Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Die Verwaltung verweist auf die Vorlage.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungs- und Ergänzungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 10c, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern und zu ergänzen.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird  von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

 

Der Änderungs- und Ergänzungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Norden:                 durch die südliche Grenze des Flurstücks 1543, durch die östliche Grenze des Flurstücks 1710 von der Straße „Am Thietor“ bis zur Markstraße und durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1717, Flur 122 Gemarkung Rheine-Stadt von der Poststraße bis zum Marktplatz,

im Osten:                   durch die westlichen Grenzen der Flurstücke 1747 (Marktplatz) sowie 1422 (Klosterstraße), Flur 122 Gemarkung Rheine-Stadt,

im Süden:                   durch die südlichen Grenzen der Flurstücke 1478, 872, 873, Flur 122 Gemarkung Rheine Stadt sowie Flurstück 215, Flur 111 der Gemarkung Rheine-Stadt,

im Westen:                 durch die östliche Grenze des Flurstück 1810, Flur 122 Gemarkung Rheine-Stadt von der Bahnhofstraße bis zur Straße „Am Thietor“.

 

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan (Änderungs- und Ergänzungsplan) geometrisch eindeutig festgelegt.

 

II.    Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB für die Änderung und Ergänzung des Bebauungsplanes Nr. 10c, Kennwort: "Westliche Innenstadt", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig