Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 1

 

Herr Schaber stellt das Geschäftsmodell der Firma Tier AG für die Stadt Rheine vor und weist darauf hin, dass die Firma Tier Mobility Europas größter Anbieter von Mikromobilität sei.

 

Frau Schauer erklärt, dass es heute darum gehe, eine freiwillige Qualitätsvereinbarung abzuschließen, womit man auch in anderen Städten gute Erfahrungen gemacht habe. Die Verwaltung schlage vor, die Qualitätsvereinbarung mit der Firma Tier AG abzuschließen. Sie weist darauf hin, dass man zur dauerhaften Absicherung eine entsprechende Satzungsregelung in die Sondernutzungssatzung mit aufnehmen möchte. Hier sollen dann die Regelungen, die man im Rahmen der Qualitätsvereinbarung getroffen habe, in eine Satzungsform gebracht werden. Frau Schauer erklärt, dass man anhand eines Lageplanes, der ein Kernelement der Vereinbarung sei, ersehen könne, in welchem Bereich mit dem E-Tretroller gefahren werden dürfe. Weiter sei aus dem Plan ersichtlich, in welchem Bereich die E-Tretroller nach Beendigung der Fahrt abgestellt bzw. nicht abgestellt werden dürfen.

 

Herr Dr. Konietzko frage sich, wie er das Fahren mit dem E-Tretroller erlernen könne und was passiere, wenn er mit dem E-Tretroller umfallen sollte. Weiter möchte er Informationen zu Unfällen aus der Stadt Osnabrück und die allgemeine Risikobewertung bei Nutzung eines E-Tretrollers.

 

Herr Schaber erklärt, dass man bei der Erstanmeldung die Möglichkeit habe, eine Schulung zur Funktionsweise des E-Tretrollers zu durchlaufen. Zudem hefte man zu Beginn einer neuen Aktion Flyer an die Roller, wo über alles Wichtige aufklärt werde. Zur Erfahrung mit Unfällen erklärt Herr Schaber, dass, wenn ein Roller umfällt oder verunfallt, dies im Rahmen des Mietens abgedeckt sei. Der Roller sei über die Firma bezüglich Sach- und Personenschäden versichert, welche bei einem Schaden in Anspruch genommen werden könne. Bezüglich der Anzahl der Unfälle aus Osnabrück könne er sage, dass im Monat, je nach Jahreszeit, ca. 1-3 Unfälle, bei denen die Polizei benötigt wurde, gemeldet werden.

 

Herr Schaper äußert sich skeptisch in Bezug auf zugeparkte Bürgersteige und die Eigenverantwortlichkeit der Nutzer. Weiter frage er sich, warum es für einen sensiblen Bereich wie Bentlage keine eingeschränkte Nutzung gebe. Außerdem möchte Herr Schaper wisse, ob es für die Benutzung der E-Tretroller eine Helmpflicht gebe.

 

Herr Schaber erklärt, dass es eine Helmbox am Roller gebe, der im Rahmen einer Miete benutzt werden könne, wobei aber die Nutzungsrate in Osnabrück sehr gering sei. Was die Hygiene betreffe, werde der Helm nach einer Nutzung desinfiziert und die Hygienekappen ausgetauscht. Es bestehe allerdings für die Benutzung eines E-Tretrollers keine Helmpflicht.

 

Frau Schauer weist darauf hin, dass der Bereich Bentlage nur bis zum Bereich Tiergarten im Ausleihgebiet enthalten sei.

 

Herr Schaber erklärt, dass das Mieten innerhalb des Geschäftsgebietes vorgenommen wird, der Roller aber auch außerhalb des Geschäftsgebietes gefahren werden könne. Zur Beendigung des Mietverhältnisses, müsse der Roller allerdings im Geschäftsgebiet abgestellt werden. Sollte dies trotzdem nicht erfolgen, werde eine nicht unerhebliche Umplatzierungsgebühr erhoben.

 

Herr Jansen erklärt, dass sie die Qualitätsvereinbarung als gut ansehen. Zum Gebiet frage er sich, warum Industriegebiete teilweise herausgenommen worden seien. Die E-Tretroller würden sich gut eignen, wenn Personen, die mit dem Zug anreisen, mit den E-Tretrollern auch zu den Firmen in Industriegebieten fahren könnten. Aus seiner Sicht solle das Einzugsgebiet der E-Tretroller um die Industriegebiete ergänzt werden.

 

Herr Tappe möchte, dass die Nutzer auf das freiwillige Tragen eines Helms hingewiesen werden. Der Schutzhelm kann zwar keinen Unfall verhindern, aber die Folgen mildern, wobei E-Tretroller wie Fahrräder zu bewerten seien. Von den Mitgliedern der CDU werde gewünscht, dass gerade für touristische Ziele, oder andere bedeutende Punkte, Abstellflächen für E-Tretroller eingerichtet werden. Wenn man diese Mobilitätswende haben möchte, müssen, zum Erhalt der Umwelt und zum Erreichen der klimapolitischen Ziele der Stadt Rheine, Anreize geschaffen werden, wozu auch der E-Tretroller gehöre.

