Sitzung: 27.09.2022 Rat der Stadt Rheine
Beratungsergebnis: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 7, Befangen: 0
Vorlage: 337/22
Herr Krümpel verweist auf das beschlossene Wohnbaukonzept und erklärt, dass die gleichen Kriterien wie in den anderen Abschnitten zugrunde gelegt worden seien.
Herr Hachmann stimmt der Vorlage grundsätzlich zu und stellt folgenden Änderungsantrag:
Der Preisnachlass bei den 4 Grundstücken mit einem wertvollen massiven Baumbestand
entfällt.
Herr Christian Jansen schließt sich dem Antrag an. Er regt an, dass für eine Photovoltaikanlage zusätzliche Punkte vergeben werden sollen.
Herr Bems hält die großen Bäume ebenfalls für schützenwert, weist aber auf die Verschattung der Grundstücke hin, so dass sich eine Photovoltaikanlage wahrscheinlich nicht lohnen würde. Aufgrund der aktuellen Energiekrise würde er einem Preisnachlass zustimmen, da entsprechende Anlagen nicht errichtet werden können.
Frau Schauer befürwortet den Antrag. Bezüglich der Photovoltaikanlage sollte das Gesamtgefüge der Vergabekriterien beachtet werden. Andere Themen würden an Gewicht verlieren.
Herr Krümpel erläutert, dass die Vergabekriterien eigentlich feststehen und falls Änderungen erfolgen sollen, diese heute festgelegt werden sollten um den Vermarktungsbeginn nicht zu verzögern.
Herr Bems erklärt, dass er in der Vergangenheit beim Energie- und Wärmekonzept bereits das Thema Photovoltaikanlage gerne festgeschrieben hätte.
Bei einer entsprechenden Bepunktung müssten auch Nachweise vorgelegt werden, die nachprüfbar sein müssen. Es darf nicht bei einer reinen Absichtserklärung bleiben.
Herr Doerenkamp ergänzt, dass in den Vergabekriterien bereits der Baustandard KFW 40 vorhanden sei. Dieser Standard werde teilweise durch die Errichtung einer Photovoltaikanlage erreicht. Durch eine zusätzliche Bepunktung ergäbe sich ggf. eine doppelte Berücksichtigung, was er nicht für sinnvoll hält.
Frau Schauer erläutert auf der Nachfrage von Herrn Bems, dass der KfW 40 Standard nicht unbedingt eine Photovoltaikanlage beinhaltet. Die Einreichung von entsprechenden Nachweisen sei möglich. Aktuell werde im Hause auch der KfW 40 Standard aufgrund von eingereichten Rechnungen geprüft.
Herr Wortmann hat Bedenken bezüglich der Größe der erforderlichen Photovoltaikanlage, ob z.B. eine Minianlage ausreicht um den zusätzlichen Punkt zu erhalten.
Frau Friedrich hält fest, dass diese Vorlage bisher in keinem Fachausschuss beraten wurde und eine Empfehlung an die Bauherren entsprechende Anlagen zu bauen nicht ausreicht. Sie führt weiter aus, dass für Inhaber der Ehrenamtskarte 5 Punkte vergeben werden und für die energetische Qualität des Gebäudes 4 Punkte. Ein zusätzlicher Punkt für eine wirtschaftliche Photovoltaikanlage soll ein Signal setzen und dazu anregen sich über diese Möglichkeit Gedanken zu machen.
Herr Krümpel erläutert, dass die Kriterien ausgiebig im Rahmen des Wohnraumversorgungskonzeptes erläutert und beraten worden sind.
Herr Dr. Lüttmann schlägt vor den Beschlussvorschlag zu Nr. 1 ohne den Preisnachlass für die Bäume zur Abstimmung zu bringen und zu Nr. 2 einen zusätzlichen Punkt für eine Photovoltaikanlage trotz bestehender Unsicherheiten zu beschließen oder darauf zu verzichten aufgrund der aktuellen Energiekrise, da die Bauherren vermutlich in Zukunft alle Möglichkeiten ausschöpfen werden.
Herr Dr. Lüttmann unterbricht die Sitzung, da noch Beratungsbedarf besteht.
Danach erklärt Herr Hachmann, dass die CDU-Fraktion einer Änderung der Vergabekriterien nicht zustimmen werde. Er führt aus, dass der Grund in der Praktikabilität und in der Ausführung liege. Es sei unklar, ob z. B. eine Balkonphotovoltaikanlage ausreichen würde, insgesamt seien zu viele Unklarheiten vorhanden. Er bekräftigt, dass dies für neue Baugebiete nicht anders gesehen werden kann.
Herr Volker Brauer stellt in Aussicht, dass evtl. ein Antrag gestellt wird, nachdem das Wohnraumversorgungskonzept um diese Kriterien erweitert werden soll.
Herr Brunsch sichert zu, dass in Zukunft über das Wohnraumversorgungskonzept erneut gesprochen werden kann. Aufgrund der Energiekrise besteht bei allen Bauherren diesbezüglich eine Sensibilität.
Herr Bems führt aus, dass es durchaus Sinn macht eine Photovoltaikanlage anzuschaffen. Auch er sei offen für eine Anpassung des Wohnraumversorgungskonzeptes.
Herr Dr. Lüttmann bringt den Beschlussvorschlag zu Nr. 1 ohne den Preisnachlass für die Bäume zur Abstimmung.
Weiter stellt er eine zusätzliche Bepunktung für eine Photovoltaikanlage als Ergänzung unter Nr. 2 zur Abstimmung: 18 Ja Stimmen, 22 Nein Stimmen. der Antrag wurde mehrheitlich abgelehnt.
Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1. Verkaufspreise Eschendorfer Aue – Teil West, IV.
Vermarktungsabschnitt
Grundstücke für eine Einfamilienhaus – oder Doppelhausbebauung
Für
den Verkauf der 74 Grundstücke im IV. Vermarktungsabschnitt des Westteils der
„Eschendorfer Aue“ (s. Anlage 1) gelten die nachfolgenden
Grundstückspreise auf der Basis der in der Anlage 2
farblich dargestellten Preiszonen:
Die
Verkaufspreise bzw. der Preisnachlass für „gefördert“ in Höhe von 8,00 €/m² bei
den Einfamilienhaus- bzw. Doppelhausgrundstücken setzen voraus, dass der
Grundstückskäufer ein Haus bzw. bei Wohnungen diese mietpreisgebunden nach den
Wohnbauförderungsbestimmungen des Landes NRW baut.
Neben
der Kaufpreisbildung setzt sich der Kaufpreis im Einzelfall auch aus
Preisnachlässen zusammen, die aufgrund grundstücksspezifischer Besonderheiten
zu berücksichtigen sind (s. Anlage Nr. 1):
Preisnachlass
·
für Grundstücke
mit verbliebenen
Gruben aus abgebrochenen Kellern oder Bunkern 10,00 €/m³ Volumen
Für
Grundstücke, in denen lt. Plananlage Nr. 1 der
Verbleib von Betonleitungen in ca. 3 m Tiefe ausgewiesen werden (ca. 30 cm
Durchmesser), wird kein Preisnachlass gewährt.
2. Vergabekriterien Endverbraucher – Teil West IV.
Vermarktungsabschnitt
Grundstücke für Einfamilienhaus- oder Doppelhausbebauung:
Der
Rat der Stadt Rheine nimmt zur Kenntnis, dass die Vergabekriterien aus dem
Wohnraumversorgungskonzept angewendet werden (s. Anlage 3).
Abweichend von diesen generellen Vergabekriterien sollen einige Grundstücke an Grundstückseigentümer veräußert werden, mit denen für die Stadt Rheine bedeutsame städtebauliche Entwicklungen umgesetzt werden sollen.
3. Weitere Eckpunkte der Verträge für den Teil West - IV.
Vermarktungsabschnitt:
Für
alle Grundstücksverträge gelten folgende Eckpunkte:
·
Alle
Vertragsnebenkosten trägt der Käufer (Vermessungskosten fallen nicht mehr an).
·
Die
Erschließungsbeiträge werden gesondert erhoben, Kanalanschlussbeiträge fallen
nicht mehr an.
·
Bauverpflichtung
innerhalb von 3 Jahren bei Einzel- oder Doppelhausbebauung. In dieser Zeit
müssen die Gebäude bezugsfertig erstellt sein. Die Bauverpflichtungen werden
grundbuchlich gesichert.
·
Sollen Grundstückskäufer
einen Kaufpreis „gefördert“ erhalten haben, ohne später ein gefördertes Objekt
zu errichten, fordert die Stadt Rheine die Differenz zwischen dem
Grundstückskaufpreis „gefördert“ und „ungefördert“ nach.
·
Verstoßen
Erwerber gegen die Vergabekriterien oder erreichen Sie den Erwerb eines
Grundstückes durch falsche Angaben, hat die Stadt Rheine das Recht, die kosten-
und lastenfreie Rückübertragung zu verlangen, soweit das Grundstück noch
unbebaut ist, oder bei einem bereits bebauten Grundstück einen Betrag in Höhe
von 10% des erschließungsbeitragsfreien Verkehrswertes des fiktiv unbebauten
Grundstückes nachzufordern.
·
Die
Einfamilienhaus- und Doppelhausgrundstücke werden von der Stadt Rheine nur an
Endverbraucher – nicht an Bauträger veräußert. Ab dem Zeitpunkt wo keine
Interessentenliste mehr besteht, können auch Bauträger oder private Investoren
zur Vermietung oder Verkauf ein Grundstück erwerben.
·
Die
energetische Qualität der Gebäude zum Zeitpunkt des Bauantrages muss immer
mindestens der Effizienzhausstufe 70, bezogen auf das zum Zeitpunkt des Bauantrages
geltenden Gebäudeenergiegesetz,
entsprechen.
4.
Beteiligung der Stadt Rheine an
Fundamentresten/Altlasten/Kampfmitteln
Für
das Quartier „Eschendorfer Aue“ wird sich die Stadt Rheine in den Kaufverträgen
verpflichten, sich an der Entsorgung von möglichen Fundamentresten oder doch
verbliebenen Altlasten und Kampfmitteln zu beteiligen. Diese Beteiligung wird
in den Kaufverträgen begrenzt und ist für das Quartier „Eschendorfer Aue“ auf
maximal 250.000,00 € beschränkt.
Abstimmungsergebnis:
lt. Beschlussvorschlag ohne den Preisnachlass für die Bäume unter Nr. 1
einstimmig beschlossen
Ergänzung zu Nr. 2 zusätzliche Punkte für eine Photovoltaikanlage
mehrheitlich abgelehnt
18 Ja-Stimmen,
22 Nein-Stimmen