Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Vor Übergang zum Tagesordnungspunkt 5 erklärt sich Herr Gude aufgrund seiner beruflichen Tätigkeit für den Tagesordnungspunkt 5 für befangen. Aufgrund der Abwesenheit von Frau Stockel als erste stellvertretende Ausschussvorsitzende, übergibt Herr Gude die Sitzungsleitung an die zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende Frau Achterkamp.

 

Herr Gausmann führt in die Vorlage ein. Er begrüßt Frau Möllers als Koordinatorin der Schulsozialarbeit in Rheine und Frau Lyons als zuständige Mitarbeiterin für Leistungen nach § 35a SGB VIII. Dabei handle es sich um Leistungen zur Integration von Kindern und Jugendlichen mit einem Unterstützungsbedarf im Kontext mit psychischen Beeinträchtigungen. Für psychische Beeinträchtigungen sei in Abgrenzung zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen die Jugendhilfe zuständig. Herr Gausmann betont, dass hinsichtlich des Projekts “Lernen in Gemeinschaft” die individuellen Leistungsansprüche nach § 35a SGB VII unberührt bleiben. Das Projekt soll als zusätzliche Leistung in Schulen des gemeinsamen Lernens angeboten werden. Damit solle ein Rahmen zur Verfügung gestellt werden, um flexibel auf Anforderungen reagieren zu können, die durch Einzelintegration nicht abgedeckt sind, wie beispielweise die Pausenbegleitung. Es ersetze weder Lehrerstunden noch Stunden der individuellen Integration, sondern stelle eine zusätzlich Entlastung- und Unterstützungsmöglichkeit im Schulsystem dar.

 

Herr Gausmann erklärt die Genese der Vorlage. Dabei geht er auf Anfragen aus der vergangenen Beratung des Schulausschusses ein, ob neben dem Caritasverband noch andere Träger der Jugendhilfe angefragt worden seien. Es habe Gespräche mit den pädagogischen Diensten und Sterntaler gegeben, die beide signalisiert hätten, dass sie zu diesem Zeitpunkt nur sehr vereinzelt Integrationshelferinnen und – helfer beschäftigen und daher dieses Projekt nicht abbilden könnten. Insbesondere könnten die benötigten Ressourcen nicht für ein zeitlich begrenztes Projekt geschaffen werden. Falls das Angebot dauerhaft und über die drei weiterführenden Schulen hinaus etabliert werden sollte, würden diese Träger eine erneute Anfrage wünschen.

 

Das Projekt sei zunächst nur für ein halbes Jahr vorgesehen. Hintergrund ist, dass die Finanzierung durch das Förderprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“ sichergestellt werde, welches bis zum 31. 12.2022 befristet sei.

 Weiter geht Herr Gausmann auf Finanzierung wie in der Vorlage beschrieben ein.

 

Daraufhin entsteht ein Diskurs. Die Mitglieder des Schulausschusses melden einheitlich zurück, dass die Laufzeit des Projekts von sechs Monaten zu gering sei. Zum einen könne in diesem kurzen Zeitraum keine nachhaltige Evaluation stattfinden. Zum anderen gestalte sich die Personalgewinnung für ein so befristetes Projekt als sehr schwierig. Es sei daher fraglich, ob Personal zu diesen Bedingungen überhaupt akquiriert werden könne. Weiterhin sei es nicht konstruktiv, Personal einzuarbeiten und nach einem halben Jahr wieder zu verlieren, weil das Projekt nicht verlängert werden würde. Frau Floyd-Wenke äußert sich, dass sie für die Fraktion die Linke aus diesen Gründen gegen die ersten beiden Beschlussvorschläge aus der Vorlage stimmen werde.

 

Hinsichtlich der Evaluation meldet Herr Gausmann zurück, dass diese durch die gleiche Firma erfolge, die sich auch mit dem Bereich der Ausweitung der Schulsozialarbeit befasse.

Herr Gausmann erläutert im Kontext der Personalgewinnung, dass ausschließlich Gespräche mit Trägern aus Rheine geführt worden seien, weil so die schon vorhandenen Fachkräfte für die Einzelintegration ihre Stunden für das Projekt aufstocken könnten. So würde man auch verhindern, dass die Anzahl der Erwachsenen in einem Klassenraum weiter gesteigert werden würde. Eine Ausweitung des Projektes würde voraussetzen, dass die weitere Finanzierung gesichert sei.

 

Der Schulausschuss spricht sich insgesamt dafür aus, dass Geld im Haushaltsplan für das gesamte Schuljahr 2022/2023 bereitzustellen. Herr Gausmann führt eine Formulierung für einen dritten Beschlussvorschlag aus.  Dieser wird einstimmig vom Schulausschuss angenommen und entsprechend als Beschlussvorschlag ergänzt.

 

Frau Achterkamp übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Gude.

 

 


Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1)      Der Schulausschuss nimmt das Konzept „Lernen in Gemeinschaft“ zur Kenntnis und beschließt, für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 das Angebot umzusetzen.

 

2)      Der Schulausschuss stimmt der Finanzierung des Projekts „Lernen in Gemeinschaft“ für das erste Halbjahr des Schuljahres 2022/2023 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel im Umfang von insgesamt 171.643,92 € zu einem Teil in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamtbudget des Jugendamtes und zum anderen Teil in Höhe von 71.643,92 € aus dem Förderprogramm „Aufholen nach Corona“ / Schulträgerbudget „Extra-Geld“ bereit zu stellen.

 

 

3)      Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf der Haushaltssatzung 2023 die Mittel für die Durchführung des Projektes für das Schuljahr 2022/23 in Gänze bereit zu stellen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

1) mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme

2) mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme

3) einstimmig beschlossen