Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Gausmann empfiehlt dem Ausschuss, sich mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW intensiv zu beschäftigen, da die daraus für die Stadt Rheine abzuleitenden Auswirkungen den Ausschuss häufiger beschäftigen werden.

 

Herr Jüttner-von der Gathen stellt seine Präsentation (Anlage 2) vor.

 

Frau Egelkamp regt an, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen zu nehmen, damit sich der Jugendhilfeausschuss tiefergehend mit der Ausarbeitung, dem Stand und eventuellen Problemlagen beschäftigen könne.

 

Herr Hewing schließt sich dem an. Er fragt, wie dieses gute Gesetz bei dem Fachkräftemangel umgesetzt werden könne.

 

Herr Fühner hofft, dass sich das Land NRW langfristig daran halten werde, finanzielle Mittel nach dem Konnexitätsprinzip bereitzustellen.

 

Frau Overesch schließt sich dem Gesagten an, und die CDU begrüße ebenfalls dieses neue Gesetz. Die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes sei längst überfällig gewesen.

 

Frau Leskow bringt ein, dass die Grundlagen im vorigen Jahr gelegt worden seien und die Stadt Rheine seitdem nach den Empfehlungen arbeite. Sie fragt, wann die Netzwerkkoordinationsstelle besetzt werde.

 

Zu den Anregungen von Frau Egelkamp und Herrn Hewing, das Thema regelmäßig in den Sitzungen zu thematisieren, schlägt Herr Gausmann vor, die Problematiken auf unterschiedlichen Ebenen anhand von Einzelfällen in nichtöffentlicher Sitzung zu erörtern.

 

Zu der Frage von Herrn Hewing bestätigt Herr Gausmann die Schwierigkeiten, die Stellen im ASD (Allgemeinen Dienst) mit dem Fachkräftegebot von 115 % des Landesjugendamtes abgebildet zu bekommen. Bei einer Fallbelastung von 1:30 seien das 26 Fälle pro Vollzeitstelle. Die Fachkräfteproblematik sei in allen Bereichen vorhanden.

 

Bei der Netzwerkkoordination warte die Verwaltung auf die Mitteilung des Landes, welche Stellenanteile Rheine bekommen wird. Darüber hinaus würden zusätzliche Herausforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz entstehen. Verfahrenslotsen werden demnächst abgebildet werden müssen. Zum 1. Januar 2023 werde das neue Vormundschaftsrecht als Betreuungsrecht in Kraft treten, wodurch weitere Ressourcen aufgebaut werden müssen. Die Auswirkungen werden im November in die Stellenplanberatungen einfließen. Die Einzelfallhilfeausgaben werden deutlich höher als im Landesdurchschnitt ausfallen.

 

Die Gemeindeprüfungsanstalt, die von uns als vom Land geforderte Anstalt des öffentlichen Rechts bezahlt wird, werde uns als zu teuer einstufen. Das Landesjugendamt hingegen werde uns als zu billig einstufen, weil wir nicht genug Personal haben.

 

Herr Jüttner-von der Gathen führt aus, dass sich das Jugendamt der Stadt Rheine, als eines von wenigen, im letzten Jahr mit dem Beschluss auf den Weg gemacht habe und nun daran andocken könne.

 

Frau Floyd-Wencke schließt sich zum großen Teil ihren Vorredner(inne)n an. Sie entgegnet auf den Vorschlag von Herr Gausmann, ein oder zwei Fallbeispiele in den nichtöffentlichen Teil bringen zu wollen, dass die Öffentlichkeit über mögliche Schwierigkeiten informiert werden müsse, und somit in den öffentlichen Teil gehören würde.

 

Herr Gausmann bestätigt, dass die Fragen und Probleme in den öffentlichen Teil der Sitzungen gehören. Um ins Detail einiger Fallkonstellationen gehen zu können, lassen sich diese jedoch nicht ausreichend anonymisieren, so dass er anbiete, ein oder zwei dieser Fälle zusätzlich im nichtöffentlichen Teil vorzutragen.

 

Herr Fühner unterstützt den Vorschlag, unter datenschutzrechtlichen Bedingungen über ein Fallbeispiel zu berichten.

 

Fachkräftemangel gebe es in allen Bereichen. Um eine öffentliche Wahrnehmung des Fachkräftemangels in den verschiedenen Kinder- und Jugendbereichen zu erreichen, schlage er vor, einen Tagesordnungspunkt „Fachkräfteentwicklung“ zu formulieren.

 

Herr Hewing ergänzt, dass der Fachkräftemangel im Kinderschutz für ihn ganz oben stehe.

 

Frau Lücke möchte das Thema fachausschussübergreifend diskutieren und auf den Nichtfachkräfte- und Freiwilligenmangel ausweiten. Als Beispiel nennt sie die vielen Freiwilligen, die durch die Schulumstellung von G8 auf G9 wegfallen werden.

  


Beschluss:

 

Die Verwaltung des Jugendamtes wird beauftragt, das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene Landeskinderschutzgesetz NRW umzusetzen.   

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig