Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH folgenden Beschluss zu fassen:

 

Dem Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Herrn Dr. Peter Lüttmann wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.

 

2.

 

a)   Feststellung des Jahresabschlusses

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

·      Der Konzernabschluss 2021, der mit einer Bilanzsumme von 135.730.056,24 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form gebilligt.

 

·      Der Jahresabschluss 2021 der Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 89.902.342,32 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.

 

 

b)   Ergebnisverwendung

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die Gesellschafterversammlung beschließt, auf Basis des vom Rat der Stadt Rheine beschlossenen Renditemodells aus dem Jahresabschluss 2021 einen Teilbetrag von 2.936.000 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine auszuschütten und einen Teilbetrag von 1.677.458,20 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.

 

 

c)   Entlastung des Aufsichtsrates

 

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgende Beschlüsse zu fassen:

 

a)      „Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

b)      Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass die Vertreter/-in der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:

 

„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig