Herr Meier gibt an, dass der Beirat für Menschen mit Behinderung am 30. März 2022 getagt habe. Zu den vorgesehenen barrierefreien Anteilen des geplanten Rathauszentrums II habe der Beirat mehrfach Stellungnahmen abgegeben. Eine Ingenieurin der Stadt habe die barrierefreien Anteile incl. der speziellen „Netten Toilette“ im Beirat vorgestellt.

 

In 2015 habe der Beirat beschlossen, die Machbarkeit zur barrierefreien Gestaltung der Hünenborg zu prüfen. Da lediglich das untere Segment barrierefrei gestaltet werden könnte und dieses ungefähr 58.000 Euro kosten würde, habe der Beirat einstimmig beschlossen, das Projekt fallen zu lassen.

 

Um interessierten Menschen, die weder aus einer Organisation noch Selbsthilfegruppe kämen, die Mitgliedschaft im Beirat zu ermöglichen, sei die Geschäftsordnung überarbeitet und im Beirat einstimmig zugestimmt worden. Die Vorlage der überarbeiteten Geschäftsordnung stehe heute zur Abstimmung (Top 14).

 

Am Donnerstag, dem 5. Mai 2022 habe von 10:30 bis 13:00 Uhr der „Aktionsplan Inklusion“ auf dem Marktplatz stattgefunden. Diesen Protesttag für Menschen mit Behinderung gebe es seit 30 Jahren. Dazu sei mit dem Thema „Mehr Tempo barrierefrei zur Inklusion“ ein Zeitungsartikel erschienen. Es sei eine gelungene Veranstaltung gewesen. Gleichwohl habe er sich einen Nachmittagstermin auf dem Borneplatz erhofft, um mehr fußläufiges Publikum erreichen zu können.

 

Er habe das 40. Jubiläum des Beirates bereits in der letzten Sitzung erwähnt. Der öffentliche Termin werde am Samstag, dem 20. August 2022 in der Zeit vom 14:00 bis 17:00 Uhr auf dem Marktplatz stattfinden. Ob ein Auftritt des Gebärdenchors auf der Bühne möglich sein wird, werde noch geklärt. Primär würde der Platz von den Selbsthilfegruppen belegt werden.

 

Der nichtöffentliche Jubiläumstermin werde am Mittwoch, dem 19. Oktober 2022, in der Zeit von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr mit max. 100 Personen in der Stadthalle stattfinden. Es sei u. a. beabsichtigt, einige Leute der ersten Beiräte, je 1 oder max. 2 Personen pro Fraktion und die Vorsitzende des Sozialausschusses einzuladen. Die schriftliche Einladung erfolge später.