Vor Übergang zum
Tagesordnungspunkt 5 erklärt sich Herr Gude aufgrund seiner beruflichen
Tätigkeit für den Tagesordnungspunkt 5 für befangen. Aufgrund der Abwesenheit
von Frau Stockel als erste stellvertretende Ausschussvorsitzende, übergibt Herr
Gude die Sitzungsleitung an die zweite stellvertretende Ausschussvorsitzende
Frau Achterkamp.
Herr Gausmann führt
in die Vorlage ein. Er begrüßt Frau Möllers als Koordinatorin der
Schulsozialarbeit in Rheine und Frau Lyons als zuständige Mitarbeiterin für
Leistungen nach § 35a SGB VIII. Dabei handle es sich um Leistungen zur
Integration von Kindern und Jugendlichen mit einem Unterstützungsbedarf im
Kontext mit psychischen Beeinträchtigungen. Für psychische Beeinträchtigungen
sei in Abgrenzung zu körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen die
Jugendhilfe zuständig. Herr Gausmann betont, dass hinsichtlich des Projekts
“Lernen in Gemeinschaft” die individuellen Leistungsansprüche nach § 35a SGB
VII unberührt bleiben. Das Projekt soll als zusätzliche Leistung in Schulen des
gemeinsamen Lernens angeboten werden. Damit solle ein Rahmen zur Verfügung
gestellt werden, um flexibel auf Anforderungen reagieren zu können, die durch
Einzelintegration nicht abgedeckt sind, wie beispielweise die Pausenbegleitung.
Es ersetze weder Lehrerstunden noch Stunden der individuellen Integration,
sondern stelle eine zusätzlich Entlastung- und Unterstützungsmöglichkeit im
Schulsystem dar.
Herr Gausmann
erklärt die Genese der Vorlage. Dabei geht er auf Anfragen aus der vergangenen
Beratung des Schulausschusses ein, ob neben dem Caritasverband noch andere
Träger der Jugendhilfe angefragt worden seien. Es habe Gespräche mit den
pädagogischen Diensten und Sterntaler gegeben, die beide signalisiert hätten,
dass sie zu diesem Zeitpunkt nur sehr vereinzelt Integrationshelferinnen und –
helfer beschäftigen und daher dieses Projekt nicht abbilden könnten.
Insbesondere könnten die benötigten Ressourcen nicht für ein zeitlich
begrenztes Projekt geschaffen werden. Falls das Angebot dauerhaft und über die
drei weiterführenden Schulen hinaus etabliert werden sollte, würden diese
Träger eine erneute Anfrage wünschen.
Das Projekt sei
zunächst nur für ein halbes Jahr vorgesehen. Hintergrund ist, dass die
Finanzierung durch das Förderprogramm „Ankommen und Aufholen nach Corona“
sichergestellt werde, welches bis zum 31. 12.2022 befristet sei.
Weiter geht Herr Gausmann auf Finanzierung wie
in der Vorlage beschrieben ein.
Daraufhin entsteht
ein Diskurs. Die Mitglieder des Schulausschusses melden einheitlich zurück,
dass die Laufzeit des Projekts von sechs Monaten zu gering sei. Zum einen könne
in diesem kurzen Zeitraum keine nachhaltige Evaluation stattfinden. Zum anderen
gestalte sich die Personalgewinnung für ein so befristetes Projekt als sehr
schwierig. Es sei daher fraglich, ob Personal zu diesen Bedingungen überhaupt
akquiriert werden könne. Weiterhin sei es nicht konstruktiv, Personal
einzuarbeiten und nach einem halben Jahr wieder zu verlieren, weil das Projekt
nicht verlängert werden würde. Frau Floyd-Wenke äußert sich, dass sie für die
Fraktion die Linke aus diesen Gründen gegen die ersten beiden
Beschlussvorschläge aus der Vorlage stimmen werde.
Hinsichtlich der
Evaluation meldet Herr Gausmann zurück, dass diese durch die gleiche Firma
erfolge, die sich auch mit dem Bereich der Ausweitung der Schulsozialarbeit
befasse.
Herr Gausmann
erläutert im Kontext der Personalgewinnung, dass ausschließlich Gespräche mit
Trägern aus Rheine geführt worden seien, weil so die schon vorhandenen
Fachkräfte für die Einzelintegration ihre Stunden für das Projekt aufstocken
könnten. So würde man auch verhindern, dass die Anzahl der Erwachsenen in einem
Klassenraum weiter gesteigert werden würde. Eine Ausweitung des Projektes würde
voraussetzen, dass die weitere Finanzierung gesichert sei.
Der Schulausschuss
spricht sich insgesamt dafür aus, dass Geld im Haushaltsplan für das gesamte
Schuljahr 2022/2023 bereitzustellen. Herr Gausmann führt eine Formulierung für
einen dritten Beschlussvorschlag aus. Dieser
wird einstimmig vom Schulausschuss angenommen und entsprechend als
Beschlussvorschlag ergänzt.
Frau Achterkamp
übergibt die Sitzungsleitung wieder an Herrn Gude.
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1) Der Schulausschuss nimmt das Konzept „Lernen in Gemeinschaft“ zur Kenntnis und beschließt, für das 1. Halbjahr des Schuljahres 2022/23 das Angebot umzusetzen.
2)
Der Schulausschuss stimmt der Finanzierung des
Projekts „Lernen in Gemeinschaft“ für das erste Halbjahr des Schuljahres
2022/2023 zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Mittel im Umfang von
insgesamt 171.643,92 € zu einem Teil in Höhe von 100.000 € aus dem Gesamtbudget
des Jugendamtes und zum anderen Teil in Höhe von 71.643,92 € aus dem Förderprogramm „Aufholen nach
Corona“ / Schulträgerbudget „Extra-Geld“ bereit zu stellen.
3)
Die Verwaltung wird beauftragt, im Entwurf
der Haushaltssatzung 2023 die Mittel für die Durchführung des Projektes für das
Schuljahr 2022/23 in Gänze bereit zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
1) mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme
2) mehrheitlich beschlossen bei einer Gegenstimme
3) einstimmig
beschlossen