Beschluss:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, die noch abrufbaren Fördermittel aus dem Förderprogramm Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 2 entsprechend der Anlage 1 zu verwenden.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine nimmt den derzeitigen Stand über die Maßnahmen aus den Förderprogrammen Kommunalinvestitionsförderungsgesetz – Kapitel 1, Gute Schule 2020 und DigitalPakt Schule entsprechend der Anlagen 2 - 4 zur Kenntnis.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig beschlossen