Herr Gausmann
empfiehlt dem Ausschuss, sich mit dem Landeskinderschutzgesetz NRW intensiv zu
beschäftigen, da die daraus für die Stadt Rheine abzuleitenden Auswirkungen den
Ausschuss häufiger beschäftigen werden.
Herr
Jüttner-von der Gathen stellt seine Präsentation (Anlage 2) vor.
Frau Egelkamp
regt an, dieses Thema auf die Tagesordnung der nächsten Sitzungen zu nehmen,
damit sich der Jugendhilfeausschuss tiefergehend mit der Ausarbeitung, dem
Stand und eventuellen Problemlagen beschäftigen könne.
Herr Hewing
schließt sich dem an. Er fragt, wie dieses gute Gesetz bei dem Fachkräftemangel
umgesetzt werden könne.
Herr Fühner
hofft, dass sich das Land NRW langfristig daran halten werde, finanzielle
Mittel nach dem Konnexitätsprinzip bereitzustellen.
Frau Overesch
schließt sich dem Gesagten an, und die CDU begrüße ebenfalls dieses neue
Gesetz. Die Stärkung des Kinder- und Jugendschutzes sei längst überfällig
gewesen.
Frau Leskow
bringt ein, dass die Grundlagen im vorigen Jahr gelegt worden seien und die
Stadt Rheine seitdem nach den Empfehlungen arbeite. Sie fragt, wann die
Netzwerkkoordinationsstelle besetzt werde.
Zu den
Anregungen von Frau Egelkamp und Herrn Hewing, das Thema regelmäßig in den
Sitzungen zu thematisieren, schlägt Herr Gausmann vor, die Problematiken auf
unterschiedlichen Ebenen anhand von Einzelfällen in nichtöffentlicher Sitzung
zu erörtern.
Zu der Frage
von Herrn Hewing bestätigt Herr Gausmann die Schwierigkeiten, die Stellen im
ASD (Allgemeinen Dienst) mit dem Fachkräftegebot von 115 % des
Landesjugendamtes abgebildet zu bekommen. Bei einer Fallbelastung von 1:30
seien das 26 Fälle pro Vollzeitstelle. Die Fachkräfteproblematik sei in allen
Bereichen vorhanden.
Bei der
Netzwerkkoordination warte die Verwaltung auf die Mitteilung des Landes, welche
Stellenanteile Rheine bekommen wird. Darüber hinaus würden zusätzliche
Herausforderungen aus dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz entstehen.
Verfahrenslotsen werden demnächst abgebildet werden müssen. Zum 1. Januar 2023
werde das neue Vormundschaftsrecht als Betreuungsrecht in Kraft treten, wodurch
weitere Ressourcen aufgebaut werden müssen. Die Auswirkungen werden im November
in die Stellenplanberatungen einfließen. Die Einzelfallhilfeausgaben werden
deutlich höher als im Landesdurchschnitt ausfallen.
Die
Gemeindeprüfungsanstalt, die von uns als vom Land geforderte Anstalt des
öffentlichen Rechts bezahlt wird, werde uns als zu teuer einstufen. Das
Landesjugendamt hingegen werde uns als zu billig einstufen, weil wir nicht
genug Personal haben.
Herr
Jüttner-von der Gathen führt aus, dass sich das Jugendamt der Stadt Rheine, als
eines von wenigen, im letzten Jahr mit dem Beschluss auf den Weg gemacht habe
und nun daran andocken könne.
Frau Floyd-Wencke
schließt sich zum großen Teil ihren Vorredner(inne)n an. Sie entgegnet auf den
Vorschlag von Herr Gausmann, ein oder zwei Fallbeispiele in den
nichtöffentlichen Teil bringen zu wollen, dass die Öffentlichkeit über mögliche
Schwierigkeiten informiert werden müsse, und somit in den öffentlichen Teil
gehören würde.
Herr Gausmann
bestätigt, dass die Fragen und Probleme in den öffentlichen Teil der Sitzungen
gehören. Um ins Detail einiger Fallkonstellationen gehen zu können, lassen sich
diese jedoch nicht ausreichend anonymisieren, so dass er anbiete, ein oder zwei
dieser Fälle zusätzlich im nichtöffentlichen Teil vorzutragen.
Herr Fühner
unterstützt den Vorschlag, unter datenschutzrechtlichen Bedingungen über ein
Fallbeispiel zu berichten.
Fachkräftemangel
gebe es in allen Bereichen. Um eine öffentliche Wahrnehmung des
Fachkräftemangels in den verschiedenen Kinder- und Jugendbereichen zu
erreichen, schlage er vor, einen Tagesordnungspunkt „Fachkräfteentwicklung“ zu
formulieren.
Herr Hewing ergänzt,
dass der Fachkräftemangel im Kinderschutz für ihn ganz oben stehe.
Frau Lücke
möchte das Thema fachausschussübergreifend diskutieren und auf den
Nichtfachkräfte- und Freiwilligenmangel ausweiten. Als Beispiel nennt sie die
vielen Freiwilligen, die durch die Schulumstellung von G8 auf G9 wegfallen
werden.
Beschluss:
Die Verwaltung des
Jugendamtes wird beauftragt, das am 1. Mai 2022 in Kraft getretene
Landeskinderschutzgesetz NRW umzusetzen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig