Beschluss:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gem. § 3 Abs. 1 Schiedsamtsgesetz NRW mit Wirkung zum
01.12.2022 die Neuwahl der Schiedsperson
Herrn
Georg J. Ernsting
Hauenhorster Str.
25
48431 Rheine
für den Schiedsamtsbezirk
III (PLZ 48432) der Stadt Rheine für die Dauer von 5 Jahren.
Abstimmungsergebnis: einstimmig