Herr Gausmann
erklärt, dass die Vorlage bereits die neuen Tarifvereinbarungen im Rahmen der
Kitabetreuung berücksichtige, wodurch es einen zusätzlichen Beitrag bei weniger
als 20 Schließtage geben werde. Die Landesempfehlung sei noch nicht
aktualisiert worden und enthalte 15 Schließtage.
Auf Nachfrage von Herrn Schomaker formuliert er den Punkt „b“ der Vorlage „Förderung der Reduzierung der Öffnungstage …“ in „Förderung für Einrichtungen, die weniger als 20 Tage pro Jahr schließen“ um.
Beschluss:
1. Der Jugendhilfeausschuss
beschließt, die neue Förderung „Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48
KiBiz“ zu nutzen und den Landeszuschuss von 356.800 Euro um den gesetzlichen
Eigenanteil von 25 % zu erhöhen.
2. Der Jugendhilfeausschuss beauftragt
die Verwaltung, die im Verlauf der Vorlage
näher beschriebenen Förderbedingungen umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig