Beschluss:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus dem
Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 entsprechend
der Anlage 1 zu verwenden.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus den
Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1, Gute Schule
2020 und DigitalPakt Schule entsprechend der Anlagen 2 - 4 zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis: einstimmig beschlossen