Herr van Wüllen führt aus, dass die Planungsschritte bis hin zur Entwurfsplanung im Bau- und Mobilitätsausschuss vorgestellt und erörtert wurden. Nun liege eine beschlussreife Entwurfsplanung vor, die wiederum Grundlage für die Bebauungsplanänderung sei. Durch die Neugestaltung werden Flächen entsiegelt und mehr Bäume angepflanzt. Auch an der Rampe, die für Rollstuhlfahrer, Kinderwagen usw. den Bernburgplatz mit dem Timmermanufer verbindet, werden Bäume angepflanzt. Durch die Gestaltung kann das Projekt vom Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ gefördert werden.

Es ist vorgesehen, bei einer positiven Beschlussfassung im Ausschuss die Entwurfsplanung mit offenzulegen. Aufgrund der umfangreichen und vielfältigen Beteiligungen, die es bereits gegeben hat, sei dies angemessen.

 

Herr Jansen findet die Planung im Großen und Ganzen gut, nur die Wegeverbindung für Fahrradfahrer zum Humboldtplatz sehe er kritisch.

 

Herr Bems dankt der Verwaltung für die gute Arbeit.

 

Durch die lange und intensive Bürgerbeteiligung sei hier ein guter Plan entstanden, lobt Herr Doerenkamp.

 

Frau Friedrich bedaure, dass es nicht gelungen sei den alten Baumbestand zu erhalten. Ansonsten halte sie den Entwurf für eine gelungene Entwicklung.

 

Herr van Wüllen weist darauf hin, dass der Artenschutzausgleich für den Baumbestand extern gemacht werde. Eine kleine Fläche werde am EEC ergänzt.

 

Herr Ortel sagt seine Zustimmung zu. Gibt zu bedenken, dass in Zukunft nicht der Radverkehr eingeschränkt werde, um Konflikte zu vermeiden.

 

 

 


Beschluss:

 

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 353, Kennwort: "Bernburgplatz", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die südliche Gebäudekante der Stadthalle,

im Osten:        durch die Nord-Ost-Grenze der Straße Bültstiege,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Flurstücke 318, 648, 305 und 779,

im Westen:     durch die südwestliche Grenze der Flurstücke 795, 649 und 455.

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 655, 544, 543, 795, 649 und 455 vollständig oder in Teilen. Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 170.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig