Frau Jaske stellt die Eingabe mit der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss vor.

 

Herr Brauer erklärt, dass die Stellungnahme der Verwaltung zum Fahrradverkehr in der Innenstadt den politischen Willen widerspiegle.

 

 

Anregungen zu städtischen Parkanlagen in Rheine, zur innerstädtischen Fußgängerzone, zu Fußgängerbeauftragten

 

Stellungnahme zur Eingabe der Bürgerin Ulrike Wilken-Pott vom 14.03.2022 an den Rat der Stadt Rheine. Die Eingabe wurde dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 31.05.2022 vorgelegt. Der Ausschuss hat ihre Eingabe zur Kenntnis genommen.

 

 

 Die Eingabe wird an den Bau- und Mobilitätsausschuss verwiesen.

 

 

 

 

Zusammenfassung der Eingabe von Frau Wilken-Pott vom 14.03.2022

 

1. In den städtischen Parkanlagen in Rheine,

 Stadtpark, Walshagenpark und Salinenpark (siehe Anlage 1),

a) soll der Fußverkehr Vorrang haben, damit ein sicherer und

 gefahrloser Aufenthalt gewährleistet ist. Fuß- und Radverkehr

 sind daher strikt zu trennen.

b) In den o. a. Parkanlagen sollen keine Hundefreilaufflächen

 eingerichtet werden.

 

2. Die innerstädtische Fußgängerzone soll fahrradfrei werden.

 Die für den Fahrradverkehr frei gegebenen Wege werden

 entsprechend markiert und zeitliche Ausnahmen für das

 Befahren durch eine entsprechende Beschilderung geregelt.

 

3. Es sollen zwei Fußgängerbeauftragte (w/m) gewählt werden,

 die in Zusammenarbeit mit den Fahrradbeauftragten und den

 Stadtplanern die o.a. Umsetzung erarbeiten.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Zu 1 a)

 

-          Radfahren im Salinenpark

 

Das Radfahren ist auf den Wegen im Salinenpark grundsätzlich nicht ausgeschlossen. In den Hauptachsen des Radverkehrs sind einige Wege mit dem blauen Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer Geh- und Radweg“ gekennzeichnet, so dass hier der Radverkehr gebündelt werden kann. Die Wegebreiten liegen zwischen 2 m und 3,50 m, so dass eine gemeinsame Nutzung möglich ist. Darüber hinaus ist der Bereich des Geh- und Radweges an den Gradierwerken im Salinenpark Teil des überregionalen Radverkehrsnetzes NRW. Als solcher ist er durch Straßen NRW im Park selbst gekennzeichnet, zudem online zu finden unter:

 

https://radservice.radroutenplaner.nrw.de/rrp/nrwrvn/cgi?lang=DE

 

Radfahrende sowie zu Fuß Gehende sind angehalten, im Park gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Dies gilt sowohl auf den ausgewiesenen Geh-Radwegen als auch auf den übrigen Wegen. Radfahrende dürfen im Park nicht schneller fahren, als es der Situation angemessen ist. In dieser Hinsicht wird bei der Nutzung der Wege an „den gesunden Menschenverstand“ appelliert. Eine Umsetzung von Verboten erfordert ebenfalls eine entsprechende Kontrolle, die hier nicht verhältnismäßig erscheint.

 

Ein Fahrradfahr-Verbot, wie von Frau Wilken-Pott angeregt, bzw. eine Umfahrung für Radfahrer wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt. Eine Verbreiterung der Wege, wie in der Anlage 3 der Frau Wilken-Pott, „Salinenpark-Umfahrung“ würde gleichzeitig eine unnötige zusätzliche Versiegelung von Freiflächen bedeuten und stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Dies wird ebenso abgelehnt.

