Beratungsergebnis: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0

Herr Krümpel verweist auf das beschlossene Wohnbaukonzept und erklärt, dass die gleichen Kriterien wie in den anderen Abschnitten zugrunde gelegt worden seien.

 

Herr Hachmann stimmt der Vorlage grundsätzlich zu und stellt folgenden Änderungsantrag:

Der Preisnachlass bei den 4 Grundstücken mit einem wertvollen massiven Baumbestand

entfällt. 

 

Herr Christian Jansen schließt sich dem Antrag an. Er regt an, dass für eine Photovoltaikanlage zusätzliche Punkte vergeben werden sollen.

 

Herr Bems hält die großen Bäume ebenfalls für schützenwert, weist aber auf die Verschattung der Grundstücke hin, so dass sich eine Photovoltaikanlage wahrscheinlich nicht lohnen würde. Aufgrund der aktuellen Energiekrise würde er einem Preisnachlass zustimmen, da entsprechende Anlagen nicht errichtet werden können.

 

Frau Schauer befürwortet den Antrag. Bezüglich der Photovoltaikanlage sollte das Gesamtgefüge der Vergabekriterien beachtet werden. Andere Themen würden an Gewicht verlieren.

 

Herr Krümpel erläutert, dass die Vergabekriterien eigentlich feststehen und falls Änderungen erfolgen sollen, diese heute festgelegt werden sollten um den Vermarktungsbeginn nicht zu verzögern.

 

Herr Bems erklärt, dass er in der Vergangenheit beim Energie- und Wärmekonzept bereits das Thema Photovoltaikanlage gerne festgeschrieben hätte.

Bei einer entsprechenden Bepunktung müssten auch Nachweise vorgelegt werden, die nachprüfbar sein müssen. Es darf nicht bei einer reinen Absichtserklärung bleiben.

 

Herr Doerenkamp ergänzt, dass in den Vergabekriterien bereits der Baustandard KFW 40 vorhanden sei. Dieser Standard werde teilweise durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage erreicht. Durch eine zusätzliche Bepunktung ergäbe sich ggf. eine doppelte Berücksichtigung, was er nicht für sinnvoll hält.

 

Frau Schauer erläutert auf der Nachfrage von Herrn Bems, dass der KfW 40 Standard nicht unbedingt eine Photovoltaikanlage beinhaltet. Die Einreichung von entsprechenden Nachweisen sei möglich. Aktuell werde im Hause auch der KfW 40 Standard aufgrund von eingereichten Rechnungen geprüft.

 

Herr Wortmann hat Bedenken bezüglich der Größe der erforderlichen Photovoltaikanlage, ob z.B. eine Minianlage ausreicht um den zusätzlichen Punkt zu erhalten.

 

Frau Friedrich hält fest, dass diese Vorlage bisher in keinem Fachausschuss beraten wurde und eine Empfehlung an die Bauherren entsprechende Anlagen zu bauen nicht ausreicht. Sie führt weiter aus, dass für Inhaber der Ehrenamtskarte 5 Punkte vergeben werden und für die energetische Qualität des Gebäudes 4 Punkte. Ein zusätzlicher Punkt für eine wirtschaftliche Photovoltaikanlage soll ein Signal setzen und dazu anregen sich über diese Möglichkeit Gedanken zu machen.

 

Herr Krümpel erläutert, dass die Kriterien ausgiebig im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes erläutert und beraten worden sind.

 

Herr Dr. Lüttmann schlägt vor den Beschlussvorschlag zu Nr. 1 ohne den Preisnachlass für die Bäume zur Abstimmung zu bringen und zu Nr. 2 einen zusätzlichen Punkt für eine Photovoltaikanlage trotz bestehender Unsicherheiten zu beschließen oder darauf zu verzichten aufgrund der aktuellen Energiekrise, da die Bauherren vermutlich in Zukunft alle Möglichkeiten ausschöpfen werden.

 

Herr Dr. Lüttmann unterbricht die Sitzung, da noch Beratungsbedarf besteht.

