Beschluss:
1.
Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der
Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz
Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2021 Entlastung.
2.
Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2
Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.391.859,16
EUR wie folgt zu verwenden:
Ein Teilbetrag in Höhe von 791.859,16 EUR wird
entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage
eingestellt.
3.
Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des
Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des
danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der eindeutigen
Erwartungshaltung der Aufsicht zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen
erst im Dezember 2022 zu treffen, zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig