Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Herr Gausmann erklärt, dass auf Anregung von Frau Floyd-Wenke die Entwicklung der Klagen in dem Bericht eingearbeitet worden seien. Die Auswirkungen durch den Rechtskreiswechsel der ukrainischen Flüchtlinge vom Asylbewerberleistungsgesetz in den SGB II‑Bereich würden im nächsten Bericht sichtbar. Die Bundesregierung sei im Rahmen der Kindergrundsicherung für 2023 aktiv, deren Änderungen ebenfalls Einfluss auf den Bericht nehmen werden.

 

Obwohl er im Januar 2022 gelesen habe, dass der Kreis Steinfurt bei den Kosten der Unterkunft und der Sozialhilfe im SGB II deutliche Einsparungen habe vornehmen können, sei im März 2022 ein Nachforderungsbescheid des Kreises Steinfurt über 240.000 Euro eingegangen. Bei den Kosten der Unterkunft (KdU) sei noch nicht bekannt, wie die Mittel des Bundes als Entlastungsmaßnahme der ersten Tranche für das Jahr 2022 den Kommunen zugutekommen werde. Die Stadt Rheine werde in der nächsten HVB-Konferenz ankündigen, beteiligt werden zu wollen, was die Entlastung der KdU für die Kriegsflüchtlinge der Ukraine betreffe. Es könne nicht sein, dass es wie 2020 bei den coronabedingten Hilfen laufe, wo bei den Kommunen nicht ein Euro angekommen sei. 

  


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Sachstandsbericht des jobcenters der Stadt Rheine (SGB II) über die Entwicklung und Tendenzen zur Kenntnis.