 

 

-          Radfahren im Walshagenpark

 

Im Walshagenpark sind der Hauptweg von der Liobastraße zum Schafstall und der Weg am Eingang zum Schützenfestplatz an der Liobastraße durch das Schild „239 – Gehweg“ als solche gekennzeichnet. Hier muss das Rad geschoben werden. Auf den übrigen Wegen ist und bleibt das Radfahren erlaubt, da der Park stets in relativ geringem Maße frequentiert ist und gegenseitiges Ausweichen stattfinden kann. Vom Lingener Damm aus findet die Hauptzuwegung zum Bürgerhof und zum Restaurant „Le Feu“ statt. In diesem Bereich ist die Befahrung durch Radfahrende und motorisierten Verkehr (Andienung Restaurant, Nutzung der Bildungseinrichtung Bürgerhof Schotthock durch den Jugend- & Familiendienst e. V.) unausweichlich. Voraussetzung ist und bleibt hier ebenfalls die Rücksichtnahme. 

 

 

-          Radfahren im Stadtpark

 

Das Befahren mit Fahrrädern ist im Stadtpark durch die in Frau Wilken-Potts Eingabe abgebildeten Schilder untersagt. Dem wird tatsächlich oft nicht nachgekommen. Nach Aussage der Gärtnerkolonne des Stadtparks kommt es jedoch nie zu Konflikten, sodass das Radfahren dort „still geduldet“ ist. 

 

 

Zu 1 b)

 

keine Hundefreilaufflächen in den städtischen Parkanlagen Stadtpark, Walshagenpark und Salinenpark

 

Die Einrichtung von Hundeauslaufflächen im Walshagenpark und im Salinenpark ist jeweils im StUK am 03.11.2021 und am 16.03.2022 besprochen, am 16.03.2022 final beschlossen worden. Die Durchführung ist somit verbindlich.

 

 

Zu 2)

 

Die innerstädtische Fußgängerzone soll fahrradfrei werden

 

Über die Freigabe des Radverkehrs in der Fußgängerzone ist bereits mehrfach in den politischen Gremien diskutiert worden. Letztmalig ist im Bau- und Mobilitätsausschuss am 14.11.2019 (Vorlage 420/19) über dieses Thema beraten und folgender Beschluss gefasst worden:

Der Bauausschuss stimmt der Entfristung der unten beschriebenen Regelung der erweiterten Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer zu.

 

Demnach sollen die aktuell geltenden Regelungen beibehalten werden. Die Beschilderung ist entsprechend angepasst worden.

 

Die Verwaltung lehnt daher eine Änderung der Regelung ab.

 

 

Zu 3) Wahl von zwei  Fußgängerbeauftragten

 

Im vergangenen Jahr ist ein Fußverkehrscheck für den Bereich Schotthock und Mesum erfolgt, bei dem die Stadtplaner eng mit den Verkehrsplanern und Bürgern zusammengearbeitet haben. Für die nächsten Jahre sind weitere Fußverkehrschecks in den verschiedenen Bezirken der Stadt Rheine geplant (siehe Vorlage 437/21).

Mit dem durchgeführten und den geplanten Fußverkehrs-Checks soll hier in Rheine die Situation für zu Fuß Gehende verbessert und ein Prozess zur systematischen Förderung des Fußverkehrs ausgelöst werden, der letztlich dazu beiträgt, einen Beitrag zur Verkehrswende zu leisten. Im Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM der Stadt Rheine stellen die Maßnahmen des Fußverkehrs-Check, neben den Maßnahmen des Radverkehrskonzeptes, eine wichtige Säule zur Förderung der Nahmobilität dar.

Im Produkt der Mobilitäts- und Verkehrsplanung bündelt der städtische Radverkehrsbeauftragte auch die Belange des Fußverkehrs, da diese Themen unweigerlich miteinander verknüpft werden müssen. Somit wird bereits heute eine bündelnde Funktion der Belange des Fußverkehrs bei der Stadt Rheine ausgeübt und das Netzwerk, das sich aus den bereits durchgeführten Fußverkehrschecks gebildet und bewährt hat, weiterhin genutzt.

 

Die Verwaltung lehnt daher eine Wahl von 2 Fußgängerbeauftragten ab.

 

 

 

 

Eingabe von Frau Wilken-Pott, Rheine