Beratungsergebnis: Kenntnis genommen

Frau Gehrke informiert, dass der Zwischenbericht an das anknüpft, was im Sozialbericht schon an Maßnahmen und Ideen gehört worden sei, nämlich das Grundrecht auf Wohnen, die gesellschaftliche Teilhabe, aber auch die flankierenden Maßnahmen, wie die Herstellung oder Wiederherstellung einer Mietfähigkeit von bestimmten Personengruppen, die Unterstützung bezüglich der Sortierung finanzieller Einkommensquellen und letztendlich auch die Öffentlichkeitsarbeit und den Dialog mit der Wohnungswirtschaft; die ein ganz wichtiger Bestandteil der Arbeit dieser Fachstelle für Wohnraumsicherung sein werden.

 

Was neu an dieser Fachstelle für Wohnraumsicherung sei, sei der hohe Anteil an aufsuchender Arbeit, der geleistet werden könne, wenn über Selbstmeldungen oder der Mitteilung der Amtsgerichte über Räumungsklagen bei der Verwaltung die entsprechenden Hilfegesuche eingingen. Das sei vor der personellen Ressource der Fachstelle für Wohnraumsicherung nicht möglich gewesen. Dieser erste kurze Zwischenbericht enthalte auch die entsprechenden Prozentzahlen. Denn in der Fachstelle könne mit den bisher 23 Haushalten, die von Räumungsklagen und entsprechenden Wohnräumungen betroffen gewesen seien, eine Erfolgsquote von 84 % vermelden, in der der Erstkontakt und die weitere Unterstützung durch die Mitarbeiter der Fachstelle positiv verlaufen seien und eben verschiedene Wege der Mietschuldenübernahme usw. hätten gegangen werden können.

 

Die Sicherung bestehenden Wohnraums habe eine hohe Bedeutung, denn wer einmal in die Obdachlosigkeit oder in ein Wohnungshopping bei Freunden, Bekannten oder Verwandten geraten sei, habe es ungleich schwerer, auf dem Wohnungsmarkt wieder eine adäquate Wohnung zu finden und anzumieten.

 

Was in der Vorlage aufgeführt sei, sei das Netzwerk der Hilfsinitiativen, die sich auch um Wohnraumversorgung, Wohnraumsicherung kümmern würden. Hier werde eine qualitativ intensive Netzwerkarbeit gepflegt und aufgebaut, denn es ist sicherlich wichtig, dass hier keine Doppelstrukturen entstünden, und mit Blick auf die schon in der kurzen Zeit angefallenen Fallzahlen werde deutlich, dass diese zusätzliche personelle Ressource gut angelegt sei, mit der aufsuchenden Arbeit tätig zu werden. Mit Blick auf die anstehenden Sorgen im Winter, seien Diskussionen um den Antrag zusätzlicher Sozialmaßnahmen geführt worden. Die Fachstelle für Wohnraumsicherung werde an diesem Konzept mitarbeiten.

 

Formal werde dieses Projekt entsprechend den Förderrahmenbedingungen durch eine Evaluation begleitet, die die Ev. Hochschule Nürnberg durchführte, die im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens den Auftrag erhalten habe.

 

In dieser Woche sei mit einer ersten Auftaktveranstaltung zur Initiierung der Evaluation begonnen worden. Die Fachhochschule habe als Besonderheit herausgestellt, dass die Stadt Rheine in der Konzeption der Evaluation Wert daraufgelegt habe, neben den Fachstellen, den Wohnungsvermietern und Ähnliches auch mit den Betroffenen gesprochen werde, die eine Räumungsklage anhängig haben, wodurch deren Wohnraum gesichert werden könne.

 

Voraussichtlich zum Jahresende werden die geltenden Regelungen des Sozialschutzpaketes, welche coronabedingt politisch beschlossen worden seien, auslaufen. Das heiße, aktuell würden Mieten, die über den Angemessenheitsgrenzen liegen würden, akzeptiert und nicht vom jobcenter bei der Grundsicherung abgemahnt. Zurzeit gebe es rund 140 Bedarfsgemeinschaften, die über den Angemessenheitsgrenzen liegen würden. Die Fachstelle Wohnraumsicherung werde sich auch frühzeitig mit diesem Personenkreis beschäftigen. Dieser werde nur ein Anteil von den noch zu erwartenden Fallzahlensteigerungen aufgrund der Energie- und Lebenshaltungskosten sein. Insgesamt werde die Notwendigkeit dieser aufsuchenden Arbeit schon nach der kurzen Zeit der Initiierung der Arbeit, der Aufbauarbeit mehr als deutlich.

 

Herr Hewing, fragt, da die aufsuchende Arbeit derzeit nur mit einer halben Stelle besetzt sei, ob es die kompletten Fördergelder gebe. Er möchte wissen, worin sich die beiden anderen halben Stellen unterscheiden würden. Er fragt, ob es Sinn mache, dass eine halbe Stelle die Arbeit mache und eine ganze Stelle sie verwalte, leite und koordiniere.

