Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR zuzuführen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, dass künftige Zuführungen in die Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH in Höhe der im Haushaltsplan hierfür veranschlagten Mittel auch ohne zusätzlichen gesonderten Ratsbeschluss vorgenommen werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig