Sitzung: 09.06.2022 Bau- und Mobilitätsausschuss
Frau Jaske stellt die Eingabe mit
der dazugehörigen Stellungnahme der Verwaltung dem Ausschuss vor.
Herr Brauer erklärt, dass die
Stellungnahme der Verwaltung zum Fahrradverkehr in der Innenstadt den
politischen Willen widerspiegle.
Anregungen zu städtischen
Parkanlagen in Rheine, zur innerstädtischen Fußgängerzone, zu
Fußgängerbeauftragten
Stellungnahme
zur Eingabe der Bürgerin Ulrike Wilken-Pott vom 14.03.2022 an den Rat der Stadt
Rheine. Die Eingabe wurde dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner
Sitzung am 31.05.2022 vorgelegt. Der Ausschuss hat ihre Eingabe zur Kenntnis
genommen.
Die Eingabe wird an den Bau- und
Mobilitätsausschuss verwiesen.
Zusammenfassung
der Eingabe von Frau Wilken-Pott vom 14.03.2022
1. In den städtischen Parkanlagen in Rheine,
Stadtpark, Walshagenpark und Salinenpark
(siehe Anlage 1),
a) soll der Fußverkehr Vorrang haben, damit
ein sicherer und
gefahrloser Aufenthalt gewährleistet ist. Fuß-
und Radverkehr
sind
daher strikt zu trennen.
b) In den o. a. Parkanlagen sollen keine
Hundefreilaufflächen
eingerichtet werden.
2. Die innerstädtische Fußgängerzone soll
fahrradfrei werden.
Die
für den Fahrradverkehr frei gegebenen Wege werden
entsprechend markiert und zeitliche Ausnahmen
für das
Befahren durch eine entsprechende
Beschilderung geregelt.
3. Es sollen zwei Fußgängerbeauftragte (w/m)
gewählt werden,
die in
Zusammenarbeit mit den Fahrradbeauftragten und den
Stadtplanern die o.a. Umsetzung erarbeiten.
Stellungnahme
der Verwaltung
Zu
1 a)
-
Radfahren im Salinenpark
Das Radfahren ist auf den Wegen im
Salinenpark grundsätzlich nicht ausgeschlossen. In den Hauptachsen des
Radverkehrs sind einige Wege mit dem blauen Verkehrszeichen 240 „Gemeinsamer
Geh- und Radweg“ gekennzeichnet, so dass hier der Radverkehr gebündelt werden
kann. Die Wegebreiten liegen zwischen 2 m und 3,50 m, so dass eine gemeinsame
Nutzung möglich ist. Darüber hinaus ist der Bereich des Geh- und Radweges an
den Gradierwerken im Salinenpark Teil des überregionalen Radverkehrsnetzes NRW.
Als solcher ist er durch Straßen NRW im Park selbst gekennzeichnet, zudem
online zu finden unter:
https://radservice.radroutenplaner.nrw.de/rrp/nrwrvn/cgi?lang=DE
Radfahrende sowie zu Fuß Gehende sind
angehalten, im Park gegenseitig Rücksicht zu nehmen. Dies gilt sowohl auf den
ausgewiesenen Geh-Radwegen als auch auf den übrigen Wegen. Radfahrende dürfen
im Park nicht schneller fahren, als es der Situation angemessen ist. In dieser
Hinsicht wird bei der Nutzung der Wege an „den gesunden Menschenverstand“
appelliert. Eine Umsetzung von Verboten erfordert ebenfalls eine entsprechende
Kontrolle, die hier nicht verhältnismäßig erscheint.
Ein Fahrradfahr-Verbot, wie von Frau Wilken-Pott angeregt, bzw. eine
Umfahrung für Radfahrer wird daher seitens der Verwaltung abgelehnt. Eine Verbreiterung der
Wege, wie in der Anlage 3 der Frau Wilken-Pott, „Salinenpark-Umfahrung“ würde
gleichzeitig eine unnötige zusätzliche Versiegelung von Freiflächen bedeuten
und stünde in keinem angemessenen Verhältnis zum Nutzen. Dies wird ebenso
abgelehnt.
-
Radfahren im Walshagenpark
Im
Walshagenpark sind der Hauptweg von der Liobastraße zum Schafstall und der Weg
am Eingang zum Schützenfestplatz an der Liobastraße durch das Schild „239 –
Gehweg“ als solche gekennzeichnet. Hier muss das Rad geschoben werden. Auf den
übrigen Wegen ist und bleibt das Radfahren erlaubt, da der Park stets in
relativ geringem Maße frequentiert ist und gegenseitiges Ausweichen stattfinden
kann. Vom Lingener Damm aus findet die Hauptzuwegung zum Bürgerhof und zum
Restaurant „Le Feu“ statt. In diesem Bereich ist die Befahrung durch
Radfahrende und motorisierten Verkehr (Andienung Restaurant, Nutzung der
Bildungseinrichtung Bürgerhof Schotthock durch den Jugend- & Familiendienst
e. V.) unausweichlich. Voraussetzung ist und bleibt hier ebenfalls die
Rücksichtnahme.
-
Radfahren im Stadtpark
Das Befahren mit Fahrrädern ist im
Stadtpark durch die in Frau Wilken-Potts Eingabe abgebildeten Schilder
untersagt. Dem wird tatsächlich oft nicht nachgekommen. Nach Aussage der
Gärtnerkolonne des Stadtparks kommt es jedoch nie zu Konflikten, sodass das
Radfahren dort „still geduldet“ ist.
Zu
1 b)
keine
Hundefreilaufflächen in den städtischen Parkanlagen Stadtpark, Walshagenpark
und Salinenpark
Die Einrichtung von Hundeauslaufflächen im
Walshagenpark und im Salinenpark ist jeweils im StUK am 03.11.2021 und am
16.03.2022 besprochen, am 16.03.2022 final beschlossen worden. Die Durchführung
ist somit verbindlich.
Zu
2)
Die
innerstädtische Fußgängerzone soll fahrradfrei werden
Über die Freigabe des Radverkehrs in der
Fußgängerzone ist bereits mehrfach in den politischen Gremien diskutiert
worden. Letztmalig ist im Bau- und Mobilitätsausschuss am 14.11.2019 (Vorlage
420/19) über dieses Thema beraten und folgender Beschluss gefasst worden:
Der Bauausschuss stimmt der Entfristung der unten
beschriebenen Regelung der erweiterten Öffnung der Fußgängerzone für Radfahrer
zu.
Demnach sollen die aktuell geltenden
Regelungen beibehalten werden. Die Beschilderung ist entsprechend angepasst
worden.
Die Verwaltung lehnt daher eine Änderung der
Regelung ab.
Zu
3) Wahl von zwei
Fußgängerbeauftragten
Im vergangenen Jahr ist ein Fußverkehrscheck
für den Bereich Schotthock und Mesum erfolgt, bei dem die Stadtplaner eng mit
den Verkehrsplanern und Bürgern zusammengearbeitet haben. Für die nächsten
Jahre sind weitere Fußverkehrschecks in den verschiedenen Bezirken der Stadt
Rheine geplant (siehe Vorlage 437/21).
Mit dem durchgeführten und den geplanten
Fußverkehrs-Checks soll hier in Rheine die Situation für zu Fuß Gehende
verbessert und ein Prozess zur systematischen Förderung des Fußverkehrs
ausgelöst werden, der letztlich dazu beiträgt, einen Beitrag zur Verkehrswende
zu leisten. Im Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM der Stadt Rheine
stellen die Maßnahmen des Fußverkehrs-Check, neben den Maßnahmen des
Radverkehrskonzeptes, eine wichtige Säule zur Förderung der Nahmobilität dar.
Im Produkt der Mobilitäts- und
Verkehrsplanung bündelt der städtische Radverkehrsbeauftragte auch die Belange
des Fußverkehrs, da diese Themen unweigerlich miteinander verknüpft werden
müssen. Somit wird bereits heute eine bündelnde Funktion der Belange des
Fußverkehrs bei der Stadt Rheine ausgeübt und das Netzwerk, das sich aus den
bereits durchgeführten Fußverkehrschecks gebildet und bewährt hat, weiterhin
genutzt.
Die Verwaltung lehnt daher eine Wahl von 2
Fußgängerbeauftragten ab.
Eingabe von Frau Wilken-Pott, Rheine