Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Das Gewerbeflächenkonzept der Stadt habe den derzeitigen und zukünftigen Bedarf an zu entwickelnden Gewerbeflächen aufgezeigt. Dies zeitnah zu tun sei nur mit städtischen Flächen möglich. Daher sollen Gewerbeflächen an der Osnabrücker Straße - östlich des Gewerbegebietes Osnabrücker Straße – Paschenau – entwickelt werden.  Die Flächen sind im Regionalplan bereits als gewerblich-industrieller Bereich (GIB) dargestellt, jedoch müsse der Flächennutzungsplan (zzt. Landwirtschaft) geändert und ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Fußen auf einem Gesamtkonzept sollen zunächst die städtischen Flächen mobilisiert werden. Für die Verfahren müssen etliche Prüfungen und Gutachten erstellt werden, daher möchte die Verwaltung zügig mit den Planungen beginnen.

 

Herr Dorenkamp möchte wissen, welche Folgen die Entwicklung für die privaten Eigentümer im Umfeld habe. Werden ihre Rechte eingeschränkt.

 

Herr van Wüllen erklärt, erst einmal gebe es keine Auswirkungen. Die Entwicklung habe nur Einfluss auf städtische Flächen. Mit der Entwicklung ergeben sich aber auch Chancen für die umliegenden Eigentümer, dass deren Flächen perspektivisch ebenfalls entwickelt werden könnten. .

 

Herr Niehaus ergänzt, dass die EWG den Entwurf für gut befinde. Die letzten städtischen Flächen liegen zurzeit in Rheine R mit ca. 2,5 Hektar. Damit sei die EWG nur eingeschränkt handlungsfähig, daher begrüßt er die Entwicklung an der Osnabrücker Straße. Es gibt Unternehmer die auf der Suche seien und auch schon mit Nachbarkommunen im Gespräch. Daher sei aus seiner Sicht der Beschluss ein wichtiges Signal.

 

Herr Bems gibt gern das positive Signal. Die Fläche sei relativ gut umsetzbar und er hebt die Erhaltung der Grünstruktur als positiv hervor.

 

 

 


Beschluss:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt das städtebauliche Konzept inklusive erläuternder Ausführungen zur Kenntnis.

Er beschließt, dass ein in Anlehnung an diese Vorplanung entwickelter Bebauungsplan-Vorentwurf im Rahmen eines formellen Bauleitplanverfahrens weitergeführt werden soll. Dies jedoch zunächst nur für den Bereich, der sich in städtischem Eigentum befindet.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig