Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Frau Richter erklärt sich für befangen.

 

Herr Gausmann erklärt, dass der Kauf einer stationären Pumptrackanlage nicht kurzfristig möglich sei und der Stadtjugendring eine mobile Anlage beantragt habe. Er hoffe, dafür Sponsoren zu finden.

 

Herr Hewing möchte wissen, warum das so lange dauern würde.

 

Herr Schomaker hätte gern einen Beschlussvorschlag gesehen, dass die Verwaltung beauftragt wird, das Geld für den Haushalt 2023 in Verbindung mit der Eruierung von Spendenmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, damit die mobile Pumptrackanlage in 2023 kommen wird.

 

Frau Leskow hatte sich die Pumptrackanlage schon für dieses Jahr erhofft. Sie fragt, wo die Pumptrackanlage bei Nichtgebrauch eingelagert und wie die Kosten sich verändern würden, wenn diese mehr als dreimal pro Jahr ausgeliehen werde.

 

Frau Overesch wünscht, dass die Anlage an einem festen Standort in Betrieb genommen werde, von dem aus sie weiter verliehen werden könne.

 

Auf die Fragen erklärt Herr Gausmann, dass für eine stationäre Pumptrackanlage eine versiegelte Fläche benötigt werde, die durch den B-Plan als Spielfläche abgesichert sein müsse. Zudem sei eine Umweltverträglichkeitsprüfung erforderlich. In einem Überschwemmungsgebiet seien Nutzungsverbote zu berücksichtigen. Die Verwaltung habe zwei oder drei Flächen ins Auge gefasst. Da die Stadt nicht immer Eigentümerin der Fläche sei, seien Genehmigungen einzuholen. Eine mobile Pumptrackanlage habe andere Anforderungen an die Untergrundfähigkeiten. Bei einem Sportverein sei eine versiegelte Fläche gefunden worden, auf der die mobile Pumptrackanlage aufgebaut werden könne. Es bestehe dann die Möglichkeit, diese an einen anderen Verein, mit vorhandener versiegelter Fläche, auszuleihen, um letztlich die Spielmöglichkeiten in der ganzen Stadt Rheine abbilden zu können. Eine Einlagerung bei den TBR sei nicht vorgesehen.

 

Frau Wiggers fügt hinzu, dass eine Pumptrackanlage bei jedem Abbau, Transport und Wiederaufbau einen Verschleiß erleide und deshalb nicht mehr als dreimal pro Jahr ausgeliehen werden solle. Das langfristige Ziel sei nach wie vor, eine feste Anlage an einem zentralen Standort zu bekommen.

 

Herr Gausmann führt zu der Wortmeldung von Herrn Schomaker aus, dass die Mittel im Haushaltsjahr 2022 nicht zur Verfügung stehen. Der Kämmerer bringe den Haushaltsplan 2023 im September 2022 ein, und die Haushaltsplanberatungen würden in diesem Ausschuss im November 2022 stattfinden. Deshalb ließe das Budgetrecht für die heutige Sitzung noch keinen Beschluss zur Anschaffung einer Pumptrackanlage für das Jahr 2023 zu. Für den Stadtjugendring könne ein Signal zur Planungssicherheit abgebildet werden.

 

Während der Diskussion ist deutlich geworden, dass Herr Hewing, Herr Schomaker, Frau Leskow und Frau Overesch die Anschaffung der mobilen Pumptrackanlage befürworten werden. 

   


Beschluss:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss befürwortet grundsätzlich den Antrag des Stadtjugendrings Rheine e. V. (siehe Anlage 1).

2.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, gemeinsam mit dem Stadtjugendring weitere Spendenmöglichkeiten zu eruieren. 

3.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2023 eine Vorlage zur Finanzierung sowohl der investiven als auch der laufenden Kosten zur Beschlussfassung vorzulegen.  

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig