Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 3, Enthaltungen: 0

Herr Gausmann stellt die Vorlage vor, welche auch schon im Arbeitskreis Schulstruktur beraten worden war. Erkenntnisse der Vorlage seien, dass der Schuleinzugsbereich, nicht immer dem kürzesten Schulweg entspreche. Des Weiteren veranschauliche die Vorlage, dass die Wiedereinführung der Schuleinzugsbereiche nicht zwingend zu einer größeren Heterogenität der Schülerschaft führen würde. Ein Grund dafür sei zum Beispiel, dass es neben den gewöhnlichen Schuleinzugsbereichen auch den Einzugsbereich der katholischen Bekenntnisschulen gebe. Mit Hinweis auf das Datenblatt empfiehlt die Stadt Rheine, die Schuleinzugsbereiche nicht wiedereinzuführen.

 

Die Fraktion der Grünen erläutert, sie könne der Beschlussvorlage nicht zustimmen. Sie möchten die Schuleinzugsbezirke als Steuerungselement nutzen, um mehr Heterogenität und Chancengleichheit in den Klassen zu generieren. Dazu sollten anstelle der alten Schulbezirksgrenzen, welche nicht mehr die heutige Demografie abbilden würde, neue, aktualisierte Schuleinzugsbezirke gebildet werden. Das könnte auch für mehr Planungssicherheit sorgen, da so die Zügigkeit besser vorhergesehen werden könnte. So solle mehr Fairness erzeugt werden.

 

Die Elternvertreter äußern, dass der Elternwille darin bestehe, die Schule für die eigenen Kinder frei auszuwählen. Gemischte Verhältnisse in den Klassen seien ebenfalls wünschenswert, wobei fraglich sei, ob Schuleinzugsbezirke diesen Zustand bewirken würden, da die Stadtbezirke auch teilweise homogen aufgestellt seien. Vielleicht müsste danach gedacht werden, eine Durchmischung in den Stadtvierteln zu erreichen. Die Nicht-Einführung der Schulbezirke werde ihrerseits begrüßt.

 

Die Vertreter der Fraktionen äußern in verschiedenen Wortmeldungen mehrheitlich, dass man dem Verwaltungsvorschlag folgen werde. Aufgrund der Datenlage vertraue man auf die Elternschaft, dass diese vernünftig entscheiden, an welche Schule sie ihre Kinder anmelden. Dies geschehe unabhängig von Schuleinzugsgrenzen. Auch unter der Voraussetzung, dass man neue Schuleinzugsbezirke gründen würde, gehe man nicht davon aus, dass die Wiedereinführung zu mehr Heterogenität führen würde.

 

Herr Gausmann erklärt auf Nachfrage, dass, sofern eine Grundschule mehr Anmeldungen als Kapazitäten habe, hauptsächlich nach der Wohnortnähe ausgewählt werde, wer einen Platz bekommt. Eine Ausnahme davon seien die Bekenntnisschulen. Da sei das Hauptkriterium die Angehörigkeit zur entsprechenden Konfession.

 


Beschluss:

 

Der Schulausschuss lehnt die Wiedereinführung von Schuleinzugsbereichen für städtische Grundschulen ab.

 

 


Abstimmungsergebnis:                             mehrheitlich beschlossen bei drei Gegenstimmen