Sitzung: 15.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 197/22
Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.
Herr Doerenkamp erklärt, seine Fraktion wolle die Grundvoraussetzungen für den Neubau schaffen und daher werden sie dem Beschluss zustimmen.
Herr Huesmann fragt nach den Besitzverhältnissen der seitlichen Radwege.
Frau Schauer antwortet, dass diese sich im städtischen Eigentum befinden. Bezüglich der Wege nord westlich müsse nochmal mit der TBR gesprochen werden, aber soweit ihr bekannt sei, gehe es hier nur um den Belag. Die Gelder für die verkehrliche Erschließung müsse noch in den Haushalt eingestellt werden. In den Baukosten seien nur der Hochbau, Schulhof und die Freianlagen enthalten.
Beschluss:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf der 37. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: "Salzbergener Straße / Emslandstadion", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Die Begrenzung des Geltungsbereichs des Änderungsplans zur 37.
FNP-Änderung lässt sich wie folgt beschreiben:
Im Norden: wird der Geltungsbereich durch die Südseite der
Salzbergener Straße begrenzt,
Im Osten: bildet die
Ostseite des Flurstücks 496 in einer Länge von ca. 70 m, beginnend an der
Salzbergener Straße in südlicher Richtung verlaufend den Abschluss des
Geltungsbereichs. Angrenzend befindet sich hier ein städtischer Radweg
(Flurstück 277, Flur 123) und die Bahnlinie Bottrop – Quakenbrück.
Im Süden: schließt der Geltungsbereich beginnend an der Ostgrenze
des Flurstücks 496 im Abstand von ca. 70 m parallel zur Salzbergener Straße
verlaufend bis zum in der Örtlichkeit vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten
Stadionoval zunächst ab, um weiter das Flurstück 496 durchschneidend in
westlicher Richtung zu verlaufen. Und zwar entlang des in der Örtlichkeit
vorhandenen, mit Bäumen abgegrenzten Stadionrund sowie entlang der Tennisplätze
und somit parallel zur Salzbergener Straße im Abstand von ca. 120 m.
Im Westen: begrenzt die Westseite des Flurstücks 496, beginnend ca.
120 m südlich der Salzbergener Straße bis zur Salzbergener Straße in nördlicher
Richtung das Plangebiet.
Vom Änderungsbereich ganz oder in Teilen erfasste Flurstücke sind die Nrn. 496, 651, 652, 653, 654, 655, 656 der Flur 128 sowie Teile des Flurstücks 276 der Flur 123. Alle betroffenen Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.
Abstimmungsergebnis: einstimmig