Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung zum 01.12.2022 die Neuwahl der Schiedsperson

 

Herrn

Georg J. Ernsting

Hauenhorster Str. 25

48431 Rheine

 

für den Schiedsamtsbezirk III (PLZ 48432) der Stadt Rheine für die Dauer von 5 Jahren.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig