Beratungsergebnis: geändert beschlossen

 

Herr Tappe erklärt, dass man abermals eine detaillierte Begründung für die Dörenther Straße im Bereich Möllerhook aber auch für die Brückenstraße in Elte fordere. Er erklärt zur Dörenther Straße, dass dies ein sehr schmaler Wirtschaftsweg sei. Dort dürfe man theoretisch 100 km/h fahren. Die Begründung hierfür sei aus seiner Sicht viel zu allgemein formuliert worden, wobei man auf den § 1 Straßenverkehrsordnung hingewiesen habe. Da sich aber die Verkehrsteilnehmenden nicht alle an diesen Paragraphen halten, müsse seitens der Behörden regulierend eingegriffen werden. Da die Straße sehr schmal sei und am Wochenende und Feiertagen von Fußgänger/-innen und Radfahrer/-innen stark frequentiert sei, regt er an, hier 50 km/h anzuordnen. Aus seiner Sicht könne man für diverse gefährliche Stellen, den § 45 Straßenverkehrsordnung durchaus anwenden. Hier stehe geschrieben: „Die Straßenverkehrsbehörden können die Benutzung bestimmter Straßen oder Straßenstrecken aus Gründen der Sicherheit oder Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten und den Verkehr umleiten.“ Weiter weist er darauf hin, dass unter Nr. 6 aufgeführt sei, dass die Straßenverkehrsbehörde das Recht habe zur Erforschung des Unfallgeschehens, des Verkehrsverhaltens, der Verkehrsabläufe sowie zur Erprobung geplanter verkehrssichernder oder verkehrsregelnder Maßnahmen eingreifen zu dürfen.“  Aus seiner Sicht sei damit die rechtliche Grundlage gegeben, einzugreifen, was aus seiner Sicht auch für die Salzbergener Straße gelte.

 

Herr Jansen erklärt zur Bachstraße, dass die durchgehende Bebauung definitiv vor dem Südhook anfange. Gerade wenn man die Straße zum Südhook queren möchte, sind die Pkws oft mit mehr als 70 km/h unterwegs. Er frage sich, warum man sich nicht einen vernünftigen Interpretationsspielraum gebe, um diesen dann so zu vertreten. Herr Jansen ist der Meinung, dass man an der einen oder anderen Stelle den gesunden Menschenverstand walten lasse und den Interpretationsspielraum hierfür nutzen solle.

 

Herr Isfort erklärt, dass sie schon sehr überrascht gewesen waren, dass sie zwei Straßen ganz anders sehen. Er erklärt, dass es ihm um die Möllerhookstraße/Am Disselberg gehe, wo die Straßen, vom TV Jahn und des Gewerbegebietes aus kommend, als Durchgangsstraßen genutzt werden, da sich am Russenweg jetzt eine Ampel befinde. Erst einmal gebe es Durchgangsverkehr auf einem Wirtschaftsweg, der sehr schmal sei. Wenn dann auch dort 100 km/h erlaubt sei, würde dies von Pkw-Fahrenden auch teilweise gemacht. Er könne sich nicht vorstellen, dass es hierfür keine Möglichkeit gebe, eine Geschwindigkeitsbegrenzung einzuführen. Sie möchten verstehen und wissen, was an der Straße geändert werden müsse, damit es erlaubt sei, die Geschwindigkeit entsprechend zu reduzieren.

 

Herr Elbers erklärt, dass in der Vorlage klar dargestellt worden sei, dass die Möllerhookstraße ein Wirtschaftsweg sei, der außerhalb geschlossener Ortschaft liege. Auf solchen Wegen werden grundsätzlich keine Geschwindigkeitsbegrenzungen vorgenommen. Es gäbe ein paar Bauernhöfe an der Straße, aber keine durchgehende Bebauung. Trotzdem erklärt Herr Elbers sich bereit, dies noch einmal mitzunehmen und eine Verkehrserhebung in Auftrag zu geben. Zur Klarstellung weist Herr Elbers aber darauf hin, dass dort nicht 100 km/h erlaubt sei, sondern eine angepasste Geschwindigkeit vorausgesetzt werde. Hier werde an die Eigenverantwortlichkeit der Verkehrsteilnehmer/-innen durch die Straßenverkehrsordnung  appelliert. Zur Brückenstraße ist von der Straßenverkehrsbehörde, nach mehreren Anfragen, darauf hingewiesen worden, dass die Ortstafel nicht versetzt werden könne.

 

Frau Wellmann fragt, ob es nicht möglich sei, Unebenheiten in den Straßenverlauf einzuarbeiten, um darüber eine Geschwindigkeitsreduzierung zu erhalten.

 

Herr Isfort erteilt der Verwaltung einen Prüfauftrag für die Brückenstraße und Möllerhookstraße, um zu ermitteln, was man verändern müsse, damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen könne. Weiter bittet er zu prüfen, ob der Durchgangsverkehr an der Möllerhookstraße/Am Disselberg unterbunden werden könne.

 

Herr Brauer erklärt, dass es einen Prüfauftrag für die Verwaltung gebe, zu ermitteln welche Veränderungen an den beiden genannten Straßenzügen vorgenommen werden müssen, damit eine Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen könne.

 

Herr Tappe weist darauf hin, dass in § 45 Nr. 6 Straßenverkehrsordnung stehe, dass die Straßenverkehrsbehörde hierzu das Recht habe. Dieser Spielraum solle aus seiner Sicht auch ausgeschöpft werden.

 

Herr Brauer lässt über den Antrag von Herrn Isfort abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:                    einstimmig

 

 

 


geänderter Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen zu Geschwindigkeitsbeschränkungen und Überprüfung der Ortstafeln zur Kenntnis

und beauftragt die Verwaltung zu prüfen, welche Veränderungen an den Stellen Brückenstraße und Möllerhookstraße/Am Disselberg vorgenommen werden müssen, um eine Geschwindigkeitsbegrenzung vornehmen zu können.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  geändert

                                                         einstimmig beschlossen