 

Herr Meier merkt an, dass es auch sein könne, dass der ÖPNV durch die E-Tretroller weniger frequentiert werde. Weiter sehe er Probleme für behinderte und mobilitätseingeschränkte Personen oder Personen mit einer eingeschränkten Sinneswahrnehmung, wobei die Roller gerade bei einer Sehbehinderung nicht wahrgenommen werden können. Es wäre sicherer, wenn die Roller an festen Plätzen mit taktiler Erfassung für Menschen mit eingeschränkter Sinneswahrnehmung abgestellt würden. Weiter habe er gelesen, dass die umgefallenen Roller innerhalb von 12 Stunden wieder aufgestellt werden. Er frage sich allerdings, wie viele Menschen in diesem Zeitraum darüber fallen sollen. Aus seiner Sicht müssten die Roller umgehend wieder aufgestellt werden, da sie liegend eine Verkehrsgefährdung darstellen.

 

Herr Schaber erklärt, dass, wenn man über den Sensor des Rollers die Information bekomme, dass er auf der Seite liege, würde es in Osnabrück nur 30 – 60 Minuten dauern, bis dieser wieder aufgerichtet sei. Die 12 Stunden seien für die Qualitätsvereinbarung festgelegt worden. Man müsse in Rheine ganz konkret sehen, wie schnell man dies mit den hiesigen Rahmenbedingungen erledigen könne. Zum Vandalismus erklärt Herr Schaber, dass dort, wo es  Gewässer gebe, die Roller schon einmal hinein geworfen werden. Hierzu könne er mitteilen, dass diese z. B. in der Stadt Osnabrück innerhalb von 4 – 6 Stunden aus dem Gewässer entfernt werden. Roller, die außerhalb des Geschäftsgebietes abgestellt werden, können innerhalb von 2 - 6 Stunden wieder in das Geschäftsgebiet gebracht und aufgestellt werden.

 

Herr Jansen möchte darauf hinweisen, dass dies nur ein ergänzendes Angebot sein könne und der Roller nur ein Baustein zur Elektromobilität sein könne. Auch liege es in der Eigenverantwortlichkeit des Nutzers, die Roller wieder richtig aufzustellen.

 

Frau Schauer erklärt, dass man noch einmal sehen müsse, an welchen Stellen man den E-Tretrollern bei Freizeiteinrichtungen wie z. B. dem Hallenbad, dem Walshagenpark, dem Stadtpark, Plätze zum Parken zuweisen könne. Man müsse sich ansehen, wo man im Eingangsbereich der Ziele auch Abstellflächen einrichten könne. Dies werde sie als Arbeitsauftrag zur Klärung mitnehmen.

 

Herr Schomaker erklärt, dass die Mitglieder der UWG den E-Tretroller mehr als Fun-Faktor gesehen haben. Ob es einen effektiven Nutzen für die Stadt Rheine gebe, sei abzuwarten. Sie möchten der Sache nicht im Wege stehen, aber so wie es in der Vorlage ausgearbeitet sei, reiche es für sie nicht aus. Ihnen sei die Qualitätsvereinbarung nicht konkret genug, da ihnen Angaben z. B. zu Geschwindigkeitsreduzierung, der Umgang mit privaten und gemieteten E-Tretrollern, welche Nutzungsrechte gebe es, Beschilderungen etc. fehlen würden. Weiter stelle sich ihnen die Frage, nach welchem System hier gearbeitet werde, ob mit „hubs“ oder dem „freefloating-System“. Weiter erklärt er, dass ihnen Angaben von gleichwertigen Kommunen fehlen würden, ohne die sie keine realistische Risikoabschätzung für Rheine treffen können. Aufgrund dessen werden sie der Vorlage heute nicht zustimmen.

 

Frau Schauer erklärt, dass das System als“ free-floating“ geplant sei. Es seien nicht viele offene Fragen übrig geblieben, wobei sich einzelne Details auch noch anpassen lassen. Zur Dauerhaftigkeit der Qualitätsvereinbarung erklärt Frau Schauer, dass man diese befristet habe, da man im Nachgang eine entsprechende Satzungsregelung der Sondernutzungssatzung erstellen möchte.

 

Herr Hesping erklärt, dass man das Thema im Seniorenbeirat kritisch diskutiert habe. Er möchte wissen, ob das Betreuungspersonal der E-Tretroller immer aus Osnabrück komme oder Vorort anwesend sei.

 

Herr Schaber erklärt, dass das Betreuungspersonal vor Ort sein werde, wobei die Pflege und die Reparaturen der Roller erst einmal weiter in Osnabrück erfolgen werden. Er weist aber darauf hin, dass man großes Interesse daran habe, ein Lager vor Ort zu betreiben und hierfür Personal einzustellen. Wenn man die Gelegenheit bekommen werde, ein entsprechendes Lager anzumieten, sodass es im Rahmen des Pilotprojektes bezahlbar sei, werde man dies gerade auch für die bessere Flexibilität gerne einrichten. 

 

 


Beschluss:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss stimmt der Ausbringung von Elektro-Tretrollern in der Stadt Rheine durch Elektro-Tretroller Anbieter auf Basis einer befristeten Qualitätsvereinbarung zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Aufnahme einer entsprechenden Satzungsregelung in die Sondernutzungssatzung vorzubereiten.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich mit

                                                         einer Gegenstimme