Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

1.        Der Rat der Stadt Rheine erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. § 8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das Jahr 2021 Entlastung.

 

2.        Der Rat der Stadt Rheine beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW den Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.391.859,16 EUR wie folgt zu verwenden:

 

       Ein Teilbetrag in Höhe von 791.859,16 EUR wird entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW in die Sicherheitsrücklage eingestellt.

 

3.        Der Rat der Stadt Rheine nimmt den Vorschlag des Verwaltungsrats der Stadtsparkasse, die Entscheidung über die Verwendung des danach verbliebenden Teils des Jahresüberschusses unter Berücksichtigung der eindeutigen Erwartungshaltung der Aufsicht zur Zahlung von Dividenden und Ausschüttungen erst im Dezember 2022 zu treffen, zur Kenntnis.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig