Beschluss:
1.
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt Herrn Mathias Krümpel als persönlichen Stellvertreter
von Herrn Dr. Peter Lüttmann, in der Gesellschafterversammlung der
Stadtwerke Rheine GmbH folgenden
Beschluss zu fassen:
Dem
Aufsichtsratsmitglied der Stadtwerke Rheine GmbH Herrn Dr. Peter Lüttmann wird
für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages
Entlastung erteilt.
2.
a) Feststellung
des Jahresabschlusses
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
· Der Konzernabschluss 2021, der mit
einer Bilanzsumme von 135.730.056,24 EUR abschließt, wird auf Empfehlung des Aufsichtsrates in
der vorgelegten Form gebilligt.
· Der Jahresabschluss 2021 der
Stadtwerke Rheine GmbH, der mit einer Bilanzsumme von 89.902.342,32 EUR abschließt, wird auf Empfehlung
des Aufsichtsrates in der vorgelegten Form festgestellt.
b)
Ergebnisverwendung
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgenden Beschluss zu fassen:
Die
Gesellschafterversammlung beschließt, auf Basis des vom Rat der Stadt Rheine
beschlossenen Renditemodells aus dem Jahresabschluss 2021 einen Teilbetrag von
2.936.000 EUR an den Gesellschafter Stadt Rheine auszuschütten und einen
Teilbetrag von 1.677.458,20 EUR den anderen Gewinnrücklagen zuzuführen.
c)
Entlastung des Aufsichtsrates
Der
Rat der Stadt Rheine beauftragt den Vertreter der Stadt Rheine in der
Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann,
folgende Beschlüsse zu fassen:
a)
„Den anderen Aufsichtsratsmitgliedern der
Stadtwerke Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe f
des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
b) Die Muttergesellschaft / Dachgesellschaft Stadtwerke Rheine GmbH stimmt zu, dass die Vertreter/-in der Stadtwerke Rheine GmbH / Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH in den Gesellschafterversammlungen der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, der Rheiner Bäder GmbH und der RheiNet GmbH, folgende Beschlüsse fasst/fassen:
„Dem Aufsichtsrat der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der Rheiner Bäder GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
„Dem Aufsichtsrat der RheiNet GmbH wird für das Geschäftsjahr 2021 gemäß § 12 Buchstabe g des Gesellschaftsvertrages Entlastung erteilt.“
Abstimmungsergebnis: einstimmig