Beschluss:

1.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt den Bürgermeister zum Abschluss der Rahmenvereinbarung (Anlage 1), die die EGST mit der Durchführung des Gründungsverfahrens der neuen Klärschlammverwertungsgesellschaft (KVGST-Gesellschaft) beauftragt.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt den Bürgermeister die Kapitaleinlage in Höhe des dreifachen Basisbetrages in die neue Gesellschaft einzubringen.

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine ermächtigt den Bürgermeister der Gründung und dem Beitritt der Stadt Rheine zur neuen KVGST-Gesellschaft auf Grundlage der als Anlage 1 bis 3 vorgelegten Vertragsunterlagen zuzustimmen.

 

4.      Änderungen in den Vertragswerken zu Anlagen 1 bis 3, die sich aus den kommunalrechtlichen und/oder notariellen Prüfungen nachträglich ergeben, sind in den Beschlüssen zu 1. bis 3. umfasst und legitimiert.

 

5.      Der Rat der Stadt Rheine bestellt Herrn Dr. Jochen Vennekötter als Vertreter in die Gesellschafterversammlung und Herrn Udo Eggert als seinen persönlichen Vertreter.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig beschlossen