 

Danach erklärt Herr Hachmann, dass die CDU-Fraktion einer Änderung der Vergabekriterien nicht zustimmen werde. Er führt aus, dass der Grund in der Praktikabilität und in der Ausführung liege. Es sei unklar, ob z. B. eine Balkonphotovoltaikanlage ausreichen würde, insgesamt seien zu viele Unklarheiten vorhanden. Er bekräftigt, dass dies für neue Baugebiete nicht anders gesehen werden kann.

 

Herr Volker Brauer stellt in Aussicht, dass evtl. ein Antrag gestellt wird, nachdem das Wohnraumversorgungskonzept um diese Kriterien erweitert werden soll.

 

Herr Brunsch sichert zu, dass in Zukunft über das Wohnraumversorgungskonzept erneut gesprochen werden kann. Aufgrund der Energiekrise besteht bei allen Bauherren diesbezüglich eine Sensibilität.

 

Herr Bems führt aus, dass es durchaus Sinn macht eine Photovoltaikanlage anzuschaffen. Auch er sei offen für eine Anpassung des Wohnraumversorgungskonzeptes.

 

Herr Dr. Lüttmann bringt den Beschlussvorschlag zu Nr. 1 ohne den Preisnachlass für die Bäume zur Abstimmung.

Weiter stellt er eine zusätzliche Bepunktung für eine Photovoltaikanlage als Ergänzung unter Nr. 2  zur Abstimmung: 18 Ja Stimmen, 22 Nein Stimmen. der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.  


Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1. Verkaufspreise Eschendorfer Aue – Teil West, IV. Vermarktungsabschnitt

Grundstücke für eine Einfamilienhaus – oder Doppelhausbebauung

 

Für den Verkauf der 74 Grundstücke im IV. Vermarktungsabschnitt des Westteils der „Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1) gelten die nachfolgenden Grundstückspreise auf der Basis der in der Anlage 2 farblich dargestellten Preiszonen:

 

 

 

Die Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut.

 

Neben der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten zu berücksichtigen sind (s. Anlage Nr. 1):

 

Preisnachlass

 

·         für Grundstücke mit verbliebenen

Gruben aus abgebrochenen Kellern oder Bunkern                          10,00 €/m³ Volumen

 

Für Grundstücke, in denen lt. Plananlage Nr. 1 der Verbleib von Betonleitungen in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen werden (ca. 30 cm Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.

 

2. Vergabekriterien Endverbraucher – Teil West IV. Vermarktungsabschnitt

Grundstücke für Einfamilienhaus- oder Doppelhausbebauung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabekriterien aus dem Wohnraumversorgungskonzept angewendet werden (s. Anlage 3).

 

Abweichend von diesen generellen Vergabekriterien sollen einige Grundstücke an Grundstückseigentümer veräußert werden, mit denen für die Stadt Rheine bedeutsame städtebauliche Entwicklungen umgesetzt werden sollen.

 

 

3. Weitere Eckpunkte der Verträge für den Teil West - IV. Vermarktungsabschnitt:

 

Für alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:

 

·         Alle Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).

·         Die Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen nicht mehr an.

·         Bauverpflichtung innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- oder Doppelhausbebauung. In dieser Zeit müssen die Gebäude bezugsfertig erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden grundbuchlich gesichert.

·         Sollen Grundstückskäufer einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein gefördertes Objekt zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz zwischen dem Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach.

·         Verstoßen Erwerber gegen die Vergabekriterien oder erreichen Sie den Erwerb eines Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten- und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe von 10% des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten Grundstückes nachzufordern.

·         Die Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an Endverbraucher – nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt wo keine Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren zur Vermietung oder Verkauf ein Grundstück erwerben.

·         Die energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer mindestens der Effizienzhausstufe 70, bezogen auf das zum Zeitpunkt des Bauantrages geltenden Gebäudeenergiegesetz, entsprechen.

 

4. Beteiligung der Stadt Rheine an Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln

 

Für das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf maximal 250.000,00 € beschränkt.

 


Abstimmungsergebnis:                 

 

                                                         lt. Beschlussvorschlag ohne den Preisnachlass für            die Bäume unter Nr. 1                                                      

                                                           einstimmig beschlossen

 

                                                         Ergänzung zu Nr. 2 zusätzliche Punkte für eine                                                                            Photovoltaikanlage

                                                           mehrheitlich abgelehnt

                                                           18 Ja-Stimmen,

                                                           22 Nein-Stimmen