Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Herr Moritzer stellt folgenden Änderungsantrag:

Die Laufzeit der Betrauung Parkraumbewirtschaftung und Betrieb E-Carsharingsystem wird auf 2 Jahre festgelegt.

Er begründet den Antrag damit, dass die Haushaltslage der Stadt Rheine sehr angespannt sei. Die nicht unerheblichen Kosten der Parkraumbewirtschaftung sollten daher einer kritischen Betrachtung unterzogen werden und nicht für die nächsten 10 Jahre festgeschrieben werden. Dies könne durch die Entwicklung eines Parkraummanagements innerhalb eines Mobilitätskonzept erfolgen.

 

Frau Heckhues weist darauf hin, dass Betrauungsakte grundsätzlich auf 10 Jahre beschlossen werden. Dies sei auch eine Vorgabe der EU-Kommission, dass man im Beihilferecht defizitäre Bereiche, wenn es auch andere Unternehmen betreiben könnten, sonst nicht betreiben würde.

Sie schlägt vor, dass versucht werde ein nicht defizitäres Konzept zu erarbeiten.

 

Herr Moritzer stellt fest, dass durch die Begrenzung auf 2 Jahre ein gewisser Druck ausgeübt wird und hält diesen für notwendig.

 

Herr Bems erläutert, dass die Rechtsicherheit ein wichtiger Punkt sei. Darüber hinaus unterstellt er der Stadtwerke Rheine GmbH, dass dort ebenfalls ein Interesse besteht nicht defizitär zu arbeiten. Und erklärt, dass er der Vorlage zustimmen würde.

 

Auch Herr Brunsch erklärt, dass er der Vorlage zustimmen wird. Er sei irritiert, dass nach einem Beschluss im Aufsichtsrat im September erst jetzt der o.g. Antrag gestellt werde.

 

Herr Kaisel schließt sich den Ausführungen von Herrn Brunsch an. Er erklärt, dass er die genannten Anregungen mitnehmen und auf die Tagesordnung einer der nächsten Aufsichtsratssitzungen setzen werde.

 

Der Beschluss wird wie in der Vorlage dargestellt zur Abstimmung gebracht.  


Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rheine GmbH vorbehaltlich der Durchführung eines verbindlichen Auskunftsverfahrens mit der Finanzverwaltung die als Anlagen 1 bis 3 beigefügten Betrauungsakte zur EU-beihilferechtlichen Absicherung des Bäderbetriebes, der Parkraumbewirtschaftung und des E-Carsharingsystems im Konzern der Stadtwerke Rheine GmbH.

 

2.      Darüber hinaus beauftragt der Rat der Stadt Rheine vorbehaltlich der Durchführung eines verbindlichen Auskunftsverfahrens mit der Finanzverwaltung den Bürgermeister Herrn Dr. Peter Lüttmann in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH für eine Beschlussfassung zu sorgen, durch die die Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH angewiesen wird, als Gesellschaftervertretung in der Gesellschafterversammlung

 

a) der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH deren Geschäftsführung anzuweisen, den Inhalt der vom Rat der Stadt Rheine gegenüber der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH vorgenommenen Betrauungsakte zur Betrauung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH mit der nicht kostendeckenden Parkraumbewirtschaftung sowie zum Betrieb des E-Carsharingsystems verbindlich zu beachten und umzusetzen.

 

b) der Rheiner Bäder GmbH deren Geschäftsführung anzuweisen, den Inhalt der vom Rat der Stadt Rheine gegenüber der Rheiner Bäder GmbH vorgenommenen Betrauungsakt zur Betrauung der Rheiner Bäder GmbH mit dem Bäderbetrieb verbindlich zu beachten und umzusetzen.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig beschlossen