 

Frau Stockel bezieht sich auf den Vorlagentext, dass die kurzfristige Unterbringung als ordnungsrechtliche Maßnahme bei entstehender Wohnungslosigkeit ggf. im Kremer-Haus stattfindet. Sie möchte wissen, wie lange diese Personen dort untergebracht würden, da eine klassische Übernachtung nur wenige Nächte vorsehe.

 

Frau Floyd-Wenke bittet um Informationen, wie ein Interessensbekundungsverfahren ablaufe.

 

Weiterhin fragt sie, ob die Betroffenen eine Einverständniserklärung oder Entbindung von der Schweigepflicht abgegeben hätten, die den Mitarbeiter(inne)n der Einrichtungen den Zugang dieser Informationen erlaube.

 

Im Text laute es, dass es keinen Erfolg gebracht habe, die Betroffenen postalisch zu kontaktieren. Gleichzeit stehe aber unter „Ausblick“, dass der Vermieter angekündigt habe: „Wer der Ankündigung des Vermieters, der Hinzuziehung der Fachstelle für Wohnraumsicherung, nicht innerhalb einer Frist widerspricht, stimmt der Maßnahme automatisch zu.“ Sie habe Zweifel, ob das rechtlich zulässig sei. Dann heiße es weiter, dass „Beratungsangebote geplant würden, um auf Anfragen und Unterstützungsbedarfe entsprechend vorbereitet zu sein“. Das könne auch proaktiv auf der Homepage der Stadt gestaltet werden; möglicherweise mit vereinfachter Antragstellung, nachdem man Infos über die Anspruchsberechtigung ausgesprochen habe.

 

Auf die Frage der Förderrahmenbedingungen erklärt Frau Gehrke, dass nur so viele Fördermittel abgerufen würden und Eigenmittel eingebracht werden können, wie Stellen besetzt seien. Wichtig sei, intensiv in die Öffentlichkeitsarbeit und eine dezidierte Falldokumentation einzusteigen, um aus den Einzelfällen eben Rückschlüsse auf den generellen Prozess der Unterstützung ziehen zu können. Deswegen sei der Zeitanteil für die Falldokumentation, für die Statistik und für die Öffentlichkeitsarbeit koordiniert. Und gerade dem Sozialausschuss sei es wichtig gewesen, auf das Netzwerk der Fachstellen ein besonderes Augenmerk zu legen, die sich mit dem Thema Beratung Wohnraumsicherung beschäftigen würden. Deswegen sei die Fachaufsicht da, um dieses Netzwerk zu koordinieren, zu begleiten und letztendlich auch in der Fallsteuerung den Überblick zu behalten. Sie sei aber auch aktiv in der Unterstützung der aufsuchenden Arbeit und der Fallarbeit tätig.

 

Zu der Frage von Frau Stockel informiert sie, dass die Unterbringung in den Notübernachtungsstellen nur in Einzelfällen erfolge, wenn eine Räumung der Wohnung nicht mehr abgewendet werden könne. Im Kremer-Haus betrage die Übernachtungsmöglichkeit bis zu 6 Tage. Und in Kooperation mit dem Ordnungsamt bestehe noch die Möglichkeit mit eigenen Notzimmern, eine Wohnungsnotlage zu bewältigen.

 

Frau Gehrke erklärt, dass das Amtsgericht verpflichtet sei, das Sozialamt über Räumungsklagen zu informieren. Das Sozialamt habe daraufhin standardisierte Anschreiben verschickt und seine Unterstützung angeboten. Auch mit der Einrichtung der Fachstelle würden diese formalen Anschreiben verschickt; weil es weiterhin Pflicht sei.

 

Zu der Frage von Frau Dr. Hovestadt, wie viele Haushalte durch die Fachstelle beraten worden seien, gibt sie an, dass seit März 2023 insgesamt diese 23 Haushalt parallel zu den angeschriebenen Haushalten aufgesucht worden seien. Das heißt, dass das eingehende Schreiben erklärt und das Angebot der Fachstelle vorgestellt worden sei. Hier könne die hohe Erfolgsquote vermeldet werden, da die Betroffenen merken würden, in welcher Art und Weise ihnen Hilfeleistungen angeboten würden. Dadurch seien sie bereit, sich ihrer Situation zu stellen und ihre finanzielle Lage offen zu legen. Neben den finanziellen Problemen würden meistens auch andere Problemlagen vorliegen, um die sich dann die Fachstelle intensiver kümmern könne.

 

Herr Gausmann erklärt auf den Beitrag von Frau Floyd-Wenke, dass durch das Schreiben des Gerichtes letztendlich der Datenschutz gerichtlich durch die Stadt Rheine abgewickelt werde. Durch die Information des Vermieters ergebe sich ein weiterer Zugang; für die Einhaltung der schutzrechtlichen Bedingungen des Mieters sei der Vermieter zuständig. Der Stadt Rheine vom Mieter vorliegende Informationen würden ohne eine Datenschutzerklärung des Mieters nicht an den Vermieter weitergegeben.      


Beschluss:

 

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht der Fachstelle für Wohnraumsicherung zur Kenntnis.