Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Herr Gausmann erläutert, dass das Ziel, die Überbelegung in der Stadt Rheine zu reduzieren, erstmals seit 5 Jahren um ein Vielfaches verfehlt worden sei. Innerhalb eines Jahrgangs seien über 100 Kinder im Kita-Alter nach Rheine zugezogen. Derzeit sei es nicht möglich, den ukrainischen Kindern einen Kita-Platz zur Verfügung zu stellen. Das Bauen von Kitas benötige Zeit, und zudem fehlten dafür die Bauplätze.

 

Es seien mittlerweile in vielen Tageseinrichtungen Gruppen angebaut worden, insbesondere im Südraum. Dort würden nur noch Gruppen für unter 3-Jährige benötigt. Eine Gruppenform 2 zum Beispiel irgendwo anzudocken, gehe nicht, da den Kindern für diese Einrichtung keine Zusicherung für ihr gesamtes Kindergartenalter gegeben werden kann. Es würde eine nicht mehr gesetzlich vorgegebene Überbelegung entstehen.

 

Es werden wahrscheinlich fünf Tageseinrichtungen für Kinder gebaut. Der Landesgesetzgeber mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe habe sich für die Basis-Leistung 1 entschieden. Das heißt, dass, mit einem Schlüssel von 1 : 2 ein behindertes Kind zwei Kita-Plätze belegen werde. Es gebe für das Jahr 2026 Verhandlungen für eine Basis-Leistung 2 mit der Perspektive bis zu einem Schlüssel von 1 : 5. Die räumlichen Vorgaben für Kinder mit besonderen Behinderungsformen, wie z. B. breitere Türen, seien ein weiteres Problem. Im Kitabedarfsplan für 2026 werde der OGS-Bereich mit aufgenommen, da es ab dem 1. August 2026 einen Rechtsanspruch auf diese Betreuungsform gebe. Wo die Stadt Rheine und die Träger das Personal dazu finden werden, sei fraglich.

 

Frau Overesch bekräftigt die Aussage von Herrn Gausmann, dass die Stadt Rheine familienfreundlich, mit einer positiven Geburtenrate und Zuwanderungssaldo sei. Sie höre die Informationen über Überbelegungen, administrative Anforderungen, einen immer dramatischeren Fachkräftemangel und Gesetzesvorgaben, die die Absenkung der Gruppenstärke und zusätzliche Raumbedarfe bedeuten, und einen Rechtsanspruch, der auch unter Einbezug der Tagespflege kaum noch zu erfüllen sei. Das seien nur einige Punkte, die die Lage so schwierig machen.

 

Das vom Land zur Verfügung gestellte Alltagshelferprogramm, welches sich gut etabliert habe und weiterhin in den Kitas gebraucht werde, laufe zum 31. Juli 2022 aus. Im Vorgriff und in der Hoffnung, dass das Land die Weiterführung dieses Programms beschließen wird, sei die Weiterführung durch die Stadt Emsdetten und durch den Kreis Steinfurt beschlossen worden. Sie möchte einen ähnlichen Antrag zum Tagesordnungspunkt einbringen, damit die Stadt Rheine die strukturelle Weiterführung bis zum 31. Dezember 2022 befürworte, auch wenn dieses ein finanzielles Risiko bedeutete.

 

Herr Fühner teilt die Sorgen von Frau Overesch. Die Weiterführung des Alltagshelferprogramms stehe in dem Sondierungspapier für die schwarz-grünen Koalitionsverhandlungen. In dem Wissen, dass vorgestern auch der Kreis das entsprechend positiv beschieden habe, sei gestern Abend nach der Ratssitzung mit den Vorsitzenden der im Rat vertretenen Fraktionen und teilweise mit den im Jugendhilfeausschuss vertretenen politischen Sprecher(inne)n das Alltagshelferprogramm vorberaten worden. Er gehe davon aus, dass die Entscheidung auf Landesebene bis zu der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung bekannt sein wird.

 

Herr Gausmann antwortet auf die Frage von Herrn Hewing, dass die Stadt Rheine rund 391.000 Euro zu tragen hätte, falls das Land anders beschließen sollte.

 

Frau Richter findet es ebenfalls wichtig, das Alltagshelferprogramm zu verstetigen.

 

Frau Leskow erkundigt sich nach den Kosten, die für eine eventuelle Weiterführung in 2023 für Rheine anfallen würden, falls die Landesregierung kein Nachfolgeprogramm starten wird.

 

Herr Gausmann beziffert diese mit 578.000 Euro.

 

Herr Fühner nimmt den von Frau Overesch vorgetragenen Beschlussvorschlag zum Alltagshelferprogramm als Punkt 6 (siehe Beschluss) zur Abstimmung mit auf. Ferner merkt er an, dass im 5. Beschlussvorschlag bei dem „2023 f.“ ein zweites „f“ hinzugefügt wird.  

 


Beschluss:

 

1.        Der Jugendhilfeausschuss nimmt die in der Anlage beigefügte Angebots- und Bedarfsplanung in der Kindertagesbetreuung für die Jahre 2023/24 bis 2026/27 zur Kenntnis.

2.        Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, in allen drei Kitaplanungsbezirken jeweils eine weitere Kindertageseinrichtung zu planen.

3.        Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, mit allen Trägern der Kitas in Rheine in den Austausch zu gehen und Möglichkeiten der Gruppenumwandlungen/ Erweiterungen zu prüfen, mit dem Ziel, weitere Kita-Plätze zu schaffen.

4.        Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, alle Träger, die im Planungsgebiet Südraum aktiv sind, über die aktuelle Situation zu informieren und individuell zu schauen, welche Gruppenumwandlungen/Erweiterungen denkbar und möglich sind, ohne die Bestandseinrichtungen zu gefährden.

5.        Die erforderlichen finanziellen Mittel sind im Haushaltsplan 2023 ff. zu veranschlagen.

6.        Der Jugendhilfeausschuss fordert die Landesregierung auf, das Alltagshelferprogramm zu verstetigen. Er beschließt, den Tageseinrichtungen für Kinder für die Monate August 2022 bis einschließlich Dezember 2022 eine Finanzierungsabsicherung des derzeit laufenden und im Juli 2022 auslaufenden Alltagshelferprogramms im Rahmen des laufenden Programms zu geben.  

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig