau Lücke antwortet Herr Gausmann, dass es Ausnahmen gebe, die im
Einzelfall geprüft würden.
Was die
Fragestellung der Zuweisungen in die Erstaufnahmeeinrichtung in Bochum
betreffe, würden die ehrenamtlichen Mitarbeiter(innen) am Freitag über einen
Rundbrief informiert. Private Unterbringungen würden weiterhin im Rahmen des
Asylbewerberleistungsgesetzes und SGB II behandelt.
Auf die Frage
von Herrn Hewing antwortet Herr Gausmann, dass mit dem Ministerium abgesprochen
worden sei, die Sprachkurse über das Förderprogramm „Aufholen nach Corona“
abzurechnen.
Frau Gehrke
ergänzt, dass durch das große Engagement der gleichen Organisationspersonen,
Lehrkräften und Studierenden neben dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“
die unter Top „Informationen“ dargestellten Zusatzangebote gemacht werden
könnten.
Auf die Frage
von Frau Lücke erklärt sie, dass die Auslastungen der Hotline vermehrt in den
Zeiträumen von 10:00 bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr erkennbar seien. Die
Erreichbarkeitszeiten (montags bis freitags von 09:00 bis 20:00 Uhr) würden
vorerst nicht zurückgefahren.
Ihre
Kolleginnen und Kollegen würden zunehmend Menschen beraten, die ukrainische Geflüchtete
privat beherbergen würden und an ihre Grenzen gekommen seien. Es existiere bereits
eine Warteliste, um diese privat untergebrachten Flüchtlinge in städtische
Unterkünfte aufzunehmen.
Herr Azevedo
fügt hinzu, dass die privaten Unterbringungen nur auf eine bestimmte Zeit
möglich seien. Seine Frage, ob daran gedacht worden sei vorzuplanen, habe Frau Gehrke bereits beantwortet.
Auf die Frage
von Frau Dr. Hovestadt erklärt Herr Gausmann, dass es in Deutschland eine
Präsensschulpflicht gebe. Im Rahmen der möglichen Ressourcen würden den Kindern
Endgeräte zur Verfügung gestellt, um ihnen zusätzlich die Teilnahme an dem vom
ukrainischen Staat angebotenen Online-Unterricht zu ermöglichen.
Prävention von Wohnungsnotfällen
Herr Hewing
bezieht sich auf die Information „Prävention von Wohnungsnotfällen – Fachstelle
Wohnraumsicherung“ und fragt nach einer Kontaktstelle.
Frau Gehrke
informiert, dass eine Kontaktaufnahme bereits über die Mitarbeiter(innen) im
Treff 100 (Tel.-Nr. 13104) möglich sei. Anfang Juni würden die Kontaktdaten und
Erreichbarkeitszeiten über die Presse und der städtischen Internetseite
veröffentlicht; die Netzwerke würden ebenfalls